Nachdem bereits seit längerem über den weiteren Umgang der FU Berlin mit ihren verbliebenen Diplom/Magister-Studierenden spekuliert worden ist, gibt es nun die traurige Gewissheit: Die FU versucht über Satzungsbeschlüsse in ihren Fachbereichsräten endgültige letztmalige Prüfungstermine für alle verbliebenen Studierenden in den auslaufenden Studiengängen festzusetzen. Als Testballon soll offenbar – wie so oft, wenn es um restriktive Regelungen und Beschlüsse geht – der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft dienen.
Dem AStA FU liegt hierzu ein Satzungsentwurf vor (dieser ist dem vorliegenden Artikel angehängt), welcher am 15.01.2014 im Fachbereichsrat Wirtschaftswissenschaft beschlossen werden soll. Demzufolge soll der Prüfungsanspruch aller Studierenden in den Studiengängen BWL Diplom und VWL Diplom am 31.03.2016 erlöschen. Damit würden Studierende, die nicht bis zum Ende des Wintersemesters 2015/16 ihren Abschluss in den genannten Studiengängen erlangt haben, in jedem Fall keinen Diplom-Abschluss mehr erlangen. Die entsprechende Sitzung des Fachbereichsrats Wirtschaftswissenschaft am 15.01. findet um 8:30 Uhr (s.t.) im Kaminzimmer in der Boltzmannstraße 20 statt. Die Sitzung ist wie immer öffentlich.
Die potentiellen Argumente der FU für den plötzlich geplanten Rausschmiss sind so abgedroschen wie vorhersehbar: „Andere Hochschulen haben diesen Schritt schon längst unternommen!“; „Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) will es so!“; „Die betreffenden Studierenden hatten doch genug Zeit!“; „Wer bis heute nicht fertig geworden ist, hat seinen Abschluss doch auch gar nicht verdient!“. Der AStA FU weist nachdrücklich darauf hin, dass die genannten Argumente allesamt widerlegbar sind!
Nicht berücksichtigt wird nämlich beispielsweise, dass die letzten Diplom und Magister-Jahrgänge zu großen Teilen bereits seit ihrer Immatrikulation von der Uni abgeschrieben worden waren. Viele Studierende in diesen Studiengängen hatten bereits von Anfang an massive Probleme hinsichtlich des Abschlusses ihres Studiums, da im Zuge der überhasteten und unkoordinierten Einführung von Bachelor und Master, von Zielvereinbarungen und Leistungsindikatoren oder von Kontingentvereinbarungen zwischen einzelnen Fachbereichen und Instituten, das ehemals umfangreiche Wahlangebot des seinerzeit noch relativ freien Studiums rapide in sich zusammenbrach. Dies führte u.a. dazu, dass teilweise bereits begonnene Bereiche nun plötzlich nicht mehr wählbar waren. Die Folge: Die Studierenden konnten ihre bereits absolvierten Leistungen in diesen Bereichen „wegwerfen“, und mussten sich einen neuen Bereich suchen, welcher nun komplett zu absolvieren war. Diese Verzögerung des Studienabschlusses ist nicht von den betroffenen Studierenden verschuldet. Auch die konsequente Weigerung der FU, ein Studium in Teilzeit zu ermöglichen, wirkt sich hier zu Lasten der Studierenden aus.
Darüber hinaus hält die FU bis heute sämtliche Zahlen unter Verschluss, welche eine Aussage darüber treffen könnten, wie viele Studierende in den betreffenden Diplom/Magister-Studiengängen verblieben sind. Somit erschließt sich aus unserer Sicht auch kein akuter Handlungsbedarf in dieser Frage. Eher deutet diese Vorgehensweise darauf hin, dass verheimlicht werden soll, wie viele Studierende von einer endgültigen Aufhebung ihrer Studiengänge betroffen wären. Auch wird es Fälle geben, in denen der gesamte Studienabschluss nach mehreren Jahren Kampf und Arbeit sowie eventuellen beeinträchtigenden Krankheitsverläufen oder sonstigen Härtefällen und Hürden nun an ein oder zwei noch offenen Modulen scheitert. Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit?
Auch dass es das BerlHG und damit die geltende Rechtsgrundlage in Berlin nicht ganz genau so will, wie die FU oder andere Hochschulen es machen, wird geflissentlich verschwiegen. Nicht erwähnt wird beispielsweise, dass die Hochschulen durchaus einen erheblichen Spielraum bei den Modalitäten, also der Umsetzung der Aufhebung ihrer auslaufenden Studiengänge haben. Weiterhin bestehen massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des offensichtlich geplanten Vorgehens der FU in dieser Frage. So ist bei der Festlegung der letztmaligen Prüfungstermine als minimale Gesamtstudiendauer von der Immatrikulation der letzten Kohorte des jeweiligen Studiengangs an die Regelstudienzeit plus die maximal mögliche Anzahl an Urlaubssemestern plus die etwaige Zusatzdauer im Falle von 1) durch Hochschule verschuldete Verzögerungen sowie 2) durch begründete Härtefälle zu berücksichtigen. Aus diesem Grund stehen derartige Aufhebungsbeschlüsse der ehemaligen Diplom und Magister-Studiengänge rechtlich auf wackligen Füßen.
Der AStA FU verurteilt die plötzliche und unangekündigte Forcierung des Prozesses der Aufhebung betreffender Studiengänge und wird diesbezüglich auch mit der FU-Akkreditierungsagentur AQAS Kontakt aufnehmen. Denkbar sind auch rechtliche Schritte des AStA FU, da es sich bei einem etwaigen Klageverfahren um einen gewichtigen Präzedenzfall handeln dürfte. In jedem Fall werden wir nichts unversucht lassen, um Studierende der auslaufenden Studiengänge in dieser Frage zu unterstützen!
Damit wir wirksam helfen können, sind wir allerdings auf eure Informationen angewiesen. Meldet euch, falls ihr betroffen seid oder erfahrt, dass an eurem Fachbereich oder Institut ebenfalls letztmalige Prüfungstermine festgelegt werden sollen. Lasst euch bis dahin von der FU keinesfalls einen voreiligen Wechsel in einen Bachelor-Studiengang aufschwatzen und behaltet einen kühlen Kopf! Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit gern an unsere Hochschulberatung wenden: hochschule [at] astafu [dot] de (hochschule[at]astafu.de).