BERLIN JETZT ZULASSUNGSFREI?

Zulassungsverfahren in ganz Berlin rechtswidrig. – Presseerklärung derLandesAstenKonferenz Berlin

Am Dienstag den 20. Dezember erwirkt der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Zulassung zweier Psychologiestudentinnen zu ihrem Wunschstudium und erklärt in dem Urteil alle Berliner Zulassungsverfahren, ausgenommen diejenigen für Staatsexamen und Diplomstudiengänge, für rechtswidrig.

Somit sind tatsächlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge betroffen, die einen NC besitzen. Auch für Studiengänge wie Psychologie mit einem NC nahe 1,0 wie gilt das. Ihnen allen ging, so das Gericht in seinem Urteil, kein gesetz- und verfassungsgemäßes Verfahren zur Zulassungsbeschränkung voraus. Das Verfassungsgericht weist die Hochschulleitungen und Senatsverwaltung darauf hin, dass Studiengänge, die in Zukunft zulassungsbeschränkt sein sollen, durch ein entsprechendes Verfahren zur Ermittlung der vorhandenen Ausbildungskapazität in gesetzlicher Art und Weise geprüft werden müssen. Daraus folgt, dass die aktuellen Verfahren nicht mehr angewendet werden dürfen. Wir als verfasste Studierendenschaften Berlins möchten unsere große Freude über die so deutliche Unterstützung unserer Position durch das Verfassungsgericht zum Ausdruck bringen und fordern die Senatsverwaltung auf, unverzüglich ein geeignetes und den Vorgaben entsprechendes Verfahren zu entwickeln. Dazu zählt auch die Beteiligung der Studierenden am Verfahren. Wir fordern die Senatsverwaltung und die Hochschulen ebenfalls auf, künftig auf sämtliche Notverordnungen und Staatsnotstandsbehauptungen zu verzichten, wie sie in der Vergangenheit als Begründung angeführt wurden. Diese greifen laut diesem Urteil schlichtweg nicht. Das Recht auf freie Berufswahl ist ein Grundrecht! Wenn hier Beschränkungen auf Grund eines behaupteten Mangels an Studienplätzen eingeführt werden, muss dies einem streng demokratischen und transparenten Prozess folgen. Wir werden keine weiteren einvernehmlichen Absprachen zwischen Senatsverwaltung und Präsidien tolerieren. Was bedeutet das für potentielle Studierende? Allen Menschen die aktuell noch gegen ihre Ablehnung in Berlin vorgehen, soll gesagt sein, dass ihre Chancen durch dieses Urteil sich erhöhen. Sie sollten sich so schnell wie möglich beraten lassen. Anlaufstellen sind vor allem die verfassten Studierendenschaften. Allen, die ein Studium in Berlin aufnehmen wollen möchten wir einmal mehr Mut machen gegen eine Ablehnung vorzugehen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es zum nächsten Semester kein adäquates Zulassungsverfahren gibt und Studierende bessere Chancen haben als in den vergangenen Jahren. Rat finden kann jede_r bei den ASten der einzelnen Hochschulen Berlins.

LandesAstenKonferenz Berlin