Aktuelle Informationen zu letztmaligen Prüfungsterminen für Diplom-/Magisterstudierende

Hier haben wir erneut einige aktuelle Informationen zu letztmaligen Prüfungsterminen für Diplom-/Magisterstudierende der FU Berlin zusammengetragen.

Zur allgemeinen Situation:

Die FU Berlin hat für alle Diplom-/Magisterstudiengänge letztmalige Prüfungstermine festgesetzt, zu denen regulär letztmalig die Ablegung der jeweiligen Abschlussprüfung in den verschiedenen Studiengängen möglich sein soll. Diese findet ihr in den jeweiligen Auslauf-Satzungen in folgenden Amtsblättern:

http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab082014.pdf?139…

http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab102014.pdf?139…

http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab192014.pdf?140…

Nunmehr ist auch die Grundlage für eine diesbezügliche Härtefallregelung auf den Seiten der FU veröffentlicht worden, mit der letztmalige Prüfungstermine individuell verlängert werden können: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/let….

Infos und Tipps zur Beantragung von Härtefällen finden sich unter https://www.astafu.de/content/handlungsanweisungen-f%C3%BCr-diplommagis…. In jedem Fall müssen Härtefälle vor Ablauf des entsprechenden letztmaligen Prüfungstermins beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Hilfe dazu bekommt ihr von unserer Hochschulberatung.

Sollte euer Härtefallantrag aus irgendwelchen Gründen gar nicht erst angenommen worden sein oder sollte es sonstige Probleme im Rahmen der Beratung oder der Antragstellung gegeben haben, wendet euch bitte umgehend an uns! Derartige Fälle sind nicht tolerierbar und werden von uns geprüft und aufgearbeitet.

Was tun bei einer Ablehnung?

Bei einer Ablehnung des Härtefallantrags gilt es zunächst herauszufinden, welche Fristen für eine Reaktion bestehen. Wenn die Ablehnung eine Rechtsmittelbelehrung enthält, gilt dementsprechend eine Monatsfrist, andernfalls beträgt die Frist für eine Klage gegen die Ablehnung ein Jahr. 

In jedem Fall sollten bestehende Fristen unbedingt berücksichtigt werden und zeitnah ein Termin mit unserer kostenlosen anwaltlichen Hochschul- und Prüfungsberatung zur Klärung des weiteren Vorgehens vereinbart werden (Termine bekommt ihr bei unserer Hochschulberatung).

Ob eine Klage aussichtsreich ist sowie ob zusätzlich zur Klage einstweiliger Rechtschutz beantragt werden sollte, hängt vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig mit uns gemeinsam geprüft werden.

Was wenn mein Antrag positiv beschieden wurde und die Zeit nicht reicht?

Auch wenn der Härtefallantrag positiv beschieden wurde, kann es passieren, dass die sich daraus ergebende individuelle neue Frist für den letztmaligen Prüfungstermin aus Härte- bzw- Krankheitsgründen nicht haltbar ist. In diesem Fall sollte unbedingt vor Ablauf der Frist ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Auch hierzu berät unsere Hochschulberatung.