Solidarität mit dem AStA der Goethe-Universität Frankfurt!

Der AStA der FU Berlin solidarisiert sich mit dem AStA der Goethe-Universität Frankfurt gegen die Versuche des Frankfurter Universitäts-Präsidiums, die freie Meinungsäußerung der Studierendenschaft u.a. durch verwaltungsrechtliches Vorgehen einzuschränken. Die Möglichkeiten zu politischen Äußerungen durch die Studierendenschaften sind in Deutschland ohnehin stark begrenzt, da ihnen nur ein sogenanntes hochschulpolitisches Mandat zustehe. Damit sollen v.a. linke Positionen, die im Zuge der Studierendenbewegung in den 1960er Jahren in den Studierendenschaften dominant wurden, unterdrückt werden.
 
Jedoch sind selbst in diesem begrenzten Rahmen allgemeinpolitische Äußerungen zulässig, sofern sie einen Hochschulbezug oder der politischen/gesellschaftlichen Bildung der Studierenden dient. Dieses Recht versucht das Frankfurter Universitäts-Präsidium nun durch sein Vorgehen zu beschneiden. Wir können einen solchen Angriff nicht dulden. Angesichts gesellschaftlicher und politischer Probleme, wie Sexismus, Rassismus und Antisemitismus, aber auch beispielsweise der Wohnungs- oder Klimafrage scheint die künstliche Unterscheidung zwischen „hochschul-“ und „allgemeinpolitischen“ Äußerungen ohnehin wenig sinnvoll, da die Universität als integraler Bestandteil der Gesellschaft nicht von dieser zu trennen ist. Leider hält das Frankfurter Verwaltungsgericht mit seinem erstinstanzlichen Urteil vom 24.02.2021 diese wackelige Konstruktion aufrecht. Der AStA Frankfurt hat in fast allen Streitpunkten verloren. Lediglich der Protest gegen die, zumindest in Teilen, antisemitische BDS-Kampagne wurde vom Gericht nicht beanstandet, da diese in einen hochschulpolitischen Kontext gestellt worden sei. Die Kritik an Polizeigewalt hingegen sei allgemeinpolitisch und könne daher von der Verfassten Studierendenschaft nicht vorgebracht werden. Dass selbstverständlich auch Studierende von willkürlicher Polizeigewalt betroffen sein können, und auch immer wieder sind, scheint keine Rolle zu spielen.
 
Hier befindet sich das Gericht in einer langen Traditionslinie. Bereits 1968 wurde der AStA der Universität Tübingen zur Unterlassung nicht-hochschulbezogener politischer Äußerungen und Forderungen verurteilt. Der Anlass war eine Stellungnahme zur Ermordung des FU-Studenten Benno Ohnesorg durch einen Berliner Polizisten auf einer Demonstration. Die absurde Begründung lautete, und lautet, wie man in Frankfurt sieht, bis heute noch: „Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen“. Beenden wir endlich diese Farce! Die unsinnige Unterscheidung zwischen „hochschul-“ und „allgemeinpolitischen“ Äußerungen muss endlich aufgehoben werden. Es kann nicht angehen, dass den gewählten Studierendenschaften ein Maulkorb angelegt wird, diese nur noch den Uni-Präsidien genehme politische Äußerungen tätigen dürfen und ansonsten lediglich für „Studierenden-Service“ zuständig sind. Es bedarf also einer vollumfassenden Freiheit der Meinungsäußerung für die Studierendenschaften, nicht zuletzt, um solchen Zensureingriffen von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Wir fordern, diese auch im neuen Berliner Hochschulgesetz zu verankern.