In der kommenden Woche will die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung neue Zulassungs- und Kapazitätsregeln (Hochschulzulassungsverordnung und Kapazitätsverordnung) zur Berechnung und Vergabe von Studienplatzkapazitäten veröffentlichen. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs vom 20.12.2011.
In diesem Urteil wird Kritik vor allem an der kapazitären Berechnung von Abschlussarbeiten laut. Der vergleichsweise geringe Arbeitsaufwand bei der Betreuung einer Abschlussarbeit wird mit einer vollen Lehrveranstaltung abgegolten. „Es ist ja eine schöne Theorie, dass Professor_innen für die Betreuung so viel Zeit aufwenden, die Praxis sieht leider ganz anders aus. Bis auf wenige Ausnahmen stehen viele Lehrkräfte nur selten für Gespräche zur Verfügung. Ein Indiz dafür sind beispielsweise kurze Sprechzeiten“ sagt Anja vom AStA der FU. Etwaig angebotene Lehrveranstaltungen, welche eine Abschlussarbeit begleiten (Kolloquium) werden übrigens gesondert angerechnet. Christine von der LandesAstenKonferenz dazu: „Die Betreuung einer Abschlussarbeit wird doppelt angerechnet. Hier werden Studienplätze künstlich verknappt. Das ist glatter Betrug der Studierwilligen!“
Ein weiterer Bestandteil ist das sogenannte „Bandbreitenmodell“, welches durch die Hintertür eingeführt werden soll. Es ermöglicht den Hochschulen Studienplatzkapazitäten unkontrollierbar zu verschieben. So werden identische Veranstaltungen mit variablen Werten berechnet. Das beeinflusst die Anzahl der Studienplätze erheblich. Christine schätzt: „Allein diese beide Punkte reduzieren die möglichen Studienplätze um etwa 15%. Es ist unbegreiflich, warum gerade im Jahr mit doppeltem Abiturjahrgang nicht alle zur Verfügung stehenden Ressourcen genutzt werden sollen! “ Eine Neuregelung der Studienplatzkapazitäten wurde nötig, nachdem der Landesverfassungsgerichtshof Berlin Ende vergangenen Jahres die bisherige Praxis der Kapazitätsberechnung für Studienplätze als verfassungswidrig eingestuft hatte. Daraufhin mussten alle Klagenden immatrikuliert werden, da nach geltenden rechtlichen Regelungen deutlich mehr Studienplätze zur Verfügung standen, als die Berliner Hochschulen angegeben und immatrikuliert hatten.
Mit den jetzt angestrebten Änderungen soll die langjährige gehegte Praxis in geltendes Recht überführt werden, was zu Lasten folgender Generationen von Studierwilligen passieren wird. Deutlich ersichtlich für die Studierenden ist. Dass sie nur zum Schein am Prozess der Änderung der Verordnungen beteiligt werden sollen, denn die angeforderte und auch eingereichte Stellungnahme der Landesastenkonferenz erfuhr bisher genau keine Reaktion seitens des Berliner Senats.