Prüfungsausschüsse an der FU diskriminieren Studierende

Der AStA FU kritisiert den diskriminierenden Umgang der FU Berlin mit Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten in Prüfungsverfahren. Immer wieder werden betroffene Studierende nicht ausreichend oder komplett falsch und widersprüchlich über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Außerdem werden die Auswirkungen von chronischen Krankheiten nicht ausreichend anerkannt. In der Folge entstehen den Studierenden erhebliche Nachteile, bis hin zum Nichtbestehen des gesamten Studiengangs. Anträge auf bspw. Fristverlängerung wurden teilweise nicht angenommen, weil die Betroffenen sich an die falschen Informationen auf der Website eines Prüfungsausschusses gehalten haben. Falsche und schlechte Informationen von offiziellen Stellen zu Ungunsten von Studierenden auszulegen ist ein Skandal. Ein weiteres Beispiel erläutert Laure Julie Crouzet von der Enthinderungsberatung im AStA FU: „Eine Studentin beantragt wegen einer chronischen Krankheit einen Nachteilsausgleich zur Fristverlängerung ihrer Abschlussarbeit. Wenn sie aber nur die Hälfte der möglichen und von einem Arzt empfohlenen Verlängerung bekommt dann hilft ihr das nicht weiter. Die Krankheit hält sich nicht an die Einschätzung des medizinisch ungeschulten Prüfungssausschusses.“ Die Studierenden tragen alleine die teilweise verheerenden Folge von der Willkür der Prüfungsauschüsse. In der Folge können Menschen ihren Aufenthaltsstatus verlieren, nur weil ein Prüfungsausschuss seine gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat. Die Fälle bei der Hochschulberatung und der Enthinderungsberatung des AStA FU werden immer mehr und sind damit längst keine Einzelfälle mehr. Es geht bei den Fristverlängerungen und Nachteilsausgleichen nicht um irgendwelche Extrawünsche sondern um notwendige Hilfe, damit die Betroffenen gleichberechtigt studieren können. „Die Prüfungssauschüsse nehmen häufig die Probleme der Studierenden nicht ernst und geben ihnen teilweise selbst die Schuld für die nicht eingehaltenen Fristen. Das Krankheiten nicht anerkannt, ärztliche Gutachten ignoriert und Studierenden bei Anträgen Egoismus unterstellt wird ist ein Hohn für die Betroffenen“ meint Fabian Bennewitz, Referent für Hochschulpolitik im AStA FU. Der AStA FU fordert Nachteilsausgleiche nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, so wie es auch gesetzlich vorgesehen ist und die Krankheiten und ärztlichen Empfehlungen ernst zunehmen. Die Prüfungsbüros der FU müssen die Studierenden außerdem umfassend und widerspruchsfrei über ihre Rechte informieren. Insbesondere bezüglich Nachteilsausgleich und Rücktritt von Prüfungen. Hier steht die FU in der Pflicht, bei ihren Mitarbeitern durch entsprechende Fortbildungen das Bewusstsein für konkrete Inklusionsmaßnahmen und gegen diskriminierendes Verhalten zu schaffen.   Der AStA FU hat Kontakt zu betroffenen Studierenden, die auf Anfrage zu einem Gespräch bereit währen. Kontakt: hochschule [at] astafu [dot] de  

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