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Wer aufgrund von geringem Einkommen oder anderer sozialer bzw. finanzieller Härtegründe (Alleinerziehend, Behinderung..) Schwierigkeiten hat, den Semesterbeitrag aufzubringen, kann einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Bei Genehmigung des Antrages wird ein Zuschuss in Höhe des Ticketbeitrags erstattet, das Ticket kannst du weiter nutzen.
In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist, welche Härtegründe geltend gemacht werden können und wie diese nachzuweisen sind.
Achtung: Bei der Rückmeldung zum Semester ist grundsätzlich der volle Beitrag zu bezahlen. Erst nachträglich können Zuschüsse genehmigt werden!
Antrag stellen
Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Im Büro liegen Anträge aus, die während der Sprechzeiten vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel.
Nachweise können grundsätzlich nachgereicht werden: Wenn wir anfangen die Anträge zu bearbeiten werden wir für jeden Antrag eine Liste von Nachweisen machen und diese per Mail nachfordern.
Antragsfristen und Bearbeitungsstand
WiSe 2024/25
WiSe 2024/25
Anträge für das Wintersemester 2024/2025 könnt ihr ab 1.07.2024
Reguläre Anträge könnt ihr bis zum 15.10.2024 stellen.
Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 11.11.2024 stellen.
SoSe 2025
Anträge für das Sommersemester 2025 können ab dem 01.02.2025 gestellt werden.
Reguläre Anträge für das SoSe2024 können bis zum 31.03.2025 gestellt werden.
Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 13.05.2025 stellen.
Berechnungszeiträume
Berechnungszeiträume
alle Nachweise für eure Härtegründe mit denen ihr den Antrag stellt müssen aus dem jeweiligen Berechnungszeitraum stammen:
Sommersemester normal Studierende: Oktober bis Februar
Sommersemester Erststudierende: November bis März
Wintersemester normal Studierende: März bis Juli
Wintersemester Erststudierende: Mai bis September