P { margin-bottom: 0.21cm; }A:link { } Berliner Lehrbeauftragte rufen zu einem Aktionstag am 6. November auf, um auf ihre prekäre Arbeits- und Lebenssituation aufmerksam zu machen. Der AStA FU unterstützt die zentralen Forderungen nach „Dauerstellen für Daueraufgaben“ und Angleichung der Bezahlung von Lehrbeauftragten an das Niveau des festangestellten Personals im jeweiligen Aufgabenbereich. Hierzu wird sich der AStA auch an einer Diskussionsveranstaltung im Vorfeld beteiligen (29.10., 18 Uhr im Seminarzentrum der FU [1]) und ruft zur Solidarität mit den Lehrbeauftragten auf. Unsicherheit durch kurzfristige Verträge und effektive Stundenlöhne von 2-3 Euro [2] sind im universitären Mittelbau mittlerweile allgegenwärtig. „Dauerhafte, reguläre Wissenschaftsstellen werden auch an der FU praktisch nicht mehr geschaffen. Die Strategie der Hochschulleitung, Perspektiven für den akademischen Nachwuchs vor allem in kurzfristigen Drittmittelprojekten zu suchen, leistet der Prekarisierung weiteren Vorschub und vernachlässigt zudem den Lehrbereich“, kritisiert Lasse Thiele, Referent für Hochschulpolitik des AStA FU. „Umso häufiger beruht die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs auf der systematischen Vergabe von Lehraufträgen, also mager bezahlten Einzelengagements für spezifische Lehrveranstaltungen.“ „Selbst bei gleichzeitiger Annahme mehrerer Aufträge und damit effektiver Vollzeitbeschäftigung bleibt für Lehrbeauftragte häufig nur ein Auskommen auf Hartz-IV-Niveau, begleitet von ständiger Unsicherheit durch die Semestertaktung der Verträge. Das ist sozial ungerecht und schreckt heutige Studierende von einer Zukunft im Wissenschaftsbetrieb ab“, erklärt Anna Islentyeva, Sozialreferentin des AStA FU. Die mittlerweile zur Regel gewordenen Lehraufträge waren ursprünglich nur als Ergänzung zum regulären Lehrbetrieb und für die gelegentliche Kompensation von Ausfällen gedacht. Im Sprachenzentrum der FU etwa, das die Lehre wesentlich durch Lehraufträge abdeckt, liegt die Bezahlung pro Lehrstunde bei 25 Euro und soll in den nächsten drei Jahren um insgesamt drei Euro angehoben werden [3]. Mit diesem Betrag sollen nicht nur die Unterrichtsstunden, sondern auch Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten, die Betreuung der Studierenden außerhalb der Kurszeit sowie umfangreiche Korrekturarbeiten abgegolten sein, wodurch sich also der effektive Stundenlohn erheblich reduziert. Es handelt sich dabei zudem um Honorareinkünfte – die freiberuflichen Lehrbeauftragten müssen sich demnach vollständig selbst kranken- und rentenversichern und werden im Krankheitsfall nicht bezahlt. [1] http://aktionstagberlinlb.wordpress.com/2014/09/02/offentliche-diskussion-fu-lehrbeauftragte/ [2] s. z.B. http://www.sueddeutsche.de/bildung/bezahlung-von-wissenschaftlern-das-promovierte-prekariat-1.2160695; http://www.gew-bayern.de/fileadmin/uploads/DDS-hefte/DDS13_10/Seite_07.pdf [3] http://aktionstagberlinlb.wordpress.com/2014/09/23/entgelterhohung-fu-berlin/