Namensänderung

Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Namen an der FU zu ändern! Wir versuchen diese Seite so aktuell wie möglich zu halten. Falls du weitere relevante Infos hast, die hier fehlen, oder dir irgend ein Fehler auffällt oder ein Link nicht funktioniert, schreib uns gerne an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport)! - Stand: 07.10.2024

Übersicht:

  • An der FU
  • DGTI-Ergänzungsausweis
  • SBGG

 

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An der FU

Falls du bei irgendeiner Sache auf Widerstand oder Probleme stößt, sind wir für dich da! Nur weil irgend ein Programm nicht funktioniert, oder ein*e Mitarbeiter*in an der Uni doof ist, musst du nicht aufgeben. Schreib uns an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport), damit wir dir helfen können!

Übersicht:

  • Benutzer*innenname
  • Geschlechtseintrag
  • Rufname
  • Name
  • E-Mail
  • Zeugnisse
  • Nachweise - beide Namen
  • Nachweise - nur alte/r Namen
  • Webex
  • Semesterticket

 

Benutzer*innenname

Wenn du deinen Username ändern willst, muss ein neuer Account für dich erstellt und dein alter gelöscht werden. Schreib hierfür dem Benutzerservice und frag nach einem neuen Account. Gib am Besten gleich deine präferierten Usernames und präferierte Mailadresse mit an. Falls du bereits in Kursen eingeschrieben bist, schreib auch, dass dein alter Account nicht gleich gelöscht werden soll. Schreib dann dem CeDiS un bitte um eine Übertragung deiner Blackboard-Kurse auf deinen neuen Account. Hierfür ist es notwendig, dass du dich mindestens einmal in deinen neuen Account einloggst. Bereits auf Blackboard erbrachte/eingereichte Leistungen können nicht mit übertragen werden. Schreib also gegebenenfalls deinen Lehrenden, falls diese Leistungen relevant für dein Bestehen / deine Noten sind. BenutzerserviceCeDiS 
 

Geschlechtseintrag

Wenn du deinen FU-Geschlechtseintrag ändern willst, schreib eine E-Mail an die Studierendenverwaltung mit deiner gewünschten Geschlechts-Angabe. Es sind keine Unterlagen oder Rechtfertigungen nötig. Studierendenverwaltung - Info
 

Rufname

Dein Rufnamen ist dein Anzeige-Name auf den Plattformen Webex, Blackboard, Box.FU, ZEDAT-Portal und dem Exchange-Mailsystem. Wenn du deinen Rufnamen änderst, erhältst du auch die Möglichkeit eine neue FU E-Mail-Adresse anzulegen (siehe unten). Für deine FU-Dokumente und die Campuscard hat der Rufname keine Auswirkungen. 

Stell einen Antrag im Self Service. Du brauchst keine Unterlagen hierfür. Geh auf die Self Service Webseite, dann auf "Antrag anlegen" (links unten), dann bei "Art des Antrags" auf "Namensänderung" und gib bei "Rufname" deinen präferierten Namen ein. So änderst du deinen  Self Service - Info1 - Info2
 

Name

Wenn du deinen Namen an der FU änderst, änderst du deinen Anzeige-Namen auf den Plattformen Webex, Blackboard, Box.FU, ZEDAT-Portal und dem Exchange-Mailsystem. Du erhältst auch die Möglichkeit eine neue FU E-Mail-Adresse anzulegen (siehe unten). Außerdem änderst du so deinen Namen auf uni-internen Dokumenten und deiner Campuscard. Auf Abschlussdokumenten ändert sich dein Name nur, wenn du ihn amtlich geändert hast (siehe unten). Ansonsten musst du die Änderung deines Namens auf deinen Abschlussdokumenten extra beantragen (siehe unten).

Stell einen Antrag im Self Service. Geh auf die Self Service Webseite, dann auf "Antrag anlegen" (links unten), dann bei "Art des Antrags" auf "Namensänderung" und gib bei "Vorname" deinen präferierten Namen ein. Du brauchst hierfür entweder einen dgti-Ergänzungsausweis (siehe unten) und eine unterschriebene Erklärung, oder einen Nachweis, dass du deinen Namen bereits amtlich ändern hast lassen (z.B. neuer Pass). Zum Ändern deiner Campus Card geh auf das Zedat-Portal, da steht dann wie und wo du dir eine neue Campus Card ausstellen lassen kannst. Du kannst da auch dein Campus Card-Foto ändern. Self Service  - Erklärung - Zedat-Portal - Info1 - Info2 - Info3 - Info4

 

E-Mail

Wenn du deinen Ruf-/Namen an der FU geändert hast, kannst du dir eine neue E-Mail-Adresse erstellen. Deine neue Adresse wird aber erst zur Haupt-Adresse, wenn du deine alte Adresse löschst. Einmal gelöscht kann die alte Adresse nicht wieder hergestellt werden, wenn du deinen Namen geändert hast - bei "nur" Rufnamen geht das noch. Das ist so weil Adressen immer auf deinem Namen basieren müssen, i.e. du kannst dann keine "neue" Adresse auf einen Namen erstellen, der nicht mehr deiner ist. Deine Unix-Mailbox Adresse „[username]zedat.fuberlin.de" kann leider nicht gelöscht werden. 

Geh auf das Zedat Portal, „Dienste“, „E-Mail/Telefon“, „E-Mail-Einstellungen“ und klick dann auf „hinzufügen“. Wenn du eine weitere Adresse erstellt hast, kannst du deine alte in den „E-Mail-Einstellungen“ löschen. Zedat-Portal - Info

 

Zeugnisse
Wenn du deinen neuen Namen auch auf deinen Abschlussdokumenten haben möchtest, musst du das extra beantragen, wenn du deine Namensänderung mit einem dgti-Ergänzungsausweis gemacht hast. Wenn du deinen Namen mit einer amtlichen Namensänderung an der FU geändert hast, musst du das nicht extra beantragen. Wenn du "nur" deinen Rufnamen geändert hast, geht das leider gar nicht - du brauchst eine Namensänderung im Self Service (siehe oben).

Füll hierfür den Antrag aus und schicke ihn deinem Prüfungsbüro. Du kannst Zeugnisse mit neuem Namen auch beantragen, wenn du sie schon mit altem Namen bekommen hast. Weil laut FU aber keine Zeugnis-Versionen mit unterschiedlichen Namen existieren dürfen, musst du gegebenenfalls Zeugnisse mit altem Namen abgegeben, bevor du sie mit neuem Namen bekommst. Antrag - Prüfungsbüros - Infoseite

 

Nachweise - beide Namen

Falls du nachweisen musst, dass die Person mit deinem neuen Namen tatsächlich die Person mit deinem altem Namen ist, kannst du dein Datenkontrollblatt dafür verwenden. Das ist zwar etwas absurd, kann aber leider wirklich vorkommen. 

Geh auf die Self Service Webseite, dann auf „Rückmeldung“ und dann auf „Dokumente“ und wähle „Datenkontrollblatt“ aus. Auf deinem Datenkontrollblatt steht bei Namensänderung via dgti-Ergänzungsausweis sowohl dein alter als auch dein neuer Name. Bei amtlicher Namensänderung steht da nur noch dein neuer Name. Self Service 

 

Nachweise - nur alte/r Namen

Falls du deinen Namen an der FU geändert hast und du Leuten Studiennachweise geben musst, denen du nicht sagen willst/kannst, dass du deinen Namen geändert hast, können wir dir helfen. Laut FU dürfen zwar keine Dokument-Versionen mit unterschiedlichen Namen existieren, aber wir regeln das für dich ;) 

Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).

 

Webex

Wenn du deinen Ruf-/Namen änderst, dann wird dein Anzeigename auf Webex automatisch aktualisiert. Aber dein persönlicher Webex-Raumlink nicht. Das muss mensch leider extra machen.

Geh in der App auf "Einstellungen" (Initialen oben links), dann auf „Meetings“ und ganz unten „Meinen persönlichen Raum auf der Webex-Site bearbeiten“. Du wirst dann auf die Webex-Webseite geschickt, wo du deinen Persönlichen Raum Namen und -Link ändern kannst.

 

Semesterticket 

Um deinen Namen auch auf deinem elektronischem Semesterticket zu ändern, musst du dich nach deiner Namensänderung einmal im Deutschlandticket Portal neu anmelden, damit ein neues Ticket erstellt wird. Das Ticket davor verliert dann automatisch seine Gültigkeit. 

Geh über das Zedat-Portal auf „Dienste für Studierende“ und dann „Deutschlandsemesterticket“, um dich im Deutschlandticket Portal anzumelden. Zedat - Deutschlandsemesterticket

 

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DGTI Ergänzungsausweis

Falls du deinen Namen nicht amtlich ändern lassen möchtest oder kannst, ist der dgti-Ergänzungsausweis eine gute Alternative. Auch mit dem dgti-Ergänzungsausweis kannst du deinen Namen an der FU ändern (siehe oben).

 

Übersicht

  • Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti e.V.)
  • Antrag
  • Kosten

 

Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti e.V.)

Der dgti e.V. "ist eine bundesweite Fachgesellschaft, die sich für die Akzeptanz und Gleichstellung von trans*-, inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender Menschen in allen Ebenen der Gesellschaft einsetzt." Und der dgti-Ergänzungsausweis ist ein Ausweisdokument, für den du deinen Namen, deine Pronomen und deinen Geschlechtseintrag selbst bestimmen kannst:

"Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter." (dgti e.V.)

 

Antrag

Weitere Informationen zum dgti-Ergänzungsausweis findest du auf der Webseite des dgti e.V. Dort findest du auch eine Checkliste für das, was du beachten musst, wenn du deinen dgti-Ergänzungsausweis beantragst. Den Antrag kannst du online hier stellen. 

 

Kosten

Aktuell kostet der dgti-Ergänzungsausweis 19,90€. Aber keine Sorge: Der AStA gönnt! Wir übernehmen die Kosten für deinen dgti-Ergänzungsausweis. Du musst das aber erstmal selbst bezahlen, weil wir deinen Zahlungsbeleg brauchen, bevor wir dir das Geld geben können. Wenn du deinen dgti-Ergänzungsausweis dann beantragt hast, kann es zwischen drei und acht Wochen dauern, bis er bei dir ankommt. Aber das Warten lohnt sich!

Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).
 

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Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Falls du deinen Namen und deinen Geschlechtseintrag amtlich ändern möchtest, kannst du das ab dem 01.11.2024 mit dem SBGG machen. (Du kannst dich schon ab dem 01.08.2024 anmelden.) Das SBGG löst damit das alte und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig! erklärte Transsexuellengesetz ab. Den Gesetzestext des SBGG findet ihr hier

 

Übersicht

  • Hilfreiche Seiten
  • Anmeldung
  • Anzahl der Namen
  • Erklärung
  • Zusatzinformationen
  • Neue Dokumente & Zeugnisse etc.

 

Hilfreiche Seiten

Es gibt mehrere sehr hilfreiche Seiten, die dir dabei helfen können, deinen Namen und Geschlechtseintrag mit dem SBGG zu ändern. Sowohl sbgg.info, als auch queer-lexikon, und sbgg.jetzt haben Anleitungen und Informationen. Wir fassen hier nur sehr grob die wichtigsten Informationen und was du konkret für deine Namensänderung nach dem SBGG tun musst zusammen:

 

Anmeldung

Bevor du deine Erklärung abgeben kannst, wie du zukünftig amtlich heißen und welchen Geschlechtseintrag du haben willst, musst du dich leider erst einmal anmelden. Drei bis sechs unverschämte Monate vorher! Deshalb ist die Anmeldung schon ab dem 01.08.2024 möglich, obwohl das SBGG erst am 01.11.2024 komplett in Kraft tritt. 

Die Erklärung und die Anmeldung machst du bei einem Standesamt. Für die Anmeldung musst du eigentlich nichts weiter angeben, als wer du bist und dass du deinen Namen und Geschlechtseintrag nach dem SBGG ändern willst. Die meisten Standesämter wollen aber, dass du ihnen schon sagst welchen Namen und Geschlechtseintrag du zukünftig haben willst. Machst du das nicht, geben sie dir eventuell keinen Erklärungs-Termin. Eventuell ist es also besser das einfach zu machen. Rechtlich bindend ist dan sowieso eh nur was du bei der Erklärung sagst.

Du kannst dich laut SBGG bei jedem Standesamt anmelden. Laut manchen Standesämtern kannst du das aber nur bei deinem Geburtsstandesamt. In einem solchen Fall kannst du entweder eine Rechtsbehelfsbelehrung einfordern, warum sie sich weigern deine Anmeldung nach dem SBGG anzunehmen, oder du versuchst dein Glück bei cooleren Standesämtern, oder du gehst zu deinem Geburtsstandesamt. 

Das Standesamt, bei dem du dich anmeldest, muss dir dann einen Termin für deine Erklärung geben. Eine Auflistung aller Berliner Standesämter findest du hier.

 

Anzahl der Namen

Es gab nach einem Schreiben des Bundesministeriums für Inneres (BMI) eine Diskussion, ob auch die Anzahl der Namen nach dem SBGG geändert werden darf. Ja, darf sie! Das BMI hat seine haltlose Position mittlerweile auch schon zurückgerudert. Für einen Überblick siehe den queer-lexikon Blog-Eintrag "Neues vom Selbstbestimmungsgesetz: Heute Rudern mit dem Bundes-Innen-Ministerium (BMI)". Trotzdem hat diese ganze Mobbing-Aktion dazu geführt, dass viele Standesämter keine Änderung der Namensanzahl zulassen wollten und sich auch immer noch bedeckt halten, ob sie das jetzt zulassen würden. Wir haben daher einfach mal bei allen Berliner Standesämtern nachgefragt!

Eindeutige Aussagen, dass eine Änderung der Anzahl der Namen möglich ist, kamen aus den Standesämtern:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Lichtenberg
  • Pankow
  • Reinickendorf
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Spandau
  • Treptow-Köpenick

Keine konkreten Aussagen kamen aus den Standesämtern:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Neukölln
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Mitte
  • Schöneberg

 

Erklärung

Zu deinem Erklärungstermin musst dann deinen Personalausweis oder Reisepass und eventuell deine Geburtsurkunde mitbringen. Was dein Standesamt konkret haben will, schreiben sie dir entweder in der Termin-Mail oder du findest es auf ihrer Webseite. Es lohnt sich da vorbereitet reinzugehen! Du kannst dann erklären welcher Geschlechtseintrag und welche(r) Vornamen ganz offiziell deine sein werden.
Bei den Geschlechtseinträge kannst du dich zwischen männlich, weiblich, divers oder das Streichen des Geschlechtseintrags entscheiden. Deine Erklärung sollte dann ungefähr so aussehen:

 

"[H]iermit erkläre ich, [deadname] Nachname, geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort] gemäß §2 SBGG, dass mein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu [männlich, weiblich, divers, kein Eintrag] geändert werden soll.

Dies entspricht meiner Geschlechtsidentität am besten. Ich bin mir den Folgen dieser Erklärung bewusst.

Zukünftig führe ich folgende(n) Vornamen: [neue Vornamen]. 

Ich versichere, dass der neue Geschlechtseintrag meiner Geschlechtsidentität am besten entspricht.

Falls meiner Erklärung wider Erwarten nicht entsprochen werden kann, bitte ich um schriftliche Mitteilung der Gründe inklusive einer Rechtsbehelfsbelehrung." - (queer-lexikon Blog-Eintrag "Alles, was du jetzt zum Selbstbestimmungsgesetz wissen musst")

 

"Wichtig: Du musst die Erklärung zu deinem Geschlechtseintrag und deinen neuen Vornamen nicht begründen. Du brauchst auch keine Gutachten oder (ärztlichen) Bescheinigungen. Die Standesämter dürfen deine Erklärung nicht durch z.B. Nachfragen überprüfen." - sbgg.info Leitfaden für Erklärungsberechtigte

 

Zusatzinformationen

Falls du noch minderjährig bist oder keine deutsche Staatsbürgerschaft hast, ist das ganze etwas komplizierter, aber eventuell trotzdem machbar! Wir werden so bald wie möglich auch diese Informationen hier noch einfügen. Bis dahin findest du diese Informationen im sbgg.info Leitfaden für Erklärungsberechtigte, und im queer-lexikon Blog-Eintrag "Alles, was du jetzt zum Selbstbestimmungsgesetz wissen musst". 

Du kannst uns aber auch schreiben, dann beraten wir dich gerne auch persönlich :) Sollte dir dein Standesamt außerdem aus irgendwelchen Gründen Schwierigkeiten machen, kannst du dich natürlich auch an uns wenden. Schreib uns einfach an queer@astafu.de (Qeer Referat & ANTI Referat) oder an ps-queerfem@astafu.de (Queer-feministischer Peersupport).

 

Neue Dokumente & Zeugnisse etc.

Nach deiner Erklärung geht diese dann erstmal an dein Geburtsstandesamt und muss dort bearbeitet werden. Sobald die fertig sind, kriegst du dann deine neue Geburtsurkunde zugeschickt. Mit der musst du dann gleich deinen neuen Personalausweis beantragen, weil dein alter nicht mehr gültig ist. Gleiches gilt für deinen Reisepass und deinen Führerschein. Weil Berlin Berlin ist, lohnt es sich wahrscheinlich, schon früh Termine hierfür zu machen. Es gibt auch eine extremst hilfreiche Checkliste von queer-lexikon "Was du nach einer Personenstands- und Vornamenänderung anpassen solltest". Unter anderem kannst du dann auch deinen Namen an der FU ändern ;)