Alle Studierenden, die am 1.12.2022 an einer deutschen Universität eingeschrieben waren und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, bekommen auf Antrag eine Einmalzahlung von 200€. Dies beinhaltet auch Teilzeit- und Promotionsstudierende.
Das Gesetz tritt zum 21.12.2022 in Kraft. Die Auszahlung soll zu Beginn nächsten Jahres beginnen. Ob das realistisch ist, wird sich zeigen.
Aktuell wird die Antragswebsite erstellt.
Auf diesen Websites gibt es genauere Infos:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/energiepreispauschale-2124992
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html