Antrag auf Befreiung vom Semesterticket

Informationen bezüglich des neuen Sommersemestertickets findet ihr hier

 

Was ist eine Befreiung ? 

Bei einer Befreiung vom Semesterticket wird die Fahrtberechtigung entzogen und die Gebühren für das Semesterticket zurückerstattet.

  ->  Dafür muss im Vorhinein das Ticket bezahlt worden sein! 

In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist und welche Dokumente du dafür einreichen musst. 

 

Antrag stellen

Antragsformular als PDF herunterladen

Achtung Promotionsstudierende! Leider ist es aber ab dem Wintersemester kein Befreiungsgrund mehr an der FU zu promovieren. Promovierende können sich weiterhin jedoch wegen all der anderen hier: https://astafu.de/node/532#wer-ist-berechtigt-eine-befreiung-zu-beantragen aufgelisteten Befreiungsgründe befreien lassen. 

 

Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel. Nachweise können nachgereicht werden.

Je früher du den Antrag stellst, desto mehr Monate können befreit werden. 

 

Wer ist berechtigt, eine Befreiung zu beantragen?

Alle Studierenden können eine vollständige oder teilweise Befreiung beantragen, wenn sie...

  • für mindestens 3 Monate außerhalb Deutschlands studieren, z.B. Praxissemester, Praktikum, im Rahmen der Abschlussarbeit oder Auslandssemester
  • beurlaubt sind oder im Laufe des Semesters nachträglich beurlaubt werden
  • aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
  • im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke sind
  • verspätet immatrikuliert wurden
  • auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und von dieser Hochschule ein Semesterticket erhält
  • ihre Immatrikulation zurücknehmen.

Andere Gründe:

  • Studierende, die exmatrikuliert werden müssen keinen Antrag stellen! Die Studierendenverwaltung leitet uns die entsprechenden Exmatrikulationen automatisch weiter. 

Achtung:

Promotionsstudierende sind leider nicht mehr befreiungsberechtigt und müssen genau wie alle anderen Studierenden ein Semesterticket beziehen, wenn keiner der anderen Befreiungsgründe zutrifft. Auch wenn bereits ein anderes Ticket bezogen wird, kann aus diesem Grund nicht befreit werden. 

Fristen WiSe 2024/25

Zu diesen Fristen muss der vollständige Antrag inklusive aller Nachweise bei uns eingegangen sein. 

Wenn du den Betrag für das gesamte Semester zurück haben willst, muss der Antrag vollständig bis Ende September von uns bearbeitet sein. D.h. er sollte etwa eine Woche vor Ende September vollständig bei uns sein.  Ansonsten gelten folgende Fristen:

BefreiungsgrundFrist
Abwesenheit vom Studienort:      08.11.2024 
Mehrfachimmatrikulation08.11.2024
Beurlaubung:08.11.2024 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung
Spätimmatrikulation:1 Monat nach Immatrikulationsdatum
Alle anderen:15.03.2025

ACHTUNG: Wir können nur volle, nicht genutzte Monate des Tickets befreien. D.h. ihr bekommt nur den Ticketbetrag für die verbleibenden, noch nicht angebrochenen Monate erstattet. 

Beispiel: Wenn ihr einen Antrag am 20.11. einreicht, bekommt ihr vier Monate (Dezember, Januar, Februar und März) erstattet. Wenn ihr einen Antrag am 05.01. einreicht, bekommt ihr noch zwei Monate (Februar und März) erstattet. 

 

Fristen SoSe 2024

Zu diesen Fristen muss der vollständige Antrag inklusive aller Nachweise bei uns eingegangen sein. 

Wenn du den Betrag für das gesamte Semester zurück haben willst, muss der Antrag vollständig bis Ende März von uns bearbeitet sein. D.h. er sollte etwa eine Woche vor Ende März vollständig bei uns sein.  Ansonsten gelten folgende Fristen:

BefreiungsgrundFrist
Abwesenheit vom Studienort:      10.05.2024 
Mehrfachimmatrikulation10.05.2024
Beurlaubung:10.05.2024 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung
Spätimmatrikulation:1 Monat nach Immatrikulationsdatum
Alle anderen:15.09.2024

ACHTUNG: Wir können nur volle, nicht genutzte Monate des Tickets befreien. D.h. ihr bekommt nur den Ticketbetrag für die verbleibenden, noch nicht angebrochenen Monate erstattet. 

Beispiel: Wenn ihr einen Antrag am 20.05. einreicht, bekommt ihr vier Monate (Juni, Juli, August, September) erstattet. Wenn ihr einen Antrag am 05.07. einreicht, bekommt ihr noch zwei Monate (August, September) erstattet.