Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, ist am 17. April 2013 erneut kurzfristig nicht zu einer Lehrveranstaltung erschienen. Anstatt wie im Vorlesungsverzeichnis angekündigt mit Jan Hecker, Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Vorbesprechung des Seminars „Verfassungsschutz und Verfassungsrecht“ abzuhalten, ließ er sich „aus dienstlichen Gründen“ entschuldigen. Es darf vermutet werden, dass diese Gründe vorgeschoben sind. Im November 2012 entfiel bereits eine Blockvorlesung Maaßens über „Europäisches Asyl- und Einwanderungsrecht“ ohne Nennung von Gründen. Damals hatten Studierende angekündigt, Maaßens Vorlesung zu besuchen und ihn mit seiner Rolle in der Kurnaz-Affäre zu konfrontieren.
Das Interesse an einem von Maaßen geleiteten Seminar an der „F“U war denn auch gering: Lediglich ein einziger Student meldete sich für die Veranstaltung an. Zwei Dutzend weitere Studierende waren aber erschienen, um ein Gespräch über Maaßens politische und wissenschaftliche Vergangenheit zu führen und zu zeigen, was unter „aktiver Teilnahme“ im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung auch verstanden werden kann. Der Co-Leiter des Seminars, Jan Hecker, erstickte jeden Versuch einer Diskussion im Keim, obwohl die aufgeworfenen Fragen durchaus interessant waren. Eine Frage zielte darauf ab, dass Jan Hecker als Richter am Bundesverwaltungsgericht Maaßen und das Bundesamt für Verfassungsschutz zu kontrollieren habe, anstatt in einem unprofessionellen Distanzverlust gemeinsame Seminare anzubieten. Eine weitere Frage zweifelte an der Eignung des Veranstaltungsortes und regte an, das Seminar von Dahlem nach Den Haag zu verlegen, um dort Maaßens Verstrickung in die Kurnaz-Affäre angemessen besprechen zu können. Hecker erklärte, es sei nicht der Zweck der Veranstaltung, zu diskutieren.
Die „F“U Berlin wird sich im Weiteren der Frage stellen müssen, wie Maaßen die Durchführung eines Seminars gestattet werden konnte, obwohl im Akademischen Senat Maaßens Verhalten in der Kurnaz-Affäre als unvereinbar mit den Grundwerten der „Freien“ Universität bezeichnet und ihm folgerichtig eine Honorarprofessur verweigert wurde. Ebenso sollte Maaßen selbst endlich begreifen, dass er an der Freien Universität unerwünscht ist.
Der AStA FU fordert: Keine Kooperation mit Geheimdiensten! Wissenschaftliche Freiheit und geheimdienstliche Aktivitäten schließen einander aus.