Sommersemester 2024: vergünstigtes Deutschlandticket als Semesterticket

Aktuelle Informationen zum Semesterticket im Sommersemester 2024:

Stand 2.04.2024 

Liebe Studis, 

anbei die Infos, die ihr auch per Mail von der Studierenndenverwaltung erhalten habt. 

Das Semesterticket gilt nur noch als digitales Ticket, in Kombination mit einem Ausweisdokument, auf einem digitalen Endgerät (Handy Laptop, Ipod, Tablet). Ein Ausdrucken ist nicht möglich (wir haben sehr stark versucht das zu ändern, es wurde sich leider nicht darauf eingelassen). Das heisst die Kontrolleur*innen werden das Ticket in Papierform nicht akzeptieren. 

Das Deutschlandsemesterticket erhalten berechtigte Studierende über Ihr ZEDAT-Portal.  Durch klicken auf den Punkt Deutschlandsemesterticket unter Dienste für Studierende, erfolgt eine Weiterleitung an die App RIDE. Hier bekommen Studierende ihr Ticket. Dann könnt ihr das Ticket als QR code vorzeigen und auf eurem Handy bspw. in einem digitalen Wallet speichern. 

Die Campuscard kann ab dem 01. April 2024 nicht mehr als Semesterticket
zum Nachweis eines Fahrausweises genutzt werden. Sie verbleibt Mensa Ausweis und Bibliothekskarte. Denkt daran sie zu validieren!

 

Wenn ihr Probleme mit dem Ticket habt und der digitalen Aufrufung oder Weiterleitung auf den QR code bittte wendet euch hierhin, denn wir haben überhaupt keine Befugnis oder Zugriff auf eure Tickets: 

Ride ticketing https://ride-ticketing.de/

Mail: idea@digital-h.de

Telefon: +49 211 54012410

VBB https://www.vbb.de/kontakt/  

Email: info@VBB.de 

Telefon: 0 30 – 25 41 43 15

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 26.03.2024

Das ticket wird als Qr code über eure persönliche Zedat Seite abrufbar sein. Näheres erfahrt ihr heute! durch eine Mail der Studierendenverwaltung!. Sicher ist: Das Ticket wird vor dem 1. April abrufbar sein! 

Das Ticket wird nur über ein digitales Endgerät gültig sein. Das Heißt es wird in Papierform nicht! akzeptiert werden. Wir haben wirklich versucht das abzuwenden, leider waren VBB und BVG bei dem Punkt zu keiner Änderung bereit. 

 

Das Semesterticket erhaltet ihr im Sommersemester 2024 als vergünstigtes bundesweites Deutschlandsemesterticket für 181,40 € pro Semester (176,40 € Ticket, 5 € Beitrag zum Sozialfonds).  Der Vertragsentwurf zum Deutschlandsemesterticket sieht grundlegende Änderungen der Personengruppen, die einen Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket haben, vor.

Prinzipiell gilt vereinfacht: wenn ihr eine Zahlungsaufforderung für das Ticket erhalten habt und es gezahlt habt, besitzt ihr auch automatisch ein gültiges Ticket. 


Die folgenden Personengruppen haben keinen!! Ticketanspruch und sind von der Nutzung des Deutschlandsemestertickets ausgeschlossen:


- Promotionsstudierende
- Studierende im Fernstudium
- Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen
 

 

Alle anderen Studierenden, die haupthörend an der FU sind, bekommen das Ticket!  Dies gilt z.B. auch für Studierende mit Firmenticket. 

Es gelten folgende Ausnahmen:
 

Befreiungen vom Deutschlandsemesterticket: 

Folgende Personengruppen können sich vom Deutschlandsemesterticket befreien lassen:

  1.  bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines
    Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei
    zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des
    Deutschlandsemestertickets aufhalten

2. bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden

3. bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären

4. bei Studierenden, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.

5. Studierende die ein Urlaubssemester machen. Dafür muss die Gebühr zunächst beglichen werden, erst danach könnt ihr einen Befreiungsantrag bei uns stellen. 

Die Nichtnutzung des Semestertickets stellt keinen! Befreiungsgrund dar! 

Leider können sich auch Studierende die in Teilzeit studieren nicht mehr befreien lassen.

 

Campus Card: 

Die Campus-Card wird weiterhin als 
- Studierendenausweis,
- Bibliotheksausweis und
- MensaCard

genutzt werden können und muss zum Erhalt ihrer Gültigkeit validiert werden. Sie wird jedoch zukünftig nicht mehr als Nachweis für das Semesterticket gelten. 
Das neue Semsterticket wird es voraussichtlich als digitales Ticket geben, genauere Infos dazu stehen noch aus.

Dazu informieren wir euch rechtzeitig vor Semesterbeginn.

Bitte seht von Fragen per Mail dazu ab. 

Wir weisen außerdem daraufhin, dass die Befreiungsformulare momentan überarbeitet werden müssen wegen der Änderungen der Verträge. Darauf zu findende Befreiungsgründe sind demnach nicht auf dem neuesten Stand. Aktuell gilt, was hier auf der Website steht! 

 Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

 

Stand: 18.01.2024

 

Nächste Woche erreicht euch die Rückmeldeaufforderung mit einem neuen Betrag für das Semesterticket.

Das Semesterticket erhaltet ihr ab dem Sommersemester 2024 als vergünstigtes bundesweites Deutschlandticket für 181,40 € pro Semester (176,40€ Ticket, 5,-€ Sozialfond). Das Ticket wird im kommenden Semester nicht mehr auf der Campuscard aufgedruckt, sondern voraussichtlich als digitales Ticket erhältlich sein. 

Dabei verändern sich die Bedingungen der Ticketnutzung und die Grundlagen für Befreiungen vom Semesterticket im kommenden Semester. Aus diesem Grund könnt ihr aktuell noch keine Befreiungen bei uns einreichen.

Wir informieren euch hier über die weiteren Entwicklungen. Bitte seht vorerst von direkten Nachfragen bei uns ab. 

Leider sind Promotionsstudierende vom Semesterticket für das Sommersemester 2024 ausgenommen. Ihr habt bei der Rückmeldung diesmal keinen Betrag für das Semesterticket zahlen müssen. Eine Alternative zum Semesterticket ist z.B. das 49-Euro-Ticket. Bitte informiert euch dazu.


 

 


Aktuelle Informationen zum 49--Ticket:

Update zum 49-Euro-Ticket vom 02.10.2023

Wir können leider aktuell noch keine Angaben dazu machen, wie die Situation mit dem 49-€-Ticket für das Wintersemester aussieht und bitten um Geduld. Bitte seht von Nachfragen dazu ab. Neuigkeiten werden wir hier veröffentlichen, sobald sie uns bekannt sind. 

 

Update zum 49-Euro-Ticket vom 2.08.2023 

Studierende haben aktuell bis zum 30.09. das Semesterticket. Zusätzlich gibt es die Option das 49-Euro-Ticket für Studierende vergünstigt für 13.95 € zuzubuchen. Dies ist über folgenden Link möglich: https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=1c368008322e702f39b052260a3b7f45 

Das 49 -Euro-Ticket stellt keinen Befreiungsgrund dar, da es eine individuelle Option darstellt, das Ticket zuzubuchen. 


Für Menschen, die als Firmenticket das 49-Euro-Ticket erhalten ist eine Befreiung mit dem Grund "Firmenticket" weiterhin möglich!

 

 

Stand 31.05.2023 
Ab dem 31.05.2023 stellt der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Studierenden für ihr bestehendes Semesterticket ein App-basiertes Upgrade zum Deutschlandticket im Sommersemester 2023 zur Verfügung.

Um auf dieses Upgrade zugreifen und es buchen zu können, gibt es folgenden Zugangslink: https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=1c368008322e702f39b052260a3b7f45

Weitere Informationen zum Deutschlandticket für Studierende, können den Webseiten des VBB entnommen werden: https://www.vbb.de/tickets/sondertickets/semesterticket-zusatzticket/

Nicht vorenthalten möchten wir Euch, dass es bzgl. des Unternehmens, dass die App-basierte Lösung zum Upgrade für den VBB entwickelt hat, noch zu klärende Datenschutzbedenken gibt. Sobald wir dazu mehr Informationen erhalten, stellen wir diese hier bereit.

Darüber hinaus kritisieren wir als AStA der FU, dass es keine nicht-smartphone basierte Möglichkeit zum Upgrade des Semestertickets gibt.

Stand 08.05.2023 (veraltet)
Der Aufpreis zum Semesterticket soll pro Monat 13,95 Euro betragen – so könnet ihr dann bundesweit in Nahverkehrszügen und im ÖPNV unterwegs sein. Im bisherigen Tarifbereich Berlin ABC des Semestertickets bleibt, wie bisher, die Fahrradmitnahme kostenlos. Der Aufpreis errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nominalpreis des Semestertickets (35,05 Euro) und dem Vollpreis von 49 Euro des Deutschlandtickets. Praktisch ist die Lösung aber günstiger, weil Berlins Studierende nach Abzug von Landeszuschüssen im laufenden Sommersemester rein rechnerisch nur 19,80 Euro im Monat für ihr Semesterticket zahlen.

Umgesetzt werden soll das Upgrade durch eine App, die ab Juni verfügbar sein soll.
Es soll desweiteren möglich sein, dass Semesterticket monatlich zu einem Deutschlandticket upzugraden.

Weitere Infos findet ihr in den aufgeführten Links. Einer davon ist die Pressemitteilung von Senat Berlin.

Pressemitteilung des Senat Berlin:
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1316648.php

Berlin und Brandenburg: 49-Euro-Ticket für Studenten kommt verspätet | rbb24
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/04/49-euro-ticket-fuer-studis-verspaetet.html
 

Aktuelle Informationen zur Erstattung des 9-Tickets:

Stand 25.04.2023
Die Auszahlung der Erstattungen des 9-Euro Tickets für Studierende, die sich im Sommersemester exmatrikuliert haben oder von Amts wegen exmatrikuliert worden sind, ist seit Dezember 2022 gestoppt. Grund dafür sind verschiedene aufgekommene Probleme in der Abrechnung der Erstattungen mit dem VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg), der das Geld für die Erstattungen bereitstellt sowie dem Studierendenwerk, dass die Überweisungen der Erstattungen für uns tätigt. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Klärung der letzten technischen Details und hoffen die verbliebenen Erstattungsanträge zeitnah final bearbeiten zu können. Wir bitten Euch daher um Entschuldigung und noch etwas Geduld, sowie, von weiteren Nachfragen abzusehen.

Für das Prozedere der Rückerstattung galt:

  1. Alle Studierenden haben zum 15.6. (Beginn Rückmeldung) ein Guthaben über 69,90€ in ihrem Studierendenaccount gut geschrieben bekommen. Das heißt, dass sie sich zum Wintersemester mit einer um diesen Betrag verringerten Semester- bzw. Semesterticketgebühr rückmelden können.
    Davon ausgenommen sind:
    1. Studierende, die sich fürs SoSe22 bei der Studierendenverwaltung vorab haben befreien lassen
    2. Studierende, die sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt für/während des SoSe22 bei uns haben befreien lassen
    3. Studierende, die sich für die kommenden Monate Juni, Juli, August befreien lassen, wird das Guthaben für das 9€-Ticket anteilig abgezogen
  2. Alle Studierenden, die sich per Exmatrikulationsantrag exmatrikulieren, kriegen über den von der Studierendenverwaltung an uns weitergeleiteten Exmatrikulationsantrag die 69,90€ rückerstattet. Sowohl jene, die sich noch während des laufenden SoSe22 exmatrikuliert haben, als auch jene, die sich zu Ende des SoSe22 exmatrikuliert haben. Bitte seht von Anfragen zum Status der Bearbeitung ab, wir haben ein massiv erhöhtes Arbeitsaufkommen und werden uns bei euch melden!
  3. Alle Studierenden, die im Oktober 2022 von Amts wegen von der Universität exmatrikuliert wurden, müssen einen extra Erstattungsantrag bei uns für das 9€-Ticket stellen. Stellt hierfür bitte einen Antrag auf Befreiung für das SoSe22 beim Semesterticketbüro. Kreuzt hierfür den Antragsgrund "Sonstiges" an und vermerkt im leeren Feld dahinter "Exma von Amts wegen zum ...." Das Antragsformular findet ihr hier. Bitte reicht auch eine Kopie des Exmatrikulationsbescheids als Nachweis mit ein! Die Frist für das Einreichen von Erstattungsanträgen ist der 31.03.2023.
  4. Erstattungen für das ABC-Zusatzticket müssen über den VBB erfolgen. Dafür sind wir nicht zuständig.