Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren noch bis Jahresende möglich / Infos zur Anrechenbarkeit der Rückzahlung durch Jobcenter

Noch bis zum 31.12.2013 ist es laut FU Berlin möglich, die Rückzahlung der in den Jahren 1996-2004 verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren an den Berliner Hochschulen zu beantragen. Alle relevanten Infos dazu findet ihr unter https://www.astafu.de/content/neues-zu-der-r%C3%BCckzahlung-der-r%C3%BC….
Bezüglich der Anrechenbarkeit der Rückzahlungen durch die Jobcenter ist die grundsätzliche Frage, ob die Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Rückmeldegebühren als Einkommen oder als Vermögen zu
werten ist, umstritten. Dies wirkt sich darauf aus, ob die rückgezahlten Rückmeldegebühren durch die Jobcenter angerechnet werden müssen/dürfen, da dies im Falle von bereits bestehendem Vermögen nicht der
Fall wäre.
Unter http://anwaltsozialrecht.de/aktuell/items/duerfen-die-jobcenter-erstatt… gibt es dazu eine kurze Darstellung. Es empfiehlt sich in jedem Fall zu versuchen, Widerspruch gegen einen etwaigen entsprechenden Bescheid des Jobcenters einzulegen und die unter dem Link geschilderte Argumentation vorzutragen.
Bei Fragen und Problemen hilft unsere Hochschulberatung: hochschule [at] astafu [dot] de (subject: R%C3%BCckmeldegeb%C3%BChren) .