Studierende kündigen Protest an
Der Allgemeine Studierendenausschuss der FU Berlin unterstützt die Petition des Aktionsbündnisses Hochschulgesetzesnovelle und weist erneut die dritte Änderungsfassung des Berliner Hochschulgesetzes in der jetzigen Form zurück.
Am Mittwoch findet die Anhörung zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes im Abgeordnetenhaus statt. Auch Studierendenvertreter_innen sind aufgefordert ihre Kritik an der Novelle zu äußern. Bis dato war die Gesetzesinitiative durch Intransparenz und mangelnde Mitbestimmung gekennzeichnet, Stellungnahmen wurden ignoriert und Gespräche gar nicht erst in Angriff genommen.
„Wir haben in den vergangenen Wochen unsere Ablehnung gegenüber diesem Gesetzentwurf, der keinen Fortschritt darstellt, deutlich gemacht und argumentativ unterlegt“, erklärt Hochschulreferent Arvid Peschel. „Die rot-rote Regierung hält jedoch ungeachtet dieses Protestes daran fest und verdreht die Tatsachen. Die Befürchtung, dass die Zwangsexmatrikulation wie ein Damoklesschwert über den Studierenden hängen wird, ist Realität“, so Peschel weiter.
Die Flexibilität des Studiums wird durch das neue Hochschulgesetz weiter reduziert, die Wahlfreiheit auf ein „ausreichend“ heruntergekürzt, repressive Zwangsberatungen werden zur Regel. Das richtet sich vollends gegen die Forderungen der Studierendenproteste. „Die starren Regelungen sind schlichtweg empörend. Die Parteien, die sich angeblich hinter die Forderungen der Studierenden stellen, müssen das neue Gesetz offener und studierendenfreundlicher gestalten, sonst sehen wir uns gezwungen aktiv in den Berliner Wahlkampf einzugreifen.“, bekräftigt Anne Schindler, hochschulpolitische Referentin des AStA FU.
Das hochschulübergreifende Aktionsbündnis Hochschulnovelle, dem studentische Initiativen und Berliner Asten angehören, ruft deshalb zum Protest gegen die Gesetzesnovelle in der jetzigen Form auf. Es hat zudem in der letzten Woche eine Onlinepetition gestartet und die Resolution „Nein zu diesem Hochschulgesetz“ veröffentlicht.
Am Mittwoch, den 23. März findet die Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Berliner Senats statt. Am 27. März versuchen die Studierenden ihren Protest auf den Landesparteitag der Berliner Linkspartei zu tragen. Das Gesetz soll Anfang Mai verabschiedet werden.
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