In den letzten Wochen wenden sich verstärkt Bachelor/Master-Studierende der FU Berlin an den AStA FU, welche trotz Abschaffung der Zwangsberatungen im Bachelor und Master mit der RSPO Einladungen zu Studienfachberatungen von der FU erhalten haben.
Diese Einladungen tragen aufgrund ihrer Formulierung den Charakter einer zwangsweisen Beratung und sind somit dazu geeignet, Rechte Studierender an der FU weiter auszuhöhlen. Unter anderem geht aus den betreffenden Schreiben nicht hervor, welche Konsequenzen aus einer Nichtteilnahme an der Studienfachberatung erwachsen. Stattdessen wird durch die Aufforderung Leistungsübersichten mitzubringen oder durch die Feststellung, Studierende hätten die Regelstudienzeit überschritten, der Eindruck einer verpflichtenden Teilnahme sowie einer Regelverletzung erweckt.
Da die Modalitäten und der äußere Schein dieser Einladungen den geltenden Rechtsgrundlagen widersprechen, haben wir das Präsidium gebeten, die derzeitige Praxis an einzelnen Fachbereichen der FU zu überprüfen und eine Aufhebung etwaiger rechtswidriger Praxen zu veranlassen.
Studierende fordern wir dazu auf, sich nicht einschüchtern zu lassen, nichts voreilig zu unterschreiben, Versuche der rechtswidrigen Durchführung von Zwangsberatungen an den AStA FU zu melden und sich am besten im Vorfeld zeitnah bei unserer Hochschulberatung zu informieren.
Bei Fragen und Anmerkungen zum Thema könnt ihr euch jederzeit an die Hochschulberatung des AStA FU wenden: hochschule [at] astafu [dot] de (hochschule[at]astafu.de)
Update (14.01.2014):
Mittlerweile gibt es ausführliche und aktuellere Infos zum Thema auf unserer Homepage unter http://www.astafu.de/content/zwischenstand-rechtliche-einsch%C3%A4tzung….