Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket

Wer aufgrund von geringem Einkommen oder anderer sozialer bzw. finanzieller Härtegründe (Alleinerziehend, Behinderung..) Schwierigkeiten hat, den Semesterbeitrag aufzubringen, kann einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Bei Genehmigung des Antrages wird ein Zuschuss in Höhe des Ticketbeitrags erstattet, das Ticket kannst du weiter nutzen.

In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist, welche Härtegründe geltend gemacht werden können und wie diese nachzuweisen sind.

Achtung: Bei der Rückmeldung zum Semester ist grundsätzlich der volle Beitrag zu bezahlen. Erst nachträglich können Zuschüsse genehmigt werden!

Antrag stellen

Antragsformular herunterladen

Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Im Büro liegen Anträge aus, die während der Sprechzeiten vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel.

Nachweise können grundsätzlich nachgereicht werden: Wenn wir anfangen die Anträge zu bearbeiten werden wir für jeden Antrag eine Liste von Nachweisen machen und diese per Mail nachfordern.

 

Antragsfristen und Bearbeitungsstand

SoSe 2025

Anträge für das Sommersemester 2025 können ab dem 01.02.2025 gestellt werden.

Reguläre Anträge für das SoSe2025 können bis zum 27.04.2025 gestellt werden.

Neuimmatrikulierte Studierende können den Antrag bis zum 13.05.2025 stellen.

 

WiSe 2024/25 

Für das Wintersemester 2024/25 können keine Zuschussanträge mehr gestellt werden. 

 

Berechnungszeiträume 

Berechnungszeiträume 


alle Nachweise für eure Härtegründe mit denen ihr den Antrag stellt müssen aus dem jeweiligen Berechnungszeitraum stammen:

Sommersemester normal Studierende:   Oktober bis Februar

Sommersemester Erststudierende:           November bis März

 

Wintersemester normal Studierende:      März bis Juli

Wintersemester Erststudierende:             Mai bis September