Rechtswidrige Exmatrikulationen? Nicht mit uns! - Konkrete und allgemeine Beratungstipps des AStA FU

Im Rahmen der Beratungen des AStA FU kommt es derzeit gehäuft zu Berichten Studierender über Androhungen oder gar offizielle Ankündigungen von massiv rechtswidrigen Exmatrikulationen durch die Studierendenverwaltung oder vereinzelt durch Studiengangskoordinator*innen.
Seit Einführung der RSPO und Abschaffung der Zwangsberatungen an der FU Berlin entfällt in den meisten Fällen die rechtliche Grundlage für Zwangsexmatrikulationen seitens der Uni. An der FU kommt es aktuell dennoch zu Fällen, in denen Studierenden rechtswidrig mit Exmatrikulation gedroht wird oder diese gar de facto vorgenommen werden soll. Auch eine verweigerte Rückmeldung ist eine Exmatrikulation! Dies sind in der Regel Verfahrensweisen, welche es sich unbedingt zu prüfen lohnt.
Meldet euch in jedem Fall bei unserer kostenlosen Hochschulberatung unter hochschule [at] astafu [dot] de (hochschule[at]astafu.de) oder persönlich / telefonisch zu den Beratungszeiten (siehe www.astafu.de/beratungen) und lasst euch beraten, falls die FU Berlin euch exmatrikulieren will! Dies gilt ausdrücklich auch für Studierende kostenpflichtiger Masterstudiengänge, bei denen insbesondere vielfach Probleme mit Exmatrikulations-Androhungen gegenüber dem AStA FU geschildert wurden.
Hier noch ein paar allgemeine Beratungstipps:
Euer erster Schritt in solchen Fällen sollte eine Nachfrage zur Rechtsgrundlage des Vorgehens bei den betreffenden Stellen der FU sein. Falls euch hier nichts genannt wird, ist dies ein erstes Indiz dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist. Empfehlenswert ist es außerdem alle weiteren Schritte dokumentierbar zu machen (also Zeugen zu persönlichen Terminen mitnehmen, wichtige Schriftwechsel per Einschreiben an die Uni schicken oder persönlich übergeben und eine Eingangsbestätigung auf einer Kopie eures Schreibens verlangen).
Teilweise können Exmatrikulations-Versuche der FU direkt durch eine Eingabe an das Rechtsamt der FU verhindert werden. Dies gilt auch für andere grob rechtswidrige Verfahrensweisen von Professor*innen oder der Uni-Verwaltung. An das Rechtsamt könnt ihr - am besten nach Rücksprache mit unserer Hochschulberatung - eine detaillierte Schilderung des jeweiligen Sachverhalts sowie eine entsprechende Beschwerde sowie Bitte um Prüfung richten: rechtsamt [at] fu-berlin [dot] de (rechtsamt[at]fu-berlin.de). Eine angemessene Frist hierfür, welche ihr explizit setzen solltet, sind in der Regel 14 Tage. Falls ihr aus irgendwelchen Gründen eher reagieren müsst, wendet euch in jedem Fall direkt an unsere Hochschulberatung bzw. besorgt euch einen Termin für unsere ebenfalls kostenlose Rechtsberatung. Auch das Ergebnis einer etwaigen Prüfung durch das Rechtsamt sollte im Anschluss weiter mit uns geprüft werden, sofern sich das Problem damit nicht löst.
Lasst euch in jedem Fall nicht verunsichern und informiert euch über euer Recht, falls euch Dinge komisch vorkommen! Als unabhängige Beratungsstellen empfehlen wir euch grundsätzlich die studentischen Beratungen durch eure Fachschaftsinitiativen und ggf. studentische Studienberatungen oder die Beratungsangebote des AStA FU.
Zudem könnt ihr - falls es nötig ist - auch von Stellen der "Freien" Universität Berlin ein Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit einfordern. Keinesfalls solltet ihr euch von diesen Stellen einschüchtern lassen. Andernfalls gibt es zahlreiche Beauftragte, welche eure Berichte über das, was schief läuft an der FU, sicher gerne aufnehmen werden - so etwa die Zentrale Frauenbeauftragte, die Datenschutzbeauftragte, die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende oder auch die Allgemeine und Psychologische Studienberatung. Außerdem schadet es in hinreichend krassen Einzelfällen nicht, auch den für Studium und Lehre zuständigen Vizepräsidenten in Kenntnis zu setzen.