Childhood Studies and Children's Rights: FU will wertvollen Studiengang abstoßen
Der AStA FU kritisiert das Vorgehen des Fachbereichs Erziehungswissenschaften und Psychologie der
FU sowie des FU-Präsidiums in Bezug auf den Weiterbildungs-Masterstudiengang „Childhood Studies
and Children's Rights“, der an der FU eingestellt werden soll. Die Studierendenschaft begrüßt die
Initiative der Studiengangsverantwortlichen und von Studierenden, die für den Fortbestand ihres Fachs
kämpfen.
Der Studiengang, dessen fachliche Konzeption Fachvertreter*innen zufolge bundesweit einzigartig ist,
war im vergangenen Jahrzehnt als sogenannter „weiterbildender“ Masterstudiengang eingeführt worden,
für den Studiengebühren von 4350 Euro für als „Regelstudienzeit“ veranschlagte drei Semester
berechnet werden. Im vergangenen Wintersemester beschloss der Fachbereich gegen den Willen der
Studiengangsverantwortlichen, den Studiengang einzustellen. Begründung war, dass keine
hauptamtlichen Lehrkräfte mehr zur Verfügung stünden, die den Studiengang betreuen wollten. Als
Kompromiss wurde entschieden, 2015 noch einen weiteren Studierendenjahrgang zuzulassen, um noch
einmal Zeit für eine mögliche Alternativlösung zu gewinnen.
Studierende des Fachs sammelten knapp 2.000 Unterschriften für den Erhalt ihres Studiengangs [1],
woraufhin der Fall auch in der Presse Aufmerksamkeit fand [2]. Im Petitionstext heißt es u.a.: „Unser
Studiengang bewegt sich nicht nur wissenschaftlich auf hohem Niveau, er erfüllt auch politisch und
praktisch wichtige Funktionen“ zur weltweiten Umsetzung von Kinderrechten. Nach weiterem
studentischen Druck wurden die Studiengangsverantwortlichen nun in der Kommission für
Lehrangelegenheiten angehört. Sie betonten die volle Auslastung des Studiengangs und schlugen eine
Lösung über Stiftungsprofessuren vor. Doch Dekan Kuper und Vizepräsident Hoffmann-Holland
machten erneut deutlich, dass sie eine Zukunft des Studiengangs bestenfalls an einer anderen
Hochschule verorten. Die Studiengangsverantwortlichen würden den Verbleib an der FU bevorzugen,
prüfen aber derzeit auch Möglichkeiten für eine „Umsiedlung“.
„Die FU hätte versuchen können, Personal für diesen gefragten Studiengang zu finden und sich um eine
Fortsetzung zu bemühen. Es bleibt der Eindruck, dass die Abwicklungsentscheidung politisch motiviert
ist. Angesichts diverser inhaltlich fragwürdiger Studiengänge, die derzeit fast im Monatstakt eingeführt
werden, ist der Verlust eines solchen progressiven und inhaltlich einzigartigen Programms besonders
ärgerlich“, bemerkt Milka Berndt, Mitglied des Studierendenparlaments für die Liste „Studierende mit
Kind“.
„Wir sprechen uns für die Fortführung des Programms als regulärer, gebührenfreier Studiengang aus.
Dass ein Studiengang, der so stark im öffentlichen Interesse liegt, überhaupt nur als kommerzielles
Weiterbildungsangebot an der FU etabliert werden konnte, wirft kein gutes Licht auf die
Strukturplanung der Universität. Diese schleichende Normalisierung von Studiengebühren selbst für
sozial ausgerichtete Berufe ist besorgniserregend“, sagt Lasse Thiele, Referent für Hochschulpolitik des
AStA FU.
Auch Manfred Liebel, Leiter des Studiengangs, befürwortet eine solche Lösung: „Der
Weiterbildungscharakter des Programms könnte auch in einem regulären Studiengang beibehalten
werden, der dann zusätzlich für Interessierte geöffnet wäre, die gerade ihren Bachelor abgeschlossen
haben. Das Thema Kinderrechte stößt derzeit auf großes Interesse und muss auch an der Universität
Berücksichtigung finden.“ Die Zukunft des Studiengangs wird auch auf der diesjährigen Abschlussfeier
des Studiengangs am 30. Juni (19 Uhr im Henry-Ford-Bau) weiter diskutiert werden. Als Redner ist dort
u.a. der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung geladen.
Kontakt: Infobüro des AStA FU – info[at]astafu.de, Tel. +49 (0)30 83 90 91-0 (Mo-Fr 10-18 Uhr)
[1]https://www.change.org/p/das-dekanat-und-den-fachbereichsrat-des-fb-erz…-
die-abschaffung-des-einzigen-deutschen-kinderrechte-ma
[2] http://www.tagesspiegel.de/wissen/freie-universitaet-streicht-studienga…