Am 04.06.2013 haben studentische Vertreter*innen aus dem Akademischen Senat der FU, dem Erweiterten Akademischen Senat der FU sowie dem Allgemeinen Studierendenausschuss der FU Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sämtliche Mitglieder des Präsidiums eingelegt (bis auf den erst kürzlich gewählten 2. Vizepräsidenten). Somit richtet sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den Präsidenten der FU, Herrn Univ.-Prof. Peter-André Alt,
die Erste Vizepräsidentin der FU, Frau Univ.-Prof. Monika Schäfer-Korting,
den 3. Vizepräsidenten der FU, Herrn Univ.-Prof. Michael Bongardt,
die 4. Vizepräsidentin der FU, Frau Univ.-Prof. Brigitta Schütt,
den Kanzler der FU, Herrn Peter Lange.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde stellt auf ein im Allgemeinen zunehmend repressives Klima gegen kritische Studierende an der FU sowohl innerhalb als auch außerhalb der akademischen Gremien ab. Im Kern wird in der Beschwerde um die Prüfung von vier exemplarischen Vorgängen gebeten, bei denen systematisch Partizipationsrechte Studierender durch die Universitätsleitung verletzt wurden.
So wurden Ankündigungen einer in §19 (1) BerlHG als zentrales Organ studentischer Selbstverwaltung geschützten studentischen Vollversammlung sowie Publikationen in einer Auslagefläche des AStA FU offenbar auf Betreiben der Universitätsleitung durch den Sicherheitsdienst entfernt. Außerdem wurde studentischen Vertreter*innen im Erweiterten Akademischen Senat trotz mehrfacher Nachfrage über Monate hinweg die zugrunde gelegte Geschäftsordnung des Gremiums vorenthalten. Weiterhin wurde auf einer Sitzung des Akademischen Senats die Sitzungsleitung widerrechtlich durch ein Präsidiumsmitglied ausgeübt. Anträge Studierender wurden dabei willkürlich und widerrechtlich übergangen.
In allen genannten Fällen wurden offensichtlich rechtswidrige Verfahrensweisen der Hochschulleitung durch das Rechtsamt der FU gedeckt, womit die FU-eigene Rechtsaufsicht systematisch versagt.
Auch ein erschütterndes, neu aufgetauchtes Video einer Prügel-Orgie des privaten FU-Sicherheitsdienstes AWR gegen Studierende am Rande der Sitzung des Akademischen Senats vom 13.02.2013 wurde dem Berliner Senat mit Bitte um Prüfung und Aufarbeitung zugesandt (siehe https://www.youtube.com/watch?v=k08Ms9DY1uA). Das Video zeigt in Ausschnitten eine massive und völlig unverhältnismäßige Gewaltanwendung gegen Studierende, welche entweder in dieser oder in anderer Form durch das Präsidium der FU autorisiert worden sein muss. Studentische Anträge zur Aufarbeitung dieser Vorgänge innerhalb der FU-Gremien werden seit Monaten ignoriert und nicht behandelt.
Für die Prüfung der Beschwerde ist dem Berliner Senat eine Frist bis zum 28.06.2013 gesetzt worden.