Wie die Taz vom 22.2.13 berichtet, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend uns Wissenschaft in einem Schreiben an die Universitäten bestätigt, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren stattzugeben ist“.
Das bedeutet: Alle Studierenden aller Universitäten und Fachhochschulen erhalten das Geld zurück. Dabei ist egal, ob sie es damals unter Vorbehalt bezahlt haben. Sie müssen allerdings einen Antrag bei ihrer Hochschule auf Rückzahlung stellen. Auf einer Seite der FU gibt es ein Online-Formular zum ausfüllen. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst Ende dieses Jahres.
Bei weiteren Fragen gibt es auch noch ein FAQ.