Die Kostensätze für die einstweilige Anordnung, die Klage sowie ggf. anfallende Anwaltskosten im Rahmen des Einklagens in Berlin haben sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren verändert.
Das neue, leicht erhöhte Kostenrisiko beim Einklagen setzt sich nun wie folgt zusammen::
- die einstweilige Anordnung kostet nun 219€
- das Klageverfahren schlägt mit 438€ zu Buche
- der geltende Satz für die Vergütung der Anwält*innen der Hochschule für die einstweilige Anordnung sowie das Klageverfahren beträgt nun jeweils 492,54€
Alle aktuellen Infos findet ihr auf der Homepage der Rechtsantragsstelle des Berliner Verwaltungsgerichts unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/rechtsantragsstelle/rechtsa….
Wir bitten euch, etwaige veraltete Informationen diesbezüglich in studentischen Merkblättern und Publikationen zu ignorieren.