200 € Einmalzahlung - Neuigkeiten

Hier erfahrt ihr den aktuellen Stand zur Auszahlung der Enegiepauschale an Studis. Viel ist es noch nicht und wir werden uns weiter gedulden müssen, aber trotzdem gibt es inzwischen einige neue Infos zum Ablauf der Antragstellung!

 

200 Euro Einmalzahlung: Energiepauschale für Studierende

Endlich gibt es Neuigkeiten zur Einmalzahlung in Höhe von 200 € für Studierende! Lange war es still um das Thema. Keiner wusste, wie der aktuelle Stand ist und wann das Geld endlich ausgezahlt wird. Aber endlich ist der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt. Am 14. Februar wurde angekündigt, dass die Antragsplattform fast fertig ist. Deinen Antrag kannst du im Moment noch nicht stellen, aber das dafür benötigte BundID-Konto lässt sich bereits anlegen. Wann es endlich losgeht, ist bis auf Weiteres unklar. Sollte die Testphasen jedoch gut laufen, könnte der Startschuss Mitte März fallen.


 

Hintergrund zur Einmalzahlung

Bereits im September 2022 beschloss die Bundesregierung eine einmalige Zahlung (Energiepauschale) in Höhe von 200 €. Dies hat die Bundesregierung als Maßnahme im Rahmen des Entlastungspakets angekündigt. Mit der Sonderzahlung sollen junge Menschen, die sich derzeit in einer Ausbildung/Studium befinden, finanziell entlastet werden. Als Folge der Inflation und der Energiekrise sind die Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel enorm gestiegen. Das ist für viele Studierende eine große finanzielle Belastung.

Die Auszahlung der Energiepauschale gestaltete sich allerdings zunehmend als ein größeres Problem, da es bei der Umsetzung zu einigen Schwierigkeiten und damit zu erheblichen Verzögerungen kam. Nach einem langen Hin und Her ist es jetzt aber offiziell. In der zweiten Februarhälfte soll die digitale Antragsplattform online gehen. Allerdings sind die Länder für die Auszahlung der Einmalzahlung verantwortlich. Darum müssen sie erst einmal noch eigenständig die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen schaffen, damit die Antragsstellung und Auszahlung erfolgen kann.

Das bedeutet unter anderem, dass die (Hoch-)Schulen jeden Antragsberechtigten auf der Plattform anmelden muss. Die Plattform erstellt dann für die (Hoch-)Schulen individuelle Zugangscodes, welche im nächsten Step an die Studierenden weitergeben werden müssen. Mit dem Zugangscode und der BundID, wird es dann möglich sein, einen Antrag für die Auszahlung der 200 € zu stellen. Alles ganz schön kompliziert…


 

Was du jetzt schon tun kannst!

Bis es möglich ist, einen Antrag auf dem Portal zu stellen, kann es noch dauern. Für die Antragstellung wird es voraussichtlich nötig sein, ein BundID-Konto zu haben, das ihr bereits jetzt beantragen könnt. Das BundID-Konto ist das Benutzerkonto des Bundes, mit dem Verwaltungsleistungen online beantragt werden können.

Wie das Anlegen genau funktioniert, könnt ihr hier nachlesen: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen

 

 

FAQ – die wichtigsten Fragen zur Einmalzahlung

Bekommen alle Studierenden die 200 €?

Alle Studierende, die zum 01. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert sind, dürfen einen Antrag stellen.

Was ist, wenn ich mittlerweile nicht mehr immatrikuliert bin?

Das spielt keine Rolle. Solange du am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert warst, hast du Anspruch auf die 200 €.

Ich arbeite nebenher und habe bereits die Energiepauschale in Höhe von 300 € im Spätjahr 2022 erhalten. Kann ich die 200 € auch beantragen?

Ja, auch dann hast du Anspruch darauf.

Ich bin ein Incoming bzw. absolviere derzeit ein Auslandsemester. Habe ich auch Anspruch?

Ja, wenn du deinen Wohnsitz zum 01. Dezember 2022 in Deutschland hattest und zu diesem Zeitpunkt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert warst.
Beim Wohnsitz ist ausschlaggebend, dass man davon ausgeht, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist, also du deinen deutschen Wohnsitz nicht aufgegeben hast.

Ich habe Probleme mit der Antragsstellung. An wen kann ich mich wenden?

Wenn du konkrete Fragen zur Antragsstellung hast, kannst du dich an die Info-Hotline wenden: 0800 2623 003. Sie ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Wann das Geld ausgezahlt wird, ist bislang immer noch unklar. Das hängt letztlich von mehreren Faktoren ab. Eine Auszahlung vor April 2023 ist eher kritisch zu betrachten. Es heißt, dass man bis zum 30. September 2023 Zeit bekommt, um einen Antrag zu stellen. Demnach kann es also noch eine Weile dauern…

Was benötige ich für die Antragsstellung?

Ein BundID-Konto und den individuellen Zugangscode mit PIN der Hochschule. Das BundID-Konto kannst du bereits jetzt schon anlegen. Den Zugangscode mit PIN bekommst du von der Hochschule, sobald die alle Studierenden im Portal hinterlegt hat. Wann genau das passiert, ist noch unklar.