#TVStud: Akademischer Senat der FU ermahnt Präsidium bzgl. Einschüchterung von Streikenden

Studentischer Tarifstreit: FU-Präsidium wird einschüchterndes Rundschreiben an streikende SHKs korrigieren In seiner Sitzung am 24. Januar 2018 ermahnte der Akademische Senat (AS) der FU das Präsidium, auf arbeitsrechtliche Konsequenzen gegenüber Streikenden zu verzichten und forderte es zu einer ordentlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitskampf der Studentischen Hilfskräfte (SHK) auf.(1) Vorangegangen war ein Rundschreiben(2) der Personalverwaltung des Präsidiums vom 10. Januar 2018, in dem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wurde, sollten die Studentischen Hilfskräfte für einen neuen Tarifvertrag in den Streik treten. Die Personalverwaltung der FU hatte die Kündigung des Tarifvertrags für Studentische Hilfskräfte (TVStud II) in genanntem Rundschreiben für „unwirksam“ sowie etwaige Arbeitskampfmaßnahmen für „rechtswidrig“ erklärt. Dabei stützte sie sich als einzige Berliner Hochschule auf die Rechtsauffassung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Berlin (KAV Berlin), der gleichzeitig Verhandlungspartner der Gewerkschaften im TVStud-Streit ist. Im selben Schreiben wurden die Dienststellen aufgefordert, Umfang und Grund der Fehlzeiten während der Streiktage der Zentralen Universitätsverwaltung zukommen zu lassen. Die Gewerkschaften ver.di und GEW hatten diese Praxis bereits für ungültig erklärt.(3) Hella Polze (Frauen*-Referat, AStA FU) kritisiert den KAV Berlin für seine nicht nachvollziehbare Rechtsinterpretation: „Nach Rechtsauffassung des KAV Berlin sei die Kündigung des Tarifvertrags deshalb unwirksam, weil es den Arbeitgeberverband nicht mehr gebe, mit dem der TVStud II 2001 ausgehandelt worden war. Nach dieser Auffassung könnte der Tarifvertrag wohl nie gekündigt werden, das macht doch einfach keinen Sinn!“ In der knapp zweistündigen Sitzungsdiskussion wurde die bedrohliche Wahrnehmung des Rundschreibens von u.a. professoralen Senator*innen bestätigt und geteilt. Kanzlerin Andrea Bör verteidigte hingegen den Wortlaut des Schreibens und zeigte keinerlei Verständnis für die Wahrnehmung der betroffenen SHKs und der anderen Mitglieder des AS. Robert Jung (Referat für Hochschulpolitik im AStA FU) sieht hier einen Zusammenhang: „Grundlage für die arbeitsrechtliche Androhung der Verwaltung war die Rechtsinterpretation des KAV Berlin; gleichzeitig sitzt ausgerechnet die Verwaltungschefin der FU, Andrea Bör, in dessen Vorstand. Wir fragen uns doch sehr, warum die FU die einzige Uni war, die sich dieser Rechtsansicht angeschlossen hat und inwieweit hier von vornherein gezielt Studentische Hilfskräfte eingeschüchtert und von ihrem Streikrecht abgehalten werden sollten!“ Janik Besendorf (Referat für Kommunikation & Antirepression, AStA FU) ergänzt: „Das Einschüchtern von Beschäftigten an der FU ist Routine. Bereits im Januar 2017 wurden Beschäftigte im Rahmen eines TV-L-Warnstreiks dazu aufgefordert, Fehlzeiten beim Arbeitgeber schriftlich zu begründen. Auch hier glänzte die FU mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung, die juristisch jeder Grundlage entbehrt.“(4) In Anwesenheit einer großen Öffentlichkeit durch streikende SHKs und solidarische Studierende beschloss der AS letztendlich einstimmig, den Antrag der studentischen Vertreter*innen(5) in abgeänderter Form anzunehmen und das Präsidium zum Verzicht von weiteren Drohgebärden aufzufordern. Das Präsidium nahm dies positiv auf und wird diese Richtigstellung in einem erneuten Rundschreiben an die Fachbereichsverwaltungen weiterleiten. Referentin Johanna Keil (Öffentlichkeitsreferat, AStA FU) fasst die Situation zusammen: „Einen so heterogenen AS haben wir lange nicht mehr erlebt. Wir mussten kaum unseren Protest kundtun, schon haben einige Profs und sogar Teile des Präsidiums sich gegen die illegale Einschüchterungspraxis der Zentralen Universitätsverwaltung gerichtet und aufs Schärfste kritisiert. Demokratische Kritik steht der FU, auch wenn wir sie nur noch selten zu Gesicht bekommen.“ Fußnoten: 1) Facebookpost und Dokumentation der Tarifinitative 2) Anlage 1: Rundschreiben der Personalabteilung der FU vom 10.01.2018 (s. Anhang) 3) Stellungnahme von ver.di & GEW zu einschüchterndem FU-Rundschreiben 4) ver.di zur Abmeldung beim Arbeitgeber während eines Streiks 5) Anlage 2: Antrag im AS der studentischen Vertreter*innen zu Einschüchterugnsversuchen (s. Anhang)

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