Offener Brief Berliner Studierendenschaften zum Rundfunkbeitrag: Neue Gesetzeslage zum Rundfunkbeitrag gefährdet erfolgreiches Studium

Offener Brief an den Rundfunk Berlin Brandenburg,den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus, die Fraktionen im Deutschen Bundestag, Vertreter_innen der Presse, die interessierte Öffentlichkeit. Neue Gesetzeslage zum Rundfunkbeitrag gefährdet erfolgreiches Studium. Benachteiligte Studierende werden zur Kasse gebeten. Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1.1.2013 hat sich mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) die Gesetzeslage bezüglich der Entrichtung der Rundfunkbeiträge geändert. Kritik an den neuen Regelungen wurde verschiedentlich geäußert, doch die besonderen Benachteiligungen, die sich für Teile der Gruppe der Studierenden ergeben, haben bisher in der Öffentlichkeit kein Gehör gefunden. Insbesondere ergibt sich aus den neuen Vorschriften nach §4 RBStV (Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung) eine erhebliche Benachteiligung aller Studierender, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben. Insbesondere betroffen sind 1. Studierende, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG mehr haben, sei es bspw. weil Fristen überschritten oder das Studienfach gewechselt wurden, 2. ausländische Studierende, die nie einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hatten. Für beide Gruppen ergibt sich die paradoxe Situation, dass sie aufgrund des Ausschlusses von Leistungen keine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen können. Dies kann unmöglich in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben. Gerade die zweite Gruppe der ausländischen Studierenden kann häufig ein Studium in Deutschland nur unter großen Entbehrungen der Familie zu Hause aufnehmen. Eine zusätzliche Belastung von 17,98 Euro pro Monat ist für beide Gruppen keine Bagatelle, sondern stellt die gesamte Studienfinanzierung in Frage und gefährdet so den Studienerfolg. Und zwar insbesondere dann, wenn die Beiträge rückwirkend zum 1.1.2013 eingefordert werden und so schnell eine Rechnung in Höhe dreistelliger Beträge entsteht. Daher fordern wir, die unterzeichnenden studentischen Interessenvertretungen des Landes Berlin, die Politik und den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu auf, eine schnelle und unbürokratische Lösung zu finden. Den oben genannten Personengruppen muss es möglich sein, eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu beantragen. Ein weiterer Kritikpunkt der Studierendenschaften besteht in der Wertung jedes einzelnen Wohnheimzimmers als eigenständige Wohnung im Sinne des RBStV. Hieraus ergibt sich eine verhältnismäßige Mehrbelastung gerade derjenigen Studierenden, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation für die günstige Lösung eines Wohnheimzimmers entschieden haben. Auch hier sollte der Beitragsservice seinen bisherigen Umgang überdenken und den Bewohner_innen von Wohnheimen eine Befreiung ermöglichen. Da dem Beitragsservice der Aufwand einer Einkommensprüfung im Einzelfalle kaum zumutbar sein dürfte, schlagen die Unterzeichnenden vor, die Gruppe der Studierenden in Gänze von den Rundfunkgebühren zu befreien.   Die Unterzeichnenden, AStA der Freien Universität Berlin AStA der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Tobias Roßmann, stellvertretender Konzilsvorsitzender HU Berlin Studierendenparlament der Evangelischen Hochschule Berlin Studentisches Sozialberatungssystem der Humboldt-Universität zu Berlin Referent_innenrat der Humboldt-Universität zu Berlin (gesetzlich AStA) AStA der Technischen Universität Berlin AStA der Alice-Salomon-Hochschule Berlin Jan Schröter, Vorsitzender des AStA der Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin

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