Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Namen an der FU zu ändern! Wir versuchen diese Seite so aktuell wie möglich zu halten. Falls du weitere relevante Infos hast, die hier fehlen, oder dir irgend ein Fehler auffällt oder ein Link nicht funktioniert, schreib uns gerne an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport)! - Stand: 29.03.2025
Übersicht:
- An der FU
- DGTI-Ergänzungsausweis
- SBGG
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An der FU
Falls du bei irgendeiner Sache auf Widerstand oder Probleme stößt, sind wir für dich da! Nur weil irgend ein Programm nicht funktioniert, oder ein*e Mitarbeiter*in an der Uni doof ist, musst du nicht aufgeben. Schreib uns an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport), damit wir dir helfen können!
Übersicht:
- Benutzer*innenname/Username
- Rufname/Anzeige-Name
- FU-Name
- Geschlechtseintrag
- Campuscard
- Zeugnisse
- Nachweise - beide Namen
- Nachweise - nur alte/r Namen
- Webex
- Semesterticket
Benutzer*innenname/Username
Deinen Benuter*innenname/Username musst du jedesmal, wenn du dich auf einer der Plattformen der FU einloggen willst, eingeben. Das sind: Campus Management, Blackboard, Box.FU, Webex, ZEDAT-Portal und Exchange-Mailsystem. Falls dein Username deinen Deadname enthält, musst du ihn jedesmal eingeben, wenn du dich einloggen willst - außer du änderst deinen Username.
Um deinen Username zu ändern, muss ein neuer Account für dich erstellt, und dein alter Account gelöscht werden. Schreib hierfür dem Benutzerservice und sag, dass du wegen einer Namensänderung einen neuen Account benötigst. Gib am Besten gleich deine(n) präferierte(n) Username(s) und präferierte Mailadresse(n) mit an (siehe "E-Mail").
Falls du auf Blackboard bereits in Kursen eingeschrieben bist, schreib auch, dass dein alter Account nicht gleich gelöscht werden soll. Schreib dann dem CeDiS und bitte um eine Übertragung deiner Blackboard-Kurse auf deinen neuen Account. Hierfür ist es notwendig, dass du dich mindestens einmal in deinen neuen Account eingeloggt hast.
Aktive Teilnahme Leistungen aus deinem alten Account können bisher leider nicht auf deinen neuen Account übertragen werden. Deine bereits auf Campus Management eingetragenen Kurse, Leistungspunkte und Noten bleiben aber erhalten. Falls du aktive Teilnahme Leistungen in noch nicht abgeschlossenen Kursen hast, schreib deinen Lehrenden, falls diese Leistungen relevant für dein Bestehen / deine Noten sind.
Mail: Benutzerservice - Mail: CeDiS - Campus Management - FU-Wie ändere ich meinen Namen?
Rufname/Anzeige-Name
Dein Rufnamen/Anzeige-Name ist der Name, der dir auf den Plattformen der FU angezeigt wird: Das sind Campus Management, Blackboard, Box.FU, Webex, ZEDAT-Portal und Exchange-Mailsystem.
Wenn du deinen Rufnamen/Anzeige-Name änderst, änderst du den Namen, der dir auf diesen Plattformen angezeigt wird, und du erhältst die Möglichkeit eine neue FU E-Mail-Adresse anzulegen (siehe "E-Mail"). Für deine FU-Dokumente, deine Campuscard und deine Zeugnisse hat der Rufname/Anzeige-Name keine Auswirkungen (um diese zu ändern, siehe "FU-Name")
Um deinen Rufnamen zu ändern, stell einen Antrag im Self Service. Du brauchst keine Unterlagen hierfür. Geh auf die Self Service Webseite, dann auf "Antrag anlegen" (links unten), dann bei "Art des Antrags" auf "Namensänderung" und gib bei "Rufname" deinen präferierten Namen ein. Du kannst nur deinen Vornamen ändern.
Self Service - FU-Wie ändere ich meinen Namen? - FU-Änderung persönlicher Daten - FU-Namens- und Geschlechtseintrag
FU-Name
Dein FU-Name ist der Name, mit dem du dich an der FU immatrikuliert hast. Er steht auf deinen uni-internen Dokumenten, deiner Campuscard, deinen Abschlussdokumenten, in deiner E-Mail Adresse, und als dein Anzeige-Name auf den FU-Plattformen.
Wenn du deinen FU-Namen änderst, änderst du damit deinen Namen auf deinen uni-internen Dokumenten, auf deiner Campuscard, deinen Anzeige-Namen, und du erhältst die Möglichkeit eine neue FU E-Mail-Adresse anzulegen (siehe "E-Mail"). Dein Name ändert sich auch auf deinen Abschlussdokumenten, wenn du deinen Namen amtlich geändert hast (siehe 2. unten, "Zeugnisse" und "SBGG"). Wenn du deinen Namen nicht amtlich geändert hast, musst du die Änderung deines Namens auf deinen Abschlussdokumenten extra beantragen (siehe "Zeugnisse").
Um deinen FU-Namen zu ändern, stelle einen Antrag im Self Service. Geh auf die Self Service Webseite, dann auf "Antrag anlegen" (links unten), dann bei "Art des Antrags" auf "Namensänderung" und gib bei "Vorname" deinen präferierten Namen ein. Du kannst deinen FU-Namen im Self Service auf 2 Arten ändern:
- Mit einem dgti-Ergänzungsausweis und eine unterschriebene Einverständniserklärung (siehe "dgti-Ergänzungsausweis").
- Mit einem Nachweis einer amtlichen Namensänderung (Bescheinigung über Änderung von Angaben im Geburtenregister/Geburtsurkunde/Personalausweis/Pass).
Du kannst deinen FU-Namen auch schon bei deinem Antrag auf Immatrikulation ändern. Hierfür reichst du einfach zusammen mit deinem Antrag auf Immatrikulation auch deine Unterlagen entsprechend 1. oder 2. ein. (Leider ist das noch nicht in das Immatrikulationsformular integriert.)
Self Service - FU-Einverständniserklärung - FU-Wie ändere ich meinen Namen? - FU-Änderung persönlicher Daten - FU-Namens- und Geschlechtseintrag - FU-Antrag auf Immatrikulation
FU- Geschlechtseintrag
Du kannst deinen Geschlechtseintrag an der FU jederzeit ändern lassen. Du benötigst hierfür weder Unterlagen, noch musst du dich rechtfertigen.
Um deinen FU-Geschlechtseintrag zu ändern, schreib eine E-Mail an die Studierendenverwaltung mit deiner gewünschten Geschlechts-Angabe. Derzeit sind folgende Einträge möglich: weiblich/männlich/divers/kein Eintrag.
Mail: Studierendenverwaltung - FU-Änderung persönlicher Daten - FU-Namens- und Geschlechtseintrag
Campuscard
Auf deiner Campuscard steht dein FU-Name. Wenn du deinen FU-Namen geändert hast kannst du dir eine neue Campus Card ausstellen lassen (siehe "FU-Name").
Um dir eine neue Campuscard ausstellen zu lassen, geh auf die Campuscard Unterseite vom Zedat-Portal. Dort steht nach der Änderung deines FU-Namen, wie du deine neue Campuscard beantragen kannst. Du kannst dort auch dein Campuscard-Foto ändern.
Zedat-Portal-Campuscard - FU-Namens- und Geschlechtseintrag
In deiner FU E-Mail-Adresse steht der Name, mit dem du dich an der FU immatrikuliert hast: "[Vorname].[Nachname]@fu-berlin.de"; sowie dein Username: "[Username]@zedat.fu-berlin.de". Entsprechend können potentiell beide E-Mail-Adressen deinen alten Namen enthalten.
Wenn du deinen Username änderst, bekommst du zusammen mit deinem neuen Account und Username auch eine neue @zedat.fu-berlin.de E-Mail-Adresse: "[neuer Username]@zedat.fu-berlin.de". Wenn du deinen Rufnamen oder deinen FU-Namen geändert hast, kannst du dir im Zedat-Portal eine neue @fu-berlin.de E-Mail-Adresse erstellen.
Um deine @fu-berlin.de E-Mail-Adresse zu ändern, geh auf das Zedat-Portal, „Dienste“, „E-Mail/Telefon“, „E-Mail-Einstellungen“ und klick dann auf „hinzufügen“. Wenn du eine weitere @fu-berlin.de E-Mail-Adresse erstellt hast, kannst du deine alte E-Mail-Adresse in den „E-Mail-Einstellungen“ löschen – sie wird nicht automatisch gelöscht.
Deine neue @fu-berlin.de E-Mail-Adresse wird auch erst zur primären Mail-Adresse, wenn du deine alte @fu-berlin.de E-Mail-Adresse gelöscht hast. Bevor du deine alte E-Mail-Adresse löschst, denk daran, dass alle, die dich bisher unter dieser E-Mail-Adresse angeschrieben haben, nicht automatisch deine neue E-Mail-Adresse bekommen. Benachrichtige daher alle, die dich weiterhin erreichen können sollen. Eventuell möchtest du auch deine alte E-Mail-Adresse behalten, falls du über sie mit Menschen schreibst, die nicht erfahren sollen, dass du deinen Namen geändert hast.
ACHTUNG NICHT GETESTET – Möchtest du deine alte E-Mail-Adresse behalten, aber eine neue primären Mail-Adresse haben, kannst du Folgendes ausprobieren: Lösche deine alte @fu-berlin.de E-Mail-Adresse. Deine neue @fu-berlin.de E-Mail-Adresse wird automatisch zur neuen primären E-Mail-Adresse. Ändere deinen Rufnamen kurzfristig auf deinen alten Namen. Erstelle im Zedat-Portal eine neue @fu-berlin.de E-Mail-Adresse mit deinem Rufnamen/alten Namen (wir wissen derzeit nicht, ob das funktioniert!). Lösche dann deinen Rufnamen/ändere ihn wieder zurück zu deinem neuen Namen.
Zedat-Portal-E-Mail - FU-Zedat-E-Mail
Zeugnisse
Wenn du deinen FU-Namen geändert hast, kannst du deinen Namen auch auf deinen Abschlussdokumenten ändern. Wenn du "nur" deinen Rufnamen geändert hast, geht das leider nicht. Du kannst deinen Namen auf deinen Abschlussdokumenten auch ändern, wenn du deinen Namen erst nach deinem Abschluss geändert hast. Es gibt 5 Fälle, in denen der Name auf deinen Abschlussdokumenten geändert werden können:
- Du änderst deinen FU-Namen mit einer amtlichen Namensänderung bevor du deinen Abschluss gemacht hast.
- Du änderst deinen FU-Namen mit einer amtlichen Namensänderung nachdem du deinen Abschluss gemacht hast.
- Du änderst deinen Namen amtlich nachdem du deinen Abschluss gemacht hast, und nicht mehr an der FU studierst.
- Du änderst deinen Namen/FU-Namen mit einem dgti-Ergänzungsausweis nachdem du deinen Abschluss gemacht hast.
- Du änderst deinen FU-Namen mit einem dgti-Ergänzungsausweis bevor du deinen Abschluss gemacht hast.
Im Fall 1. wird dein Name und Geschlechtseintrag auf deinen Abschlussdokumenten automatisch geändert und du musst nichts weiter machen.
In Fällen 2., 3. und 4. kannst du beantragen, dass dir deine Abschlussdokumente mit neuem Namen und/oder Geschlechtseintrag neu ausgestellt werden, du musst aber auch nicht. Wichtig dabei ist, dass dir dein Prüfungsbüro deine Abschlussdokumente neu, und nicht als eine "Zweitschrift" ausstellt. Das heißt, dass auf deinen neuen Abschlussdokumenten das Datum der Ausstellung von deinen alten Abschlussdokumenten steht und kein Vermerk, dass es sich um eine Zweitschrift handelt.
Im Fall 5. kannst du beantragen, dass dir nach deinem Abschluss deine Abschlussdokumente mit neuem Namen und/oder Geschlechtseintrag ausgestellt werden, du musst aber auch nicht.
Um in den Fällen 2., 3., 4. und 5. deinen Namen und/oder Geschlechtseintrag auf deinen Abschlussdokumenten zu ändern, füll den Antrag-Abschlussdokumente aus und schicke ihn zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (siehe "FU-Name") an dein Prüfungsbüro und bitte um eine Änderung deines Namen und/oder Geschlechtseintrags in deinen Abschlussdokumenten. Weil laut FU keine Abschlussdokumente-Versionen mit unterschiedlichen Namen existieren dürfen, musst du gegebenenfalls deine alten Abschlussdokumente mit deinem altem Namen abgegeben, bevor du Abschlussdokumente mit deinem neuem Namen bekommst.
Antrag-Abschlussdokumente - Prüfungsbüros - FU-Abschlussdokumente
Nachweise - beide Namen
Falls du nachweisen musst, dass die Person mit deinem neuen Namen tatsächlich die Person mit deinem altem Namen ist, kannst du dein Datenkontrollblatt dafür verwenden. Das ist zwar etwas absurd, kann aber leider wirklich vorkommen.
Geh auf die Self Service Webseite, dann auf „Rückmeldung“ und dann auf „Dokumente“ und wähle „Datenkontrollblatt“ aus. Auf deinem Datenkontrollblatt steht bei einer Namensänderung mit einem dgti-Ergänzungsausweis sowohl dein alter als auch dein neuer Name. Bei amtlicher Namensänderung steht da nur noch dein neuer Name.
Nachweise - nur alte/r Namen
Falls du deinen Namen an der FU geändert hast und du Leuten Studiennachweise geben musst, denen du nicht sagen willst/kannst, dass du deinen Namen geändert hast, können wir dir helfen. Laut FU dürfen zwar keine Dokument-Versionen mit unterschiedlichen Namen existieren, aber wir regeln das für dich ;)
Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).
Webex
Wenn du deinen Rufnamen oder deinen FU-Namen geändert hast, wird dein Anzeigename auf Webex automatisch aktualisiert. Dein persönlicher Webex-Raumlink aber nicht.
Um deinen persönlichen Webex-Raumlink zu ändern, geh entweder auf das Zedat-Portal und klicke dann unter dem Reiter "Dienste für Studierende" auf "Webex-Meetings", dann auf „Einstellungen“, und dann auf "Mein persönlicher Raum"; oder klicke in der Webex-App auf "Profil und Einstellungen" (der Kreis mit deinen Initialen oben links), dann auf "Einstellungen", dann auf „Meetings“ und ganz unten auf „Meinen persönlichen Raum auf der Webex-Site bearbeiten“. Du wirst dann auf die Webex-Webseite geschickt, wo du deinen Persönlichen Raum Namen und -Link ändern kannst.
(Semesterticket - Noch Unklar wie das mit dem neuem System Funktioniert!)
Um deinen Namen auch auf deinem elektronischem Semesterticket zu ändern, musst du dich nach deiner Namensänderung einmal im Deutschlandticket Portal neu anmelden, damit ein neues Ticket erstellt wird. Das Ticket davor verliert dann automatisch seine Gültigkeit.
Geh über das Zedat-Portal auf „Dienste für Studierende“ und dann „Deutschlandsemesterticket“, um dich im Deutschlandticket Portal anzumelden. Zedat - Deutschlandsemesterticket
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DGTI Ergänzungsausweis
Falls du deinen Namen nicht amtlich ändern lassen möchtest oder kannst, ist der dgti-Ergänzungsausweis eine gute Alternative. Auch mit dem dgti-Ergänzungsausweis kannst du deinen Namen an der FU ändern (siehe oben).
Übersicht
- Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti e.V.)
- Antrag
- Kostenübernahme
Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti e.V.)
Der dgti e.V. "ist eine bundesweite Fachgesellschaft, die sich für die Akzeptanz und Gleichstellung von trans*-, inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender Menschen in allen Ebenen der Gesellschaft einsetzt." Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein Ausweisdokument, für den du deinen Namen, deine Pronomen und deinen Geschlechtseintrag selbst bestimmen kannst:
"Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter." (dgti e.V.)
Antrag
Weitere Informationen zum dgti-Ergänzungsausweis findest du auf der Webseite des dgti e.V. Dort findest du auch eine Checkliste für alles, was du beachten musst, wenn du deinen dgti-Ergänzungsausweis beantragst. Den Antrag kannst du online hier stellen.
Wenn du deinen dgti-Ergänzungsausweis dann beantragt hast, kann es zwischen drei und acht Wochen dauern, bis er bei dir ankommt. Aber das Warten lohnt sich!
Kostenübernahme
Aktuell (Januar 2025) kostet der dgti-Ergänzungsausweis 24,90€. Aber keine Sorge: Der AStA gönnt! Wir übernehmen die Kosten für deinen dgti-Ergänzungsausweis. Bevor wir dir das Geld geben können, brauchen wir aber deinen Zahlungsbeleg, daher musst du das erstmal selbst auslegen. Falls dir das nicht möglich ist, wende ich gerne an uns. Wir finden eine Lösung!
Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).
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Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Falls du deinen Namen und deinen Geschlechtseintrag amtlich ändern möchtest, kannst du das seit dem 01.11.2024 mit dem SBGG machen. Das SBGG löst das alte und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig! erklärte Transsexuellengesetz ab. Den Gesetzestext des SBGG findet ihr hier.
Übersicht
- Hilfreiche Seiten
- Anmeldung
- Anzahl der Namen
- Erklärung
- Zusatzinformationen
- Neue Dokumente & Zeugnisse etc.
- Kostenübernahme
Hilfreiche Seiten
Es gibt mehrere sehr hilfreiche Seiten, die dir dabei helfen können, deinen Namen und Geschlechtseintrag mit dem SBGG zu ändern. Sowohl sbgg.info, als auch queer-lexikon, und sbgg.jetzt haben Anleitungen und Informationen. Wir fassen hier nur sehr grob die wichtigsten Informationen und was du konkret für deine Namens- und Geschlechtseintragsänderung nach dem SBGG tun musst zusammen:
Anmeldung
Bevor du deine Erklärung abgeben kannst, wie du zukünftig amtlich heißen und welchen Geschlechtseintrag du haben willst, musst du dich leider erst einmal anmelden. Drei bis sechs unverschämte Monate vorher!
Die Erklärung und die Anmeldung kannst du bei einem Standesamt machen. Für die Anmeldung musst du eigentlich nichts weiter angeben, als wer du bist und dass du deinen Namen und Geschlechtseintrag nach dem SBGG ändern willst. Manche Standesämter wollen aber, dass du ihnen schon sagst welchen Namen und Geschlechtseintrag du zukünftig haben willst. Machst du das nicht, geben sie dir eventuell keinen Erklärungs-Termin. Eventuell ist es also besser das einfach zu machen. Rechtlich bindend ist dann sowieso eh nur was du bei der Erklärung sagst.
Du kannst dich laut SBGG bei jedem Standesamt anmelden. Laut manchen Standesämtern kannst du das aber nur bei deinem Geburtsstandesamt oder dem Standesamt des Bezirks, in dem du angemeldet bist. In einem solchen Fall kannst du entweder eine Rechtsbehelfsbelehrung einfordern, warum sie sich weigern deine Anmeldung nach dem SBGG anzunehmen, oder du versuchst dein Glück bei cooleren Standesämtern, oder du gehst zu deinem Geburtsstandesamt.
Das Standesamt, bei dem du dich anmeldest, muss dir dann einen Termin für deine Erklärung geben. Eine Auflistung aller Berliner Standesämter findest du hier.
Anzahl der Namen
Du entscheidest, wie viele Namen du haben willst! Solange du die allgemein gültigen Grundsätze anwendest, die auch bei der Namensvergabe für Neugeborene gelten. Das heißt nicht mehr als 5 Vornamen.
Wahl der Namen
Du entscheidest, welche(n) Namen du haben willst! Das SBGG sagt dazu nur, dass der Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen muss. "Ob dein Name der – rein inneren – Geschlechtsidentität und damit dem gewählten Geschlechtseintrag entspricht, kannst letztlich nur du selbst beurteilen. Von den Standesämtern muss die Vorgabe des „Entsprechens“ daher weit ausgelegt werden. Dies gilt insbesondere für die Vornamenswahl bei nicht-binären Geschlechtseinträgen." sbgg.info Leitfaden für Erklärungsberechtigte,
Gleiches gilt für das behalten deiner/deines Namen: Solange wie deine bisherigen Namen deinem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen, darfst du sie auch weiterhin behalten. Und weil letztlich nur du selbst beurteilen kannst, ob das so ist, kannst du deine Namen behalten, wenn du das möchtest.
Beachten solltest du nur, dass du nach dem SBGG deine(n) Namen nur zusammen mit deinem Geschlechtseintrag, und nur einmal pro Geschlechtseintrag ändern darfst. Wenn du also deinen Geschlechtseintrag von z.B. "männlich" auf "weiblich" und dann wieder auf "männlich" änderst, musst du wieder den Namen annehmen, der für dich amtlich eingetragen war bevor du deinen Geschlechtseintrag zu "weiblich" geändert hattest. Selbiges gilt, solltest du danach deinen Geschlechtseintrag wieder auf "weiblich" ändern: Du musst dann den Namen annehmen, den du angenommen hast, als du das erste mal deinen Geschlechtseintrag auf "weiblich" geändert hast.
Erklärung
Zu deinem Erklärungstermin musst dann deinen Personalausweis oder Reisepass und eventuell deine Geburtsurkunde mitbringen. Was dein Standesamt konkret haben will, schreiben sie dir entweder in der Termin-Mail oder du findest es auf ihrer Webseite. Es lohnt sich da vorbereitet hinzugehen! Du kannst dann erklären welcher Geschlechtseintrag und welche(r) Vornamen ganz offiziell deine(r) sein wird/werden. Für den Geschlechtseintrag kannst du dich zwischen männlich, weiblich, divers oder das Streichen des Geschlechtseintrags entscheiden. Deine Erklärung sollte dann ungefähr so aussehen:
"[H]iermit erkläre ich, [deadname] Nachname, geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort] gemäß §2 SBGG, dass mein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu [männlich, weiblich, divers, kein Eintrag] geändert werden soll.
Dies entspricht meiner Geschlechtsidentität am besten. Ich bin mir den Folgen dieser Erklärung bewusst.
Zukünftig führe ich folgende(n) Vornamen: [neue Vornamen].
Ich versichere, dass der neue Geschlechtseintrag meiner Geschlechtsidentität am besten entspricht.
Falls meiner Erklärung wider Erwarten nicht entsprochen werden kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung der Gründe inklusive einer Rechtsbehelfsbelehrung." - (queer-lexikon Blog-Eintrag "Alles, was du jetzt zum Selbstbestimmungsgesetz wissen musst")
"Wichtig: Du musst die Erklärung zu deinem Geschlechtseintrag und deinen neuen Vornamen nicht begründen. Du brauchst auch keine Gutachten oder (ärztlichen) Bescheinigungen. Die Standesämter dürfen deine Erklärung nicht durch z.B. Nachfragen überprüfen." - sbgg.info Leitfaden für Erklärungsberechtigte
Zusatzinformationen
Falls du noch minderjährig bist oder keine deutsche Staatsbürgerschaft hast, ist das ganze etwas komplizierter, aber eventuell trotzdem machbar! Wir werden so bald wie möglich auch diese Informationen hier noch einfügen. Bis dahin findest du diese Informationen im sbgg.info Leitfaden für Erklärungsberechtigte, und im queer-lexikon Blog-Eintrag "Alles, was du jetzt zum Selbstbestimmungsgesetz wissen musst".
Du kannst uns aber auch schreiben, dann beraten wir dich gerne auch persönlich :) Sollte dir dein Standesamt außerdem aus irgendwelchen Gründen Schwierigkeiten machen, kannst du dich natürlich auch an uns wenden. Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).
Neue Dokumente & Zeugnisse etc.
Nach deiner Erklärung geht diese dann erstmal an dein Geburtsstandesamt – falls du deine Erklärung nicht dort abgegeben hast – und muss dort bearbeitet werden. Sobald die fertig sind, kriegst du dann eine "Bescheinigung über Änderungen von Angaben im Geburtenregister" zugeschickt/ausgehändigt. Mit der musst du dann gleich deinen neuen Personalausweis beantragen, weil dein alter nicht mehr gültig ist. Gleiches gilt für deinen Reisepass und deinen Führerschein. Weil Berlin Berlin ist, lohnt es sich wahrscheinlich, schon früh Termine hierfür zu machen. Es gibt auch eine extremst hilfreiche Checkliste von queer-lexikon "Was du nach einer Personenstands- und Vornamenänderung anpassen solltest". Unter anderem kannst du dann auch deinen Namen an der FU ändern ;)
Kostenübernahme
Eine Namens- und Geschlechtseintragsänderung kann schon einiges Kosten. Neben den Bearbeitungsgebühren kommen auch noch die Kosten für einen neuen Personalausweis und andere Dokumente hinzu. Aber keine Sorge: Der AStA gönnt! Wir übernehmen die Kosten für deine Namens- und Geschlechtseintragsänderung nach dem SBGG.
Bevor wir dir das Geld geben können, brauchen wir aber deinen Zahlungsbeleg, daher musst du das erstmal selbst auslegen. Falls dir das nicht möglich ist, wende ich gerne an uns. Wir finden eine Lösung!
Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).