Sensation an der TU Berlin: Erweiterter Akademischer Senat beschließt Viertelparität

P { margin-bottom: 0.21cm; }

An der TU Berlin wurde am 15.05.2013 durch den Erweiterten Akademischen Senat eine neue Grundordnung beschlossen. Bestandteil der neuen Grundordnung: Eine gleichmäßige, paritätische Besetzung des höchsten TU-Gremiums durch alle vier an der Universität vertretenen Statusgruppen, also Studierender, wissenschaftlicher und sonstiger Mitarbeiter*innen sowie Professor*innen. Studentische Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats (EAS) der TU hatten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Grundordnungsentwurf für die TU gestellt. Der Antrag wurde nach Angaben der taz mit 31 zu 22 Stimmen in geheimer Abstimmung angenommen.

Damit wird nun an der TU im höchsten Universitätsgremium mit dem oftmals als Ständesystem bezeichneten Status Quo der universitären Selbstverwaltung gebrochen, bei dem Professor*innen trotz ihrer zahlenmäßigen, relativen Minderheit an der Universität in allen entscheidungsbefugten akademischen Gremien die absolute Mehrheit der Mandate besitzen. Dieser Zustand führte über lange Jahre zu einem mittlerweile evidenten Verfall demokratischer Partizipationsrechte an vielen Universitäten, zumal die Mehrheit der Professor*innen sich nicht mehr zwangsläufig mit den Problemen und Nöten der anderen Statusgruppen befassen muss. Dies stellt nach wie vor die bittere Realität an vielen deutschen Universitäten dar.

Möglich wurde die eigentlich durch ein Verfassungsgerichtsurteil von 1973 nicht gedeckte paritätische Besetzung, da sich das betreffende Urteil nicht auf den Erweiterten Akademischen Senat beziehen lässt. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf Gremien, deren Entscheidungen Forschung und Lehre unmittelbar betreffen – der erweiterte Akademische Senat hat als Hauptaufgabe jedoch die Wahl des Präsidiums und den Erlass der Grundordnung. Nun muss nur noch die Senatsverwaltung dem Beschluss des EAS zustimmen, damit er rechtskräftig wird. Einzelne Mitglieder der TU kündigten laut taz bereits an, notfalls erneut bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um den Beschluss über die Viertelparität durchzusetzen.

Mit dem mutigen und richtigen Schritt zur Einführung von Viertelparität im EAS der TU Berlin ist den dortigen Studierenden und allen anderen Beteiligten eine wahrhaftige hochschulpolitische Revolution gelungen. Die seit Jahrzehnten artikulierten Forderungen von Studierenden und Mitarbeiter*innen nach Viertelparität, welche zu oft kategorisch als Utopien oder Ideen von gestern abgetan wurden, sind sehr wohl umsetzbar und werden nun ganz sicher auch an anderen Hochschulen auf die Agenda rücken.

Auch an der FU Berlin fordern Studierende seit längerer Zeit eine eigene Grundordnung, verstärkt seit den unrühmlichen Reaktionen des Präsidiums auf die Proteste gegen die kürzlich im Akademischen Senat der FU unter gewaltsamem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgestimmte Rahmenstudien- und -prüfungsordnung. Stattdessen gilt derzeit an der FU eine sog. Teilgrundordnung, ein Erprobungsmodell aus dem Jahr 1998, welches das Präsidium mit einer schier endlosen Machtfülle ausstattet und abweichend vom Berliner Hochschulgesetz gilt.

Das FU-Präsidium unter Präsident Peter-André Alt und Kanzler Lange macht seit Monaten keinerlei Anstalten diese Teilgrundordnung durch eine (im übrigen auch durch das neue BerlHG geforderte) demokratisch ausgearbeitete, vollständige Grundordnung zu ersetzen. Im Gegenteil schob das Präsidium bereits mehrfach offensichtlich fingierte „formale Gründe“ vor, um studentische Anträge auf Einleitung eines Grundordnungsverfahrens von der Tagesordnung des EAS zu streichen. In den Machtzirkeln der FU-Entscheidungselite ist man der Meinung, nur das Präsidium könne initiativ die Teilgrundordnung aufheben oder ändern. Diese Argumentation kommt einer Selbstermächtigung des FU-Präsidiums gleich und trägt demokratische Prinzipien wie Gewaltenteilung und checks and balances zu Grabe.

Nach dem demokratischen Aufbruch an der TU ist also eines klar: Die autokratisch amtierende FU-Leitung muss nach dem Beispiel der TU entmachtet werden – zu Gunsten jener Statusgruppen, die über so viele Jahre unter einer verfehlten und unsozialen Elite- und Prestigepolitik leiden mussten, welche bis in den heutigen Tag hinein immer weitere Skandale produziert. Für die FU gibt es zukünftig daher nur einen richtigen Weg: Das Präsidium gehört abgewählt, das Ständesystem abgeschafft.