Handlungsempfehlungen für Diplom/Magister-Studierende hinsichtlich letztmaliger Prüfungstermine

Auf Basis unserer Erkenntnisse aus der zentralen Infoveranstaltung der Hochschulberatung für Diplom- und Magisterstudierende am 4. Mai möchten wir allen von letztmaligen Prüfungsterminen betroffenen Studierenden der FU hiermit einige Handlungsempfehlungen mit an die Hand geben, die euch dabei helfen sollen das Chaos, welches sich diesbezüglich an der FU abspielt, zu überwinden und sich bestmöglich gegen die drohende Abwicklung der betreffendes Studiengänge zu wehren:

zunächst nach Möglichkeit noch offene Scheine / Modulprüfungen machen;

rechtzeitig vor Ablauf des letzten Prüfungstermins Frage klären, ob zuerst Abschlussprüfung angemeldet oder Härtefallantrag gestellt werden soll; dazu beim Prüfungsbüro erkundigen / nicht in Rechtfertigungssituation begeben - Darlegung des Einzelfalls erfolgt schriftlich im Rahmen des Antrags;

Kommunikation mit dem Prüfungsbüro belegbar machen, d.h.: schriftlich kommunizieren (Bearbeitungsfrist von in der Regel maximal 14 Tagen setzen; ggf. um Eingangsbestätigung bitten) und wenn mündlich: Zeugen / Beistand zu Verwaltungsterminen mitnehmen (darf nicht verweigert werden - dem AStA liegt hierzu ein entsprechendes Gutachten vor) und anschließend Erinnerungs-Protokoll anfertigen;

Antrag auf Verlängerung UND Antrag auf Verlängerung aus Härtefallgründen gemäß den Schreiben des ehemaligen Vizepräsidenten und ggf. gemäß Regelungen der entsprechenden Fachbereichssatzung stellen! Die Verlängerung um den Zeitraum beantragen, den Ihr noch benötigt;

dabei alle gemäß Härtefallregelung möglichen zutreffenden Gründe geltend machen und belegen (z.B. mit Attesten - im Falle eines Härtefallantrags reichen Bescheinigungen von Ärzten aus, die Symptome und die Ausfallzeit angeben oder ggf.  bestätigen, dass in einem bestimmten Zeitraum Studier- und/oder Prüfungsunfähigkeit nicht vorlag. Amtsärztliche Atteste dürfen nur verlangt werden, wenn dies explizit in den Satzungen steht, was für die letztmaligen Prüfungstermine prinzipiell nicht der Fall sein dürfte);

außerdem realistischen individuellen Studienverlaufsplan für noch offene Prüfungsleistungen beifügen, der möglichst nicht allzu weit in der Zukunft liegt. Wenn Weiterführung des Studiums zu lange dauert und noch unabsehbar scheint, wird das Prüfungsbüro voraussichtlich davon ausgehen, dass keine Chance mehr besteht, die betroffenen Studis zu prüfen. Es ist im Ergebnis fraglich, ob eine solche Ablehnung gerichtlich erfolgreich angefochten werden kann.

Bei Fragen und Problemen unbedingt zur Hochschulberatung des AStA kommen! Auch mitteilen, wenn Euch kurze Fristen gesetzt werden oder andere Voraussetzungen oder Bedingungen, die euch genannt werden, willkürlich oder nicht nachvollziehbar erscheinen. Auch für uns sind eure Berichte sehr wichtig, um einen Überblick zu bekommen und bestmöglich helfen zu können!

Bei Ablehnung schauen, ob Rechtschutzversicherung die Kosten im Klageverfahren und ggf. einstweiligen Rechtsschutzverfahren übernimmt. Falls nicht kann bei dem Verwaltungsgericht Berlin - Rechtsantragsstelle - Prozesskostenhilfe (Klageverfahren) und ggf. Verfahrenskostenhilfe (einstweiliger Rechtsschutz) beantragt werden.
Im außergerichtlichen Bereich wird im Verwaltungsrecht regelmäßig keine Deckung der Rechtsschutzversicherung übernommen. Da bleibt der Antrag auf Beratungshilfe bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht eures Wohnbezirks. Als kostenlose Erstberatung könnt ihr die anwaltliche Sprechstunde der Hochschulberatung nutzen, für die ihr Termine bei der Hochschulberatung bekommen könnt!

Den Wortlaut der FU-weit verbindlichen Mindest-Härtefallregelung haben wir hier nochmal für euch zum Nachlesen zusammengefasst:

 

„Falls ein/e Studierende/r ihre/seine Abschlussprüfung in Magister- und Diplomstudiengängen nicht bis zum letzten Prüfungstermin, der für ihren/seinen Magister- bzw. Diplomstudiengang vom Fachbereichsrat beschlossen wurde, ablegen kann, so kann im Einzelfall auf Antrag eine Verlängerung insbesondere aus folgenden Gründen eingeräumt werden:

schwere chronische Erkrankung, die ein reguläres Studium nicht möglich gemacht hat,
unvorhergesehene persönliche Belastung (z.B. Tod eines nahen Angehörigen),
Schwerbehinderung,
Pflege Angehöriger,
Kinderbetreuung,
Teilzeitstudium gemäß § 22 Abs. 4 BerlHG,
Weitere Gründe, die in § 22 Abs. 4 BerlHG als zulässig zur Beantragung eines Teilzeitstudiums genannt sind.

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EINSCHUB:
zur Beantragung eines Teilzeitstudium gemäß § 22 Abs. 4 BerlHG zulässige Gründe und somit gemäß 7. auch für einen Antrag zur Verlängerung des letztmaligen Prüfungstermins in Diplom/Magister zulässige Gründe sind im Einzelnen:

wenn Studenten und Studentinnen berufstätig sind,
zur Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 10 Jahren,
zur Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes,
wenn eine Behinderung ein Teilzeitstudium erforderlich macht,
während einer Schwangerschaft,
während der Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks Berlin,
aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

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Auch das Nichtbestehen der Abschlussprüfung innerhalb der gesetzten Frist ist als Härtefall einzustufen, soweit es sich dabei nicht bereits um eine Wiederholungsprüfung handelte. Das vom Berliner Hochschulgesetz und der RSPO den Studierenden zugesprochene Recht, eine Abschlussprüfung einmalig zu wiederholen, kann auf diesem Weg gewährleistet werden.“

Prinzipiell läuft die Geltendmachung entsprechender Härten über einen formlosen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss bis spätestens zum letzten Prüfungstermin. Dem Antrag sind ein Nachweis für die dargelegten Gründe sowie ein individueller Studienverlaufsplan beizufügen, aus dem sich ergibt, bis wann die jeweils noch ausstehenden Prüfungsleistungen erbracht werden.

Die Prüfungstermine, zu denen regulär letztmalig die Ablegung der jeweiligen Abschlussprüfung in den verschiedenen Studiengängen möglich sein soll, findet ihr in den jeweiligen Auslauf-Satzungen in folgenden Amtsblättern:

http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab082014.pdf?139…

http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab102014.pdf?139…

http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab192014.pdf?140…

Update:

Die FU hat nunmehr die dem Härtefallverfahren zugrundeliegenden Rundschreiben des ehemaligen Vizepräsidenten in der ursprünglichen sowie in der aktualisierten Version selbst veröffentlicht: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/let…. Wir haben die beiden Dokumente diesem Artikel ebenfalls zu Dokumentationszwecken angehängt.