Informationen bezüglich des neuen Sommersemestertickets findet ihr hier :
Was ist eine Befreiung:
Bestimmte Studierende sind berechtigt sich vom Semesterticket befreien zu lassen. Wenn du berechtigt bist, kannst du einen Antrag auf Befreiung bei uns stellen. Wenn der Antrag genehmigt wird, bekommst du das Geld für das Semesterticket zurück. Außerdem wird das Ticket ungültig. Du musst trotzdem zuerst dein Ticket bezahlen und kannst dann das Geld zurück bekommen.
Wer kann eine Befreiung beantragen?
Du kannst eine Befreiung beantragen wenn du
- für mindestens 3 Monate des Antragssemesters außerhalb Deutschlands studierst (z.B. Praxissemester, Praktikum, im Rahmen der Abschlussarbeit oder Auslandssemester).
- beurlaubt bist.
- wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst.
- einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke hast.
- verspätet immatrikuliert wurdest.
- noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert bist und von dieser Hochschule ein Semesterticket erhältst.
- deine Immatrikulation zurück nimmst.
Andere Gründe:
- Wenn du exmatrikuliert wirst musst du keinen Antrag bei uns stellen! Die Studierendenverwaltung leitet uns die entsprechenden Exmatrikulationen automatisch weiter.
Welche Fristen gelten bei einem Befreiungsantrag? Welche Unterlagen muss ich für meinen Antrag einreichen?
Für alle Befreiungsgründe:
Du kannst dein Geld nur für zukünftige Monate erstattet bekommen. Wenn du also einen Antrag im Dezember stellst, bekommst du nur das Geld für die Monate Januar bis März zurück.
Antragsgrund | Frist | Unterlagen |
Auslandssemester | 8.11. (WS24/25) oder | - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Gebürenbescheid, den du im Selfservice des Zedat-Portals findest (Achtung: Nicht die Immatrikulationsbescheinigung) - Nachweis des Aufenthalts außerhalb von Deutschland mit Start- und Enddatum, z.B. Bescheinigung der Hochschule oder ERASMUS-Büro, Kopie Praktikumsvertrag o. ä |
Beurlaubung | 8.11. (WS24/25) oder 4 Wochen, nachdem du dich beurlaubt hast | - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Gebürenbescheid, den du im Selfservice des Zedat-Portals findest (Achtung: Nicht die Immatrikulationsbescheinigung) - Immatrikulationsbescheinigung der FU mit dem Vermerk „beurlaubt“ |
Behinderung | 15.3. (WS24/25) | - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Gebürenbescheid, den du im Selfservice des Zedat-Portals findest (Achtung: Nicht die Immatrikulationsbescheinigung) - Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der ÖPNV nicht genutzt werden kann ODER Kopie des Beiblatts zum Schwerbehindertenausweis inkl. gültiger Wertmarke |
Verspätete immatrikulation | 15.3. (WS24/25) | - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Gebürenbescheid, den du im Selfservice des Zedat-Portals findest (Achtung: Nicht die Immatrikulationsbescheinigung) - Immatrikulationsbescheinigung der FU mit Datum der Immatrikulation |
Immatrikulation an mehreren Hochschulen | 8.11. (WS24/25) | - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Gebürenbescheid, den du im Selfservice des Zedat-Portals findest (Achtung: Nicht die Immatrikulationsbescheinigung) - Immatrikulationsbescheinigung der FU - Kopie des Tickets der anderen Hochschule ODER bei TU Berlin Nachweis über die Zahlung des Semesterticketbeitrags an der TU Berlin |
Immatrikulation zurückgenommen | 15.3. (WS24/25) | - Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Gebürenbescheid, den du im Selfservice des Zedat-Portals findest (Achtung: Nicht die Immatrikulationsbescheinigung) - Bestätigungsschreiben der Studierendenverwaltung über die zurückgenommene Immatrikulation |
Antrag stellen
Antragsformular als PDF herunterladen
Der unterschriebene Antrag kann per Mail oder per Post eingereicht werden, siehe Kontakt. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel. Nachweise können nachgereicht werden.
Je früher du den Antrag stellst, desto mehr Monate können befreit werden.
FAQ
Auf mich trifft keiner der Befreiungsgründe zu, kann ich mich trotzdem befreien lassen?
Nein, du kannst dich nur befreien lassen, wenn einer der Befreiungsgründe auf dich zutrifft. Wer sich befreien lassen kann, bestimmt der VBB und ist vertraglich geregelt. Wir haben hier keinen Handlungsspielraum.
Wenn du nicht viel Geld hast, kannst du vielleicht einen Zuschussantrag stellen und so dein Geld zurück bekommen: [LINK]
Kann ich mich vor der Überweisung der Semestergebüren befreien lassen?
Nein, du kannst dich erst im Nachhinein befreien lassen und bekommst dann dein Geld zurück.
Wann kann ich mit der Zahlung der Rückerstattung rechnen?
Du bekommst nach der Entwertung der Fahrtberechtigung des Semestertickets von uns einen Bescheid geschickt. Da wir feste Zyklen von Bearbeitungsschritten haben, kann das bis zu zwei Wochen dauern, nachdem du deinen Antrag gestellt hast. Nach Erhalt des Bescheids kann es wiederum bis zu sechs Wochen dauern, bis das Geld auf deinem Konto ankommt. Das kann deshalb so lange dauern, weil wir die Überweisungen nur veranlassen – gemacht werden sie dann vom Studierendenwerk, das auch als Absender auf deinem Kontoauszug steht. Also alles etwas bürokratisch und kompliziert. Kurz vor Anfang / Ende des Semesters kann es auch mal länger dauern, da wir dann immer besonders viel zu tun haben.
- Du hast eine andere Frage? Schreib und einfach per Mail oder komm während den Sprechzeiten vorbei (siehe Kontakt).