Aktuelle Informationen zum Semesterticket im Wintersemester 2024/25:
Hinweis 16.09.2024
Frist: Wenn du den Betrag für das gesamte Semester zurück haben willst, muss der Antrag vollständig bis Ende September von uns bearbeitet sein. D.h. er sollte etwa eine Woche vor Ende September vollständig bei uns sein. Ansonsten findest du alle anderen fristen hier: https://astafu.de/semesterticket/befreiung#fristen-wise-2024-25
Rückerstattung:
Eure Rückerstattung kann bis zu 40 Werktage und in Sonderfällen sogar mal längere Zeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet ihr müsst ab eurem Bescheid 40 Werktage zählen (nur Montag bis Freitag)!
Bitte seht vorher von Anfragen ab, wir können nicht zu jedem einzelnen Antrag Updates geben, dafür haben wir leider nicht genug Bürokapazitäten.
Solltet ihr schon vor Ablauf der 40 Werktage einzelne Beträge erhalten haben wundert euch nicht, das sind entweder Rückzahlung des Sozialfondbeitrags oder die Gebühren der FU, diese werden separat von der Rückerstattung des Semesterticketbeitrags überwiesen.
Stand 17.Juni 2024
Das Semesterticket zum Wintersemester 24/25 wird wieder ausschließlich als Online Ticket in eurem Zedat Account verfügbar sein.
Es gilt nur noch als digitales Ticket, in Kombination mit einem Ausweisdokument, auf einem digitalen Endgerät (Handy Laptop, Ipod, Tablet). Ein Ausdrucken ist nicht möglich (wir haben sehr stark versucht das zu ändern, es wurde sich leider nicht darauf eingelassen). Das heisst die Kontrolleur*innen werden das Ticket in Papierform oder als Screenshot nicht akzeptieren.
Das Deutschlandsemesterticket erhalten berechtigte Studierende über Ihr ZEDAT-Portal. Durch klicken auf den Punkt Deutschlandsemesterticket unter Dienste für Studierende, erfolgt eine Weiterleitung an die App RIDE. Hier bekommen Studierende ihr Ticket. Dann könnt ihr das Ticket als QR code vorzeigen und auf eurem Handy bspw. in einem digitalen Wallet speichern.
Das Ticket ist ein Solidarticket, das heisst alle Studierende bekommen das Ticket und können sich nur mit gültigem Befreiungsgrund davon befreien lassen. Die Befreiungsgründe findet ihr hier: https://astafu.de/node/532#wer-ist-berechtigt-eine-befreiung-zu-beantragen
Wir haben es in langen Verhandlungen geschafft Promotionsstudierende wieder mit ins Ticket aufzunehmen! Yeah
In eurer Rückmeldeaufforderung ist deshalb der Ticketpreis enthalten, den ihr begleichen müsst.
Leider ist es aber ab dem Wintersemester kein Befreiungsgrund mehr an der FU zu promovieren. Promovierende können sich weiterhin jedoch wegen all der anderen hier: https://astafu.de/node/532#wer-ist-berechtigt-eine-befreiung-zu-beantragen aufgelisteten Befreiungsgründe befreien lassen.
Unsere Befreiungsformulare werden gerade überarbeitet und sind demnach nicht auf dem aktuellsten Stand. Für einen Antrag mit gültigem Befreiunsgrund könnt ihr sie aber vorläufig nutzen.
! Bitte denkt daran! Fahrradmitnahme ist im neuen Ticket nicht mehr inkludiert!
Aktuelle Informationen zum Semesterticket im Sommersemester 2024:
Stand 2.04.2024
! Bitte denkt daran! Fahrradmitnahme ist im neuen Ticket nicht mehr inkludiert!
Das Deutschlandsemesterticket ist wie der Name schon sagt ein Ticket das bundesweit im gesamten Nahverkehr gilt. Ausgenommen sind deshalb ICs und ICEs!
Liebe Studis,
anbei die Infos, die ihr auch per Mail von der Studierenndenverwaltung erhalten habt.
Das Semesterticket gilt nur noch als digitales Ticket, in Kombination mit einem Ausweisdokument, auf einem digitalen Endgerät (Handy Laptop, Ipod, Tablet). Ein Ausdrucken ist nicht möglich (wir haben sehr stark versucht das zu ändern, es wurde sich leider nicht darauf eingelassen). Das heisst die Kontrolleur*innen werden das Ticket in Papierform nicht akzeptieren.
Das Deutschlandsemesterticket erhalten berechtigte Studierende über Ihr ZEDAT-Portal. Durch klicken auf den Punkt Deutschlandsemesterticket unter Dienste für Studierende, erfolgt eine Weiterleitung an die App RIDE. Hier bekommen Studierende ihr Ticket. Dann könnt ihr das Ticket als QR code vorzeigen und auf eurem Handy bspw. in einem digitalen Wallet speichern.
Die Campuscard kann ab dem 01. April 2024 nicht mehr als Semesterticket
zum Nachweis eines Fahrausweises genutzt werden. Sie verbleibt Mensa Ausweis und Bibliothekskarte. Denkt daran sie zu validieren!
Bei Problemen mit dem Ticket:
Wenn ihr Probleme mit dem Ticket habt und der digitalen Aufrufung oder Weiterleitung auf den QR code bittte wendet euch hierhin, denn wir haben überhaupt keine Befugnis oder Zugriff auf eure Tickets:
Ride ticketing https://ride-ticketing.de/ Kontaktformular
oder
Mail: support@ride-ticketing.de
Telefon: +49 211 54012410
VBB https://www.vbb.de/kontakt/
Email: info@VBB.de
Telefon: 0 30 – 25 41 43 15
Stand 26.03.2024
Das ticket wird als Qr code über eure persönliche Zedat Seite abrufbar sein. Näheres erfahrt ihr heute! durch eine Mail der Studierendenverwaltung!. Sicher ist: Das Ticket wird vor dem 1. April abrufbar sein!
Das Ticket wird nur über ein digitales Endgerät gültig sein. Das Heißt es wird in Papierform nicht! akzeptiert werden. Wir haben wirklich versucht das abzuwenden, leider waren VBB und BVG bei dem Punkt zu keiner Änderung bereit.
Das Semesterticket erhaltet ihr im Sommersemester 2024 als vergünstigtes bundesweites Deutschlandsemesterticket für 181,40 € pro Semester (176,40 € Ticket, 5 € Beitrag zum Sozialfonds). Der Vertragsentwurf zum Deutschlandsemesterticket sieht grundlegende Änderungen der Personengruppen, die einen Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket haben, vor.
Prinzipiell gilt vereinfacht: wenn ihr eine Zahlungsaufforderung für das Ticket erhalten habt und es gezahlt habt, besitzt ihr auch automatisch ein gültiges Ticket.
Die folgenden Personengruppen haben keinen!! Ticketanspruch und sind von der Nutzung des Deutschlandsemestertickets ausgeschlossen:
- Promotionsstudierende
- Studierende im Fernstudium
- Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen
Alle anderen Studierenden, die haupthörend an der FU sind, bekommen das Ticket! Dies gilt z.B. auch für Studierende mit Firmenticket.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Befreiungen vom Deutschlandsemesterticket:
Folgende Personengruppen können sich vom Deutschlandsemesterticket befreien lassen:
- bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines
Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei
zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des
Deutschlandsemestertickets aufhalten
2. bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden
3. bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären
4. bei Studierenden, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
5. Studierende die ein Urlaubssemester machen. Dafür muss die Gebühr zunächst beglichen werden, erst danach könnt ihr einen Befreiungsantrag bei uns stellen.
Die Nichtnutzung des Semestertickets stellt keinen! Befreiungsgrund dar!
Leider können sich auch Studierende die in Teilzeit studieren nicht mehr befreien lassen.
Campus Card:
Die Campus-Card wird weiterhin als
- Studierendenausweis,
- Bibliotheksausweis und
- MensaCard
genutzt werden können und muss zum Erhalt ihrer Gültigkeit validiert werden. Sie wird jedoch zukünftig nicht mehr als Nachweis für das Semesterticket gelten.
Das neue Semsterticket wird es voraussichtlich als digitales Ticket geben, genauere Infos dazu stehen noch aus.
Dazu informieren wir euch rechtzeitig vor Semesterbeginn.
Bitte seht von Fragen per Mail dazu ab.
Wir weisen außerdem daraufhin, dass die Befreiungsformulare momentan überarbeitet werden müssen wegen der Änderungen der Verträge. Darauf zu findende Befreiungsgründe sind demnach nicht auf dem neuesten Stand. Aktuell gilt, was hier auf der Website steht!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: 18.01.2024
Nächste Woche erreicht euch die Rückmeldeaufforderung mit einem neuen Betrag für das Semesterticket.
Das Semesterticket erhaltet ihr ab dem Sommersemester 2024 als vergünstigtes bundesweites Deutschlandticket für 181,40 € pro Semester (176,40€ Ticket, 5,-€ Sozialfond). Das Ticket wird im kommenden Semester nicht mehr auf der Campuscard aufgedruckt, sondern voraussichtlich als digitales Ticket erhältlich sein.
Dabei verändern sich die Bedingungen der Ticketnutzung und die Grundlagen für Befreiungen vom Semesterticket im kommenden Semester. Aus diesem Grund könnt ihr aktuell noch keine Befreiungen bei uns einreichen.
Wir informieren euch hier über die weiteren Entwicklungen. Bitte seht vorerst von direkten Nachfragen bei uns ab.
Leider sind Promotionsstudierende vom Semesterticket für das Sommersemester 2024 ausgenommen. Ihr habt bei der Rückmeldung diesmal keinen Betrag für das Semesterticket zahlen müssen. Eine Alternative zum Semesterticket ist z.B. das 49-Euro-Ticket. Bitte informiert euch dazu.