Bereits Ende letzten Jahres berichteten wir über die Möglichkeiten der Fristverlängerung für Studierende in den auslaufenden Diplom/Magister-Studiengängen der FU. Nun müssen all jene zeitnah Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen, die die Rechtsmäßigkeit der Bestimmung ihres letztmaligen Prüfungstermins überprüfen wollen. Härtefallanträge können noch bis zum Ablauf des jeweiligen letztmaligen Prüfungstermins gestellt werden. Auch gegen ablehnende Bescheide kann fristgemäß innerhalb eines Monats geklagt werden.
Grundsätzlich empfahlen wir, mit der Beantragung von Härtefällen möglichst noch zu warten, um von einem evtl. bis dahin vorliegenden Muster-Urteil profitieren zu können sowie alle bis zum Ablauf der Frist vorliegenden Härten in den Antrag einfließen lassen zu können. Spätestens müssen Härtefallanträge jedoch in jedem Fall vor Ablauf der im jeweiligen Studiengang gesetzten Frist zum Auslaufen des Studiengangs beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. Nachweis für die dargelegten Gründe,
2. individueller Studienverlaufsplan, aus dem sich ergibt, bis wann die jeweils noch ausstehenden Prüfungsleistungen erbracht werden.
Ein solcher Nachweis muss im Falle einer Erkrankung oder Behinderung in der Regel durch entsprechende ärztliche Dokumente geführt werden.
Die Prüfungstermine, zu denen letztmalig die Ablegung der jeweiligen Abschlussprüfung in den verschiedenen Studiengängen möglich sein soll, findet ihr in den jeweiligen Auslauf-Satzungen in folgenden Amtsblättern:
- http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab082014.pdf?139…
- http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab102014.pdf?139…
- http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab192014.pdf?140…
Auf Anfrage teilte das Rechtsamt der FU (rechtsamt [at] fu-berlin [dot] de) zur Frage der sachgerechten Bearbeitung entsprechender Anträge mit: „Wir gehen davon aus, dass die Anträge sachgerecht bearbeitet und - nach einer angemessenen Bearbeitungszeit - schriftlich beantwortet werden. Sollte dies nachweislich nicht der Fall sein, würde sich das Rechtsamt an das jeweilige Studien- und Prüfungsbüro wenden.“
Solltet ihr hierbei Probleme haben oder Hilfe benötigen, wendet euch an die Hochschulberatung des AStA FU: hochschule [at] astafu [dot] de. In jedem Fall solltet ihr euch hier zeitnah über die individuellen Möglichkeiten einer Fristverlängerung informieren!
Neuigkeiten gibt es nun hinsichtlich der Handlungsoptionen / -empfehlungen für Betroffene:
Will man nicht etwa gegen die Ablehnung eines Härtefallantrags sondern gegen den entsprechenden Aufhebungsbeschluss der FU als Rechtsgrundlage des jeweiligen letztmaligen Prüfungstermins bzw. des Verfahrens (siehe verlinkte Amtsblätter oben) vorgehen, sollte man - um den sichersten Weg zu gehen - innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Mitteilung / ab Kenntnis des letztmaligen Prüfungstermins klagen, auch dann, wenn man noch keinen Härtefall beantragt hat. Da diese Frist in den meisten Fällen demnächst abläuft, ist hier entsprechend Eile geboten.
Ein Beispiel: Stammt die Mitteilung über den letzten Prüfungstermin vom 30.03.2014, müsste spätestens Ende März 2015 Klage erhoben werden, wenn der jeweils festgelegte Termin angefochten werden soll. Andernfalls ist dies nicht mehr möglich.
Unabhängig davon kann jede*r natürlich auch später klagen, wenn ein Härtefall nicht anerkannt wird. Eine solche (spätere) Klage könnte allerdings nicht mehr den Aufhebungsbeschluss an sich angreifen und würde sich lediglich gegen die Ablehnung eines Härtefallantrags auf Basis der von der FU festgesetzten Fristen und Härtefallregelungen richten.
Ein individuelles rechtliches Vorgehen gegen die FU in der Frage, ob die Hochschule die letztmöglichen Prüfungstermine rechtmäßig bestimmt hat, könnte nach Auffassung des AStA FU durchaus lohnenswert sein. Leider müssten entsprechende Klagen - wie auch jene gegen die Ablehnung von Härtefallanträgen - in jedem Fall persönlich bestritten, d.h. finanziert werden, da es dem AStA nicht möglich ist sämtliche Einzelfälle zu unterstützen.
Wenn ihr hierzu mehr erfahren wollt, wendet euch am besten sehr zeitnah an unsere kostenlose Hochschulberatung (hochschule [at] astafu [dot] de), an die kostenlosen anwaltlichen Hochschul- und Prüfungsberatungen von AStA TU (siehe https://asta.tu-berlin.de/service/hochschul-studien-beratung) oder RefRat HU (http://www.refrat.de/lust.rechtsberatung.html?1422640648) oder (auf eigene Kosten) direkt an entsprechende Kanzleien (Tipps: RA Martina Zünkler, RA Mathias Trenczek, RA Marten Mittelstädt).