Keine Exmatrikulationen & Auflagen mehr durch Zwangsberatungen - AStA FU verhindert erneut angedrohte Exmatrikulation

Kurz vor Ende seiner Amtszeit hat der nunmehr ehemalige Vizepräsident für Studium und Lehre Michael Bongardt per Rundschreiben an die Fachbereiche und Institute der FU angewiesen, dass der den Zwangsberatungen zugrunde liegende Paragraph 13, Absatz 4-7 der ohnehin in der Überarbeitung befindlichen Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) im Hinblick auf die erfolgte Festsetzung letztmaliger Prüfungstermine für Diplom- / Magisterstudierende an der FU Berlin nicht mehr anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass keinerlei Exmatrikulationen mehr aufgrund der Nichterfüllung in der Vergangenheit erteilter Auflagen durchzuführen sind sowie dass keine neuen Auflagen im Rahmen der weiterhin erfolgenden Prüfungsberatungen erteilt werden. Für den Bachelor sowie für die Masterstudiengänge der FU wurde die Abschaffung der Zwangsberatungen bereits vor einiger Zeit angekündigt, siehe dazu http://www.astafu.de/content/rechtswidrige-exmatrikulationen-nicht-mit-uns-konkrete-und-allgemeine-beratungs-tipps-des-as. Die Abschaffung von Auflagenerteilungen und Exmatrikulationen auf Basis von Prüfungsberatungen gemäß SfS gilt somit ausdrücklich sowohl für Bachelor- / Masterstudiengänge als auch für Diplom- / Magisterstudiengänge. Dennoch gab es an der FU Berlin kürzlich mindestens einen Fall, in dem ein Fachbereich gegenüber Studierenden angekündigt hatte, aufgrund der Nichterfüllung im Raum stehender Auflagen exmatrikulieren zu wollen. Der AStA FU konnte diese Exmatrikulation glücklicherweise verhindern. Im Folgenden stellen wir euch ein Musterschreiben für den Fall zur Verfügung, dass auch ihr es mit renitenten Prüfungsämtern zu tun bekommt, zu denen die Information über das Schreiben des Vizepräsidenten unter Umständen noch nicht durchgedrungen ist. Gegebenenfalls müsst ihr den Wortlaut noch ein wenig individuell anpassen. Bei Fragen und Problemen steht euch jederzeit unsere kompetente Hochschulberatung zur Verfügung. "Sehr geehrte Damen und Herren, in Interesse einer fristwahrenden und außergerichtlichen Klärung möchte ich Sie bitten, mein im Folgenden geschildertes Anliegen bis spätestens zum ....... (je nach etwaigen Fristen 14 Tage oder weniger) zu prüfen und zu klären. Am ...... wurde mir von Studienbüro des Fachbereichs ........ eine Frist zur Erfüllung von Auflagen gesetzt, welche mir zuvor im Rahmen einer Prüfungsberatung gemäß §13 SfS erteilt worden waren (siehe Anlage). Demzufolge müsste ich meine Auflagen bis spätestens zum .......... erfüllt haben. Leider gelingt es mir nicht bis zum oben genannten Zeitpunkt die Auflagen vollständig zu erfüllen. Dennoch möchte ich mein Studium nach wie vor unbedingt zu einem erfolgreichen Abschluss führen, auch weil ein Wechsel in den Bachelor für mich prinzipiell mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Nach Auskunft meines Prüfungsbüros soll ich nun allerdings exmatrikuliert werden, sofern ich die im Raum stehenden Auflagen nicht erfülle. Vom AStA wurde ich darüber informiert, dass kürzlich auf Basis eines Schreibens des ehemaligen Vizepräsidenten für Lehre und Studium Prof. Michael Bongardt der den Zwangsberatungen zugrunde liegende §13 SfS, Abs. 4-7 außer Kraft gesetzt wurde bzw. dass keine Auflagenerteilungen und Exmatrikulationen mehr wegen §13 SfS durchzuführen sind. Dies erstreckt sich – gemäß AStA – auch auf bereits in der Vergangenheit erteilte Auflagen, welche somit gegenstandslos sind. Eine differenzierte, sanktionsfreie Prüfungsberatung werde ich gern wahrnehmen, liegt es doch in meinem Interesse das Studium erfolgreich und zügig abzuschließen. Die angekündigte Exmatrikulation auf Grund meiner absehbar nicht mehr erfüllbaren Auflagen kann und werde ich allerdings nicht akzeptieren, da ich diese für rechtswidrig halte. Ich bitte Sie daher um eine kurzfristige Klärung und schriftliche Beantwortung meines Anliegens, damit ich gegebenenfalls genug Zeit habe um weitere Schritte bezüglich meines Studiums zu planen. Sollte der Fachbereich an der angedrohten Exmatrikulation festhalten, sehe ich mich gezwungen, in Absprache mit dem AStA rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit zu prüfen. Für kurzfristige mündliche Rückfragen bin ich erreichbar unter ........ . Mit freundlichen Grüßen .........."

Kategorien