Angesichts der Tatsache, dass die FU Berlin das offizielle Formular zur Beantragung der verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren zwischen 1996 und 2004 mit dem Jahreswechsel offline genommen hat, stellen wir nun erneut einen eigenen Musterbrief für all jene zur Verfügung, die ihren Antrag nicht im Jahr 2013 gestellt haben bzw. diesen nach Ablauf des Jahres 2013 stellen wollen.
Das Formular findet ihr angehängt an diesen Artikel.
Sollte die FU euren Antrag dennoch mit Verweis auf die nunmehr (aus Sicht der FU) nicht mehr mögliche Beantragung der Rückzahlung ablehnen, meldet euch bitte bei der Hochschulberatung des AStA FU unter hochschule [at] astafu [dot] de (hochschule[at]astafu.de)! Wir werden dann umgehend die Einleitung rechtlicher Schritte in dieser Frage prüfen.
Der AStA FU geht davon aus, dass eine Beantragung auch noch nach Ablauf des Jahres 2014 möglich sein muss, zumal es eine entsprechende Zusage eines ehemaligen FU-Präsidenten aus dem Jahr 1996 gibt. Außerdem ist die Frist, welche von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vorgegeben ist, aus unserer Sicht im Allgemeinen zu kurz festgelegt, auch oder gerade vor dem Hintergrund, dass weder die FU noch andere Berliner Hochschulen ihre ehemaligen Studierenden aktiv über die Möglichkeit der Beantragung informiert haben.
Ein FAQ zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Rückerstattung von Rückmeldegebühren gibt es hier. Hier auch nochmal der Link zu unserem Spendenaufruf.
Des weiteren ist derzeit eine erneute Klage zum Thema Rückmeldegebühren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, in der es um die Forderung von Zinsen im Rahmen der Rückerstattung geht: http://www.tagesspiegel.de/wissen/illegale-berliner-rueckmeldegebuehren…. Auch hierzu werden wir euch weiter auf dem Laufenden halten!