Erklärung der FU Berlin aus dem Jahr 1996 legt umgehende Rückerstattung von 1996-2004 erhobenen Rückmeldegebühren nahe

Erst kürzlich berichtete der AStA FU über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Rückmeldegebühren, die Studierende 1996-2004 an den Berliner Hochschulen entrichten mussten, verfassungswidrig waren und empfahl allen betroffenen Studierenden einen Antrag auf Rückzahlung der Gebühren zu stellen. Nun sorgt eine Zusage des Präsidiums der FU Berlin aus dem Jahr 1996 für mehr Klarheit.

Aus aktuellem Anlass wollen wir auf eine Erklärung des Präsidiums der FU aus dem Jahr 1996 in den "FU Nachrichten" zum Thema Rückmeldegebühren aufmerksam machen. Dort heißt es zu den bereits damals strittigen Rückmeldegebühren, welche nun am 06.11.2012 vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt worden sind, wörtlich:

"Der Präsident hat im übrigen zugesagt, daß die entrichtete Rückmeldegebühr allen Studierenden auch ohne Vorliegen eines Antrags zurückerstattet wird, wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Universität verpflichtet, die Gebühr als Voraussetzung der Rückmeldung zu erheben." Die komplette Erklärung des Präsidiums der FU Berlin aus dem Jahr 1996 ist abrufbar auf der Website der FU Berlin unter http://userpage.fu-berlin.de/~fupresse/FUN/1996/7-96/c2.htm.

"Basierend auf dieser Aussage aus dem Jahr 1996 erwarten wir vom Präsidium eine schnelle und unkomplizierte Rückzahlung der verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren an der FU von 1996 bis 2004. Eine weitere Prüfung des Sachverhalts durch die Universität ist nun aus unserer Sicht nicht mehr nötig, zumal sich aus der Zusage des ehemaligen Präsidenten Gerlach von 1996 nur eine mögliche Verfahrensweise der FU in dieser Frage ableiten lässt: Die Rückmeldegebühren sind unabhängig davon, ob die Zahlungen seinerzeit unter Vorbehalt geleistet worden sind oder nicht, sowie unabhängig davon ob ein entsprechender Antrag auf Rückzahlung gestellt wurde oder nicht, allen betroffenen ehemaligen und aktiven Studierenden der FU umgehend rückzuerstatten", sagte Philipp Bahrt, Sozialreferent des AStA FU.

Der AStA FU empfiehlt dennoch allen Betroffenen einen Antrag auf Rückzahlung an die FU zu richten. Ein entsprechendes Muster-Formular gibt es unter https://www.astafu.de/content/rückmeldegebühren-berliner-unis-im-zeitra….