AStA FU veröffentlicht Kooperationsvertrag zwischen Hanban und FU Berlin

In der Sitzung am 15. Januar stellte der AStA FU eine Anfrage zur Finanzierung der sog. Hanban Professur am Institut der Sinologie an der FU. Frau Blechinger-Talcott, Vizepräsidentin für Internationales antwortete ausführlich mit einer Erklärung der Kooperation der FU und dem Hanban. Sie erklärte, dass keine Einflussnahme durch China oder die kommunistische Partei Chinas stattfindet. Dies wurde auch durch den Kooperationsvertrag begründet. Diesen fragten wir direkt während der Sitzung beim akademischen Senat(nach Teilgrundordnung) und bei der FU nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an.

Diesen Vertrag stellen wir nun auf unserer Homepage zur Verfügung. Der Tagesspiegel hatte bereits letzte Woche über die Inhalte des Vertrags berichtet[1], diesen allerdings nicht veröffentlicht.

Der Tagesspiegel stellte insbesondere heraus, dass die FU zusichert, chinesische Gesetze nicht zu verletzen. Auch kann die FU den Vertrag nur kündigen, sollte China die Finanzierung einstellen. Ganz anders als Frau Blechinger-Talcott im Akademischen Senat behauptete. Andererseits verpflichtet sich die FU das Hanban für eventuelle entstandene Schäden zu entschädigen. Besonders problematisch sind diese Aspekte unter dem Gesichtspunkt, dass Streitigkeiten lediglich an einem chinesischen Schiedsgericht ausgetragen werden können.

Die Anfrage erfolgte über das Portal fragdenstaat.de und ist hier öffentlich aufrufbar:

https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvertrag-zur-hanban-proffessur-an-der-sinologie/

Der Vertrag ist ebenfalls hier unserer Homepage aufrufbar: https://www.astafu.de/sites/default/files/2020-02/hanban.pdf

 

[1]https://www.tagesspiegel.de/wissen/umstrittene-finanzierung-einer-china-professur-wie-sich-die-fu-an-chinesische-gesetze-bindet/25484672.html

Kategorien