Im Sommersemester 2024 möchten wir die anwaltliche Beratung (jeden 2. Donnerstag) wieder in Präsenz stattfinden lassen. Telefonische Beratung ist auch möglich.
Weitere Beratungen finden über Telefon und E-Mail statt. Schreibt uns eure Telefonnummer per Mail an hochschule[at]astafu.de und wir können euch während der Beratungszeit zurückrufen. Bitte erwähnt wann ihr erreichbar seid.
Aktuell erhalten wir vermehrt Hinweise auf Kurse, in denen höhere Anforderungen gestellt werden als durch die Prüfungsordnung vorgesehen.
Wir empfehlen daher dringend, bei jedem Kurs die korrespondierende Modulbeschreibung zu prüfen, die ihr als Liste am Ende eurer Prüfungsordnung findet. Wenn für ein Modul die Teilnahme „empfohlen“, allerdings nicht „verpflichtet“ wird, darf die Anwesenheit nicht geprüft werden, auch nicht in der Form von Zusammenfassungen oder Tests zum Vorlesungsinhalt. Es können keine zusätzlichen Formen aktiver Teilnahme verlangt werden und auch Modulprüfungen können nicht um weitere Formate ergänzt werden. Abweichungen sind nicht zulässig.
Wenn ihr auf Differenzen zwischen der Prüfungsordnung und den verlangten Leistungen stoßt, empfehlen wir, zunächst Kontakt mit dem*der Kursleiter*in aufzunehmen und eure Kommiliton*innen über die zu viel verlangten Leistungen zu informieren. Ihr könnt euch mit Fragen gerne auch an die Hochschulberatung wenden, die euch unterstützt und sich auch an die Dozierenden wenden kann, wenn ihr anonym bleiben möchtet.
Schwerpunkte der studentischen Hochschulberatung des AStA FU sind die Themenbereiche:
- Zulassung und Studienplatzklagen,
- Zwangs- und Prüfungsberatung,
- Urlaubssemester,
- Fachwechsel,
- Prüfungsprobleme,
- Studienabschluss,
- Anwesenheitspflicht,
- sowie jede Art von Unkorrektheit oder Verstoß gegen die FU-internen Satzungen und Studienordnungen durch Lehrende oder Organe der FU, sofern diese zu Nachteilen im Studium führen.
Ziel der Hochschulberatung ist es, Studierende über ihre Rechte im Studium aufzuklären und sie bei Konflikten mit Dozent*innen und FU-Verwaltung zu unterstützen.
Nicht zum Aufgabengebiet der Hochschulberatung gehören Fragen zu BAföG oder dem Umgang mit HartzI-IV und Jobcenter - wir beraten ausschließlich zu Problemen an und mit der FU, unter Umständen auch zu anderen Hochschulen.
Jede zweite Woche findet die Beratung mit anwaltlicher Unterstützung statt. Termine werden in der Beratung oder per Mail vergeben. Für die normalen Sprechzeiten braucht es keinen Termin. Bei der anwaltlichen Hochschulberatung geht es nur um die oben genannten Themen. Falls ihr zu einem anderen Themenfeld eine Rechtsberatung braucht, kann euch vielleicht die allgemeine Rechtsberatung weiterhelfen.
Dringende Fälle werden wir versuchen per E-mail zu beantworten.
Sprechzeiten:
Wegen der Corona-Pandemie findet die Beratung über Telefon und E-Mail statt (nach Absprache ist die Beratung auch in Präsenz möglich). Schreibt uns eure Telefonnummer per Mail an hochschule[at]astafu.de und wir können euch während der Beratungszeit zurückrufen. Bitte erwähnt wann ihr erreichbar seid.
Anwaltliche Hochschulberatung
Für die anwaltliche Sprechstunde muss ein Termin per Mail vereinbart werden. Erklärt in der Mail bitte kurz, wofür ihr die Beratung braucht. Die Hochschulberatung des AStA FU ist keine Rechtsberatung. Alle Auskünfte sind als einführende Informationen gedacht und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Haftungs- und Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
Sprechzeiten der anwaltlichen Beratung:
- Jeden 2. Donnerstag im Monat 14-18 Uhr
- nächste Termine: 12.12 / 09.01 / 23.01 / 06.02 / 20.02
Kontakt:
Email: hochschule (at) astafu.de