Die Rückmeldegebühren, die Studierende 1996-2004 an den Berliner Hochschulen entrichten mussten, waren verfassungswidrig. Der AStA FU empfiehlt allen Betroffenen, die Rückzahlung zu beantragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom November 2012 festgestellt, dass die gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 100 DM bzw. später 51,13 EUR im Berliner Hochschulgesetz alter Fassung verfassungswidrig ist – siehe BVerfG, 2 BvL 51/06 vom 06.11.2012, online unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20121106_2bvl005106.html.
Laut Bundesverfassungsgericht steht die Höhe der Gebühr in "grobem Missverhältnis zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken" und ist daher nichtig, erst mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 bestand wieder eine gültige Rechtsgrundlage für die Gebühr.
Aus diesem Grund empfehlen wir allen ehemaligen und aktiven Studierenden, welche im Zeitraum zwischen einschließlich dem Wintersemester 1996/1997 und dem Wintersemester 2004/2005 Rückmeldegebühren an der FU gezahlt haben, deren Rückzahlung zu beantragen.
Eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben an die FU ist diesem Beitrag angehängt. Die Rückzahlung sollte auch dann beantragt werden, wenn die Zahlungen seinerzeit nicht unter Vorbehalt geleistet worden sind - in diesem Fall allerdings ohne den entsprechenden Satz in dem Schreiben.
--- Update ---
Da die FU mittlerweile ein eigenes Formular zur Rückforderung der verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren veröffentlicht hat, haben wir unseren Musterbrief von der Website genommen. Ab sofort findet ihr alle relevanten Infos zum Thema unter http://www.astafu.de/content/neues-zu-der-r%C3%BCckzahlung-der-r%C3%BCc….