Am 11.12.2014 will der Verwaltungsrat des Studentenwerks Berlin die zulässige Gesamtwohnzeit in Wohnheimen auf 8 Semester senken. Die Neufassung der „Richtlinien für die Vermietung von Wohnplätzen“ soll bereits im Januar 2015 in Kraft treten. Bis zu 5000 Studierende stünden dadurch vor dem Verlust ihrer Wohnung und müssten auf dem überhitzten Berliner Wohnungsmarkt eine Bleibe suchen. Der AStA FU lehnt die geplanten Änderungen ab und fordert den Berliner Senat dazu auf, mit einem Sofortprogramm und einer adäquaten Unterstützung des Studentenwerks auf die Krise des Wohnungsmarktes zu reagieren. „Die Pläne des Studentenwerks sind Ausdruck einer Kapitulation vor dem Unvermögen des Berliner Senats: Sämtliche soziale Aspekte des studentischen Wohnens werden geopfert, um Statistiken zu frisieren. Anstatt zusätzliche Wohnheimplätze zu schaffen, wird die Verweildauer der Studierenden in Wohnheimen eingeschränkt. Die kleine Zahl derer, die im Laufe ihres Studiums in den Genuss eines Wohnheimplatzes kommen wird etwas größer – dafür reicht die maximale Wohndauer nicht einmal mehr aus für ein durchschnittliches Bachelorstudium. Die Regelstudienzeit ist faktisch nicht die Regel.“ sagt Philipp Bahrt, Referent für Kommunikation und Antirepression des AStA FU. „Neben Leistungsdruck, Bürokratie und sonstigen Belastungen müssten sich viele Studierende dann noch während ihres Studiums abermals nach einer neuen Wohnung umsehen. Die steigende Fluktuation Studierender auf dem Wohnungsmarkt würde die Preisspirale durch Neuvermietungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch weiter anheizen.“ Bisher konnten Studierende der Berliner Hochschulen bis zu 14 Semester in einem Wohnheim des Studentenwerks wohnen. Nun soll diese Frist überraschend ab dem 01.01.2015 auf 8 Semester reduziert werden. Außerdem sieht die geplante Neufassung der Richtlinien des Studentenwerks vor, dass in Härtefällen nur noch eine Verlängerung der Wohnzeit von maximal zwei Semestern gewährt werden „kann“. Aktuell „soll“ in solchen Fällen noch eine Verlängerung von zwei Jahren gewährt werden. Die Studentischen Selbstverwaltungen (SVen) vor Ort, die von den Plänen völlig unvorbereitet getroffen werden, sind vom geplanten sozialen Kahlschlag schockiert. Die Studierenden würden im wahrsten Sinne des Wortes einfach vor die Tür gesetzt, denn viele bestehende Mietverträge laufen zum Ende des Wintersemesters aus. Auch der Arbeit der Selbstverwaltung der Wohnheime könnte der Boden entzogen werden, da sich erfahrungsgemäß vor allem Studierende höherer Semester dort engagieren. „Der Verdacht liegt nahe, dass die in Berlin unterdurchschnittliche Versorgungsquote von nicht einmal 6% der Berliner Studierenden durch diese Maßnahme aufpoliert werden soll. Eine Lösung setzt aber voraus, dass der Senat die Krise des studentischen Wohnens wie auch die des regulären Wohnungsmarkts endlich ernst nimmt und mit einem Notfallprogramm tätig wird. Seit Jahren bleibt es bei dem vielfach wiederholten aber nicht erfüllten Versprechen, 5000 Wohnheimplätze schaffen zu wollen. Das reicht nicht aus und darüber hinaus leistet der Senat auch jenseits studentischer Wohnheimplätze dem Debakel des sozialen Wohnens in Berlin aktiv Vorschub. Das Studentenwerk muss in die Lage versetzt werden, sich um die Wohnbedürfnisse Studierender während des gesamten Studiums zu kümmern.“, sagt Anna Islentyeva, Referentin des Sozialreferats des AStA FU. -- Unter http://www.petitionen24.com/petition_an_das_studentenwerk_berlin_und_unterschriftensammlung gibt es mittlerweile eine Online-Petition gegen die geplante Verkürzung der Wohnberechtigungszeit durch das Studentenwerk.