Im Rahmen des Moduls „Einführung in die Sprachbeschreibung“ bei Dr. phil Roland Schäfer wurde kürzlich versucht, Studierende für eine verloren gegangene Anwesenheitsliste kollektiv zu bestrafen, indem ein härteres Vorgehen hinsichtlich der Überprüfung von Anwesenheit angedroht wurde, sollte die Liste nicht vor Ablauf einer festgesetzten Frist wieder auftauchen. Betroffene Studierende haben das Richtige gemacht, indem sie diesen Vorfall umgehend an den AStA FU herangetragen haben. Eine umgehende rechtliche Prüfung des AStA FU ergab die Rechtswidrigkeit der angedrohten Konsequenzen.
Am 01.11.2013 wurde über den Kursverteiler des Moduls „Einführung in die Sprachbeschreibung“ für den Fall des Nicht-Wiederauftauchens einer verloren gegangenen Anwesenheitsliste u.a. folgendes angedroht:
Ich rufe am Anfang der Sitzung die Namen auf und hake eigenhändig ab.
Wer mehr als 10 Minuten nach Veranstaltungsbeginn (also nach 12:25) da ist, bekommt die Teilnahme nicht mehr bestätigt. Egal, ob ich selber nun 5 Minuten zu spät komme oder nicht.
Wer vor Sitzungsende geht, wird ausgetragen.
Eine rechtliche Prüfung des AStA FU ergab die vollständige Rechtswidrigkeit der genannten Punkte. Zum Einen darf eine Anwesenheitskontrolle unter keinen Umständen an die Stelle einer Lehrveranstaltung treten. Da die mündliche Kontrolle der Anwesenheit mehrerer Studierender nicht ohne einen gewissen Zeitaufwand zu leisten ist, wäre so der Anspruch Studierender auf eine inhaltliche Lehrveranstaltung gemäß der geltenden Modulbeschreibung verletzt. Zum Anderen haben Studierende neben ihrem Anspruch auf pünktlich beginnende Lehrveranstaltungen auch ein Recht darauf, dass ihre bereits erhobene Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung nicht im Nachhinein für ungültig bzw. nicht gegeben erklärt wird.
Weitere Zweifel an der Rechtmäßigkeit derartiger Überprüfungsmodelle ergeben sich aus folgenden Fragen: Was ist, wenn Dozierende ihre Lehrveranstaltungen zeitlich überziehen? Was ist mit etwaigen Anschlussveranstaltungen oder bei einem simplen Besuch auf der Toilette gegen Ende einer Lehrveranstaltung? Inwiefern wird durch die Erhebung von Anwesenheitspflicht gerade dort Recht gebrochen, wo die FU rechtswidrigerweise kein Teilzeitstudium anbietet und Studierende an einem Regelstudienplan bzw. an einem Zeitbudget gemessen werden, das nicht ihrer Lebensrealität entspricht?
Abschließend bleibt anzumerken, dass wir Studierende auf allen Ebenen gegen Praxen wie Kollektivhaft und Zwang vorgehen müssen. Insbesondere einer rechtswidrigen Prüfung von Anwesenheitspflicht an der FU Berlin müssen wir gemeinsam und entschlossen entgegentreten. Darum: Meldet uns Probleme mit Dozierenden rund um das Thema Anwesenheitspflicht! Sollten sich Dozierende nicht durch einen simplen Hinweis auf die geltende Rechtslage überzeugen lassen, übernehmen gerne wir als AStA für euch die Überzeugungsarbeit.