Informationen bezüglich des neuen Sommersemestertickets findet ihr hier :
Was ist eine Befreiung:
Was ist eine Befreiung ?
Bei einer Befreiung vom Semesterticket wird die Fahrtberechtigung entzogen und die Gebühren für das Semesterticket zurückerstattet.
-> Dafür muss im Vorhinein das Ticket bezahlt worden sein!
In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist und welche Dokumente du dafür einreichen musst.
Antrag stellen
Antragsformular als PDF herunterladen
Achtung Promotionsstudierende! Leider ist es aber ab dem Wintersemester kein Befreiungsgrund mehr an der FU zu promovieren. Promovierende können sich weiterhin jedoch wegen all der anderen hier: https://astafu.de/node/532#wer-ist-berechtigt-eine-befreiung-zu-beantragen aufgelisteten Befreiungsgründe befreien lassen.
Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel. Nachweise können nachgereicht werden.
Je früher du den Antrag stellst, desto mehr Monate können befreit werden.
Wer ist berechtigt, eine Befreiung zu beantragen?
Alle Studierenden können eine vollständige oder teilweise Befreiung beantragen, wenn sie...
- für mindestens 3 Monate außerhalb Deutschlands studieren, z.B. Praxissemester, Praktikum, im Rahmen der Abschlussarbeit oder Auslandssemester
- beurlaubt sind oder im Laufe des Semesters nachträglich beurlaubt werden
- aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke sind
- verspätet immatrikuliert wurden
- auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und von dieser Hochschule ein Semesterticket erhält
- ihre Immatrikulation zurücknehmen.
Andere Gründe:
- Studierende, die exmatrikuliert werden müssen keinen gesonderten Antrag bei uns stellen! Die Studierendenverwaltung leitet uns die entsprechenden Exmatrikulationen automatisch weiter. Für die ggf. anteilige Erstattung ist es notwendig, den Antrag auf Exmatrikulation eine Woche vor Monatsende einzureichen, damit diese für den Folgemonat erfolgen kann.
Achtung:
Promotionsstudierende sind leider nicht mehr befreiungsberechtigt und müssen genau wie alle anderen Studierenden ein Semesterticket beziehen, wenn keiner der anderen Befreiungsgründe zutrifft. Auch wenn bereits ein anderes Ticket bezogen wird, kann aus diesem Grund nicht befreit werden.
Fristen SoSe 2025
Zu diesen Fristen muss der vollständige Antrag inklusive aller Nachweise bei uns eingegangen sein.
Wenn du den Betrag für das gesamte Semester zurück haben willst, muss der Antrag vollständig bis Ende März von uns bearbeitet sein. D.h. er sollte etwa eine Woche vor Ende März vollständig bei uns sein. Ansonsten gelten folgende Fristen:
Befreiungsgrund | Frist |
Abwesenheit vom Studienort: | 09.05.2025 |
Mehrfachimmatrikulation | 09.05.2025 |
Beurlaubung: | 09.05.2025 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung |
Spätimmatrikulation: | 1 Monat nach Immatrikulationsdatum |
Alle anderen: | 15.09.2025 |
ACHTUNG: Wir können nur volle, nicht genutzte Monate des Tickets befreien. D.h. ihr bekommt nur den Ticketbetrag für die verbleibenden, noch nicht angebrochenen Monate erstattet.
Beispiel: Wenn ihr einen Antrag am 20.05. einreicht, bekommt ihr vier Monate (Juni, Juli, August, September) erstattet. Wenn ihr einen Antrag am 05.07. einreicht, bekommt ihr noch zwei Monate (August, September) erstattet.
Bei Exmatrikulation ist es für die anteilige Erstattung notwendig, den Antrag auf Exmatrikulation eine Woche vor Monatsende einzureichen, damit diese für den Folgemonat erfolgen kann.
Fristen WiSe 2024/25
Zu diesen Fristen muss der vollständige Antrag inklusive aller Nachweise bei uns eingegangen sein.
Wenn du den Betrag für das gesamte Semester zurück haben willst, muss der Antrag vollständig bis Ende September von uns bearbeitet sein. D.h. er sollte etwa eine Woche vor Ende September vollständig bei uns sein. Ansonsten gelten folgende Fristen:
Befreiungsgrund | Frist |
Abwesenheit vom Studienort: | 08.11.2024 |
Mehrfachimmatrikulation | 08.11.2024 |
Beurlaubung: | 08.11.2024 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung |
Spätimmatrikulation: | 1 Monat nach Immatrikulationsdatum |
Alle anderen: | 15.03.2025 |
ACHTUNG: Wir können nur volle, nicht genutzte Monate des Tickets befreien. D.h. ihr bekommt nur den Ticketbetrag für die verbleibenden, noch nicht angebrochenen Monate erstattet.
Beispiel: Wenn ihr einen Antrag am 20.11. einreicht, bekommt ihr vier Monate (Dezember, Januar, Februar und März) erstattet. Wenn ihr einen Antrag am 05.01. einreicht, bekommt ihr noch zwei Monate (Februar und März) erstattet. (Achtung! Dies gilt natürlich nur wenn die Frist für euren Antragsgrund noch läuft).
Bei Exmatrikulation ist es für die anteilige Erstattung notwendig, den Antrag auf Exmatrikulation eine Woche vor Monatsende einzureichen, damit diese für den Folgemonat erfolgen kann.