Die Gelegenheit ist günstig: AStA „F“U rät zur Einschreibung fürs Wintersemester

Studieninteressierte haben es in diesem Jahr einfacher, einen Platz an Berliner Universitäten zu bekommen . Viele Bachelor- und Masterstudiengänge sind im kommenden Wintersemester unabhängig von den Bewerbungszahlen zulassungsfrei: Wer immer hier die formalen Zugangskriterien erfüllt, darf sich einschreiben.   Auf eine neue Vorgabe des Berliner Senats hin mussten die Universitäten in diesem Jahr all diejenigen Studiengänge öffnen, die in den letzten zwei Bewerbungsrunden ihre Studienplätze nicht vollständig ausfüllen konnten. So ist an der „F“U die Einschreibung etwa in Frankreich- oder Italienstudien und Physik allen Interessierten offen, die die Zugangsvoraussetzungen (etwa die Hochschulreife und etwaige Sprachkenntnisse) erfüllen. Insbesondere Fremdsprachen- und Regionalstudienfächer sind zumeist zulassungsfrei, während es für Studiengänge mit überdurchschnittlichem Andrang wie Psychologie, Politikwissenschaft oder VWL weiterhin eine Platzzahlbeschränkung - einen Numerus clausus - geben wird. Ähnlich sieht die Verteilung im Master-Bereich aus.1   Für die betreffenden Monobachelorstudiengänge ist die Immatrikulation an der „F“U zwischen dem 1. August und dem 8. September möglich, eine Bewerbung ist nicht erforderlich.2 Für einige Kombinationsbacheloroptionen ohne Zulassungsbeschränkung ist die Bewerbungsfrist leider am 15. Juli verstrichen. Die Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Masterstudiengänge läuft am 15. August ab.3   „Die Gelegenheit ist günstig, sicher an einen Studienplatz zu kommen. Zwar wurden in den meisten geöffneten Studiengängen in den Vorjahren Dank überschaubaren Bewerbungszahlen auch alle Bewerber_innen zugelassen, aber erst in diesem Jahr besteht vorab Planungssicherheit“, sagt Felix Perrefort, Referent für Lehre und Studium des AStA „F“U . Studieninteressierte sollten allerdings bedenken, dass Zeiträume, in denen sie an einer Universität eingeschrieben sind, nicht als Wartesemester für etwaige Wunschstudiengänge zählen.   Für die Universitäten ist die Umsetzung der Senatsvorgabe auch eine Maßnahme, die durch die Anfang des Jahres unterzeichneten Hochschulverträge drohenden Kürzungen zu vermeiden, die mit jedem unbesetzten Studienplatz einhergehen. Durch „natürliche Schwankungen“ bei den Einschrei­bungs­zahlen entstehen so schnell finanzielle Löcher in den Hochschuletats. Da die Berechnung nach Zweijahresdurchschnitten erfolgt, können „fehlende“ Studierende aus dem Vorjahr nur durch gesteigerte Zulassungszahlen in diesem Jahr ausgeglichen werden. Die Ausfinanzierung der Studienplätze ist dabei offenbar nur bis zur derzeitigen Kapazitätsgrenze gewährleistet – das Manöver bringt also Risiken für die Universitäten mit sich. Somit besteht für sie auch wenig Anreiz, für zusätzliche Studierende Lehrkapazitäten zu schaffen. Diese würden ihnen schließlich bei zukünftigen Zulassungen zusätzlich zu füllende Studienplätze „bescheren“, die das Land nicht finanziert. Der AStA „F“U kritisierte bereits seit dem Vorjahr u.a. das intransparente Vorgehen des „F“U-Präsidiums in den Hochschulvertragsverhandlungen, die aggressive Haltung des Senats und die in den Verträgen enthaltenen Finanzierungsmechanismen. Diese Probleme werden hier erneut deutlich, auch wenn die aktuelle Konstellation zunächst Studieninteressierten den Zugang zur Universität ermöglicht.   „Die 'F'U und der Senat stehen jetzt in der Verantwortung. Wenn im Herbst zusätzliche Studierende an die Universität kommen, muss für sie ein entsprechendes Lehr- und Betreuungsangebot gewährleistet sein. Hier gilt es zügig Lösungen zu finden und sich nicht auf dem aktuellen politischen Kompromiss auszuruhen. Langfristig muss die Ausfinanzierung der Hochschullehre und des Studiums gesichert werden, anstatt mit einseitigen Maßnahmen Problemverschiebung zu betreiben“, sagt Lasse Thiele, Referent für Hochschulpolitik des AStA „F“U. 1Vgl. aktuelle Zulassungsordnung: http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab212014.pdf 2http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/imma-eu/index.html 3http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bewerbung/bewerbungsfristen_master.html   (In einer früheren Version dieses Beitrags hatten wir nach einer                                                                       diesbezüglichen Auskunft der Studierendenverwaltung behauptet, dass  für einschreibungsfreie Studiengänge, für die dennoch eine formale                                                                 Bewerbung zum 15. Juli erforderlich war, ggf. auf Anfrage noch                                                                       individuelle Lösungen für Studieninteressierte nach Fristablauf                                                                       möglich seien. Dies war offenbar eine Fehlinformation; die                                                                             Studierendenverwaltung hat uns nun darauf aufmerksam gemacht, dass ein                                                   solches Verfahren nicht existiert.)

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