Resolution des 32. Studierendenparlaments zur RSPO und zur geplanten Reform der SfS

Folgende Resolution zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) und zur Reform der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) wurde auf der Sitzung des 32. Studierendenparlaments der FU Berlin am 05.11.2013 einstimmig verabschiedet. Eingebracht wurde die Resolution von der Liste "Urabstimmung - mehr Studimitbestimmung@FU".
Anlässlich der eigenmächtigen Inkraftsetzung einer Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) durch die „F“U-Leitung zum Wintersemester 2013/14 und der angekündigten Überarbeitung der „F“U-Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) bekräftigt die „F“U-Studierendenschaft ihre voran gegangenen Resolutionen und Forderungen. Sie bekräftigt diese sowohl hinsichtlich der RSPO als auch SfS-“Reform“:
Wir wehren uns gegen bestehende restriktive und studierendenfeindliche Maßnahmen eben so wie gegen die Wiedereinführung weiterer Maßnahmen, gegen die Erhöhung von Prüfungslast und Leistungsdruck und eine möglichst restriktive Auslegung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Dies gilt im Fall der SfS-“Reform“ neben Bachelor-, Master- und Staatsexamen-Studierenden nunmehr insbesondere auch für verbleibende „F“U-Studierende in Magister und Diplom.
Jede_r muss die Möglichkeit haben, sich neben dem Studium weiteren wichtigen Dingen zu widmen, selbst zu bestimmen, wann Leistungen erbracht werden, das Leben inner- und außerhalb der Uni zu gestalten und in einem selbst gewählten Tempo einen Studienabschluss zu machen.
Wir fordern direkte und uneingeschränkte Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Studierendenschaft an der Ausarbeitung der SfS und an allen weiteren Entscheidungsprozessen.
Für zentral halten wir dabei insbesondere:

Keine Verschärfung des „Leistungs“-Kriteriums der „Regelstudienzeit“: Für eine Mindeststudienzeit und die Anerkennung der studentischen Lebensrealität. Teilzeitstudium jetzt!
 

Keine Zwangsauflagen und -exmatrikulation für Studierende und auch keine Ungleichbehandlung von Studierenden verschiedener Abschlüsse in Magister, Diplom, Bachelor, Master oder Staatsexamen. Weder so, wie sie gegenwärtig gegenüber Magister und Diplom praktiziert wird, noch mit einer „Reform“ der SfS.
 

Keine Beschränkung der möglichen Prüfungswiederholungen.
 

Keine Anwesenheitspflicht, -kontrollen oder -listen.
 

Für 25 statt 30 Arbeitsstunden pro Leistungspunkt: Die neu „erlassene“ RSPO sieht weiterhin, wie bisher, das Höchstmaß an 30 Arbeitsstunden vor, obwohl das Berliner Hochschulgesetz auch 25 Arbeitsstunden ermöglicht.
 

Für einen prüfungs- und notenfreien Anteil von 25% des Studiums - frei wählbar. Die neue RSPO sieht hierfür nur eine schwache Kann-Bestimmung für die Fachbereiche vor.
 

Studium Generale statt „Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)“: Freie Auswahl aus dem gesamten „F“U-Lehrangebot für mindestens 20 % des Studiums - für ein selbstbestimmtes, interdisziplinäres Studium.
 

Gegen die strikte, sinn- und restlose Trennung und Modularisierung von Bachelor- und MasterVeranstaltungen, wie sie mit der neuen RSPO eingeführt wird.