Die vom Präsidium der Freien Universität angeordnete polizeiliche Räumung des Hörsaals 1A in der Rost- und Silberlaube in der Nacht des 26. April 2017, bei der Strafanzeigen gegen die anwesenden Nutzer*innen des Hörsaals gestellt wurde, werden vom 36. Studierendenparlament der FU auf das Schärfste verurteilt. Alle dort Anwesenden wurden einzeln, unter Beaufsichtigung von Mitgliedern der Hochschulverwaltung, von zwei Hundertschaften abgeführt. Es wurden 19 Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs gestellt und Platzverweise von der Polizei ausgesprochen. Während der Aufnahme der Personalien war zusätzlich noch eine Hundestaffel der Polizei vor Ort, deren einziger Nutzen die Einschüchterung der Studierenden gewesen zu sein schien. Die Polizei spricht unter diesen Umständen davon, dass der “Saal freiwillig verlassen” [1] worden sei. Diese Ansicht teilt das Studierendenparlament nicht. Des Weiteren kritisiert das Studierendenparlament den Versuch des Präsidiums die Verantwortung für die Einsatzbedingungen der von ihnen angeordneten Räumung alleinig der Berliner Polizei zuschreiben zu wollen. Als Hausrecht habende Person ist Hochschulpräsident Peter-André Alt hauptverantwortlich für die Durchführung. Unabhängig von der Haltung des Studierendenparlaments zur Besetzung selbst, sprechen wir uns deutlich gegen jeden Polizeieinsatz an unserer Universität aus, mit dem das Präsidium die eigene Meinung gegenüber der von Studierenden autokratisch durchsetzt. Studierende sind nicht Konsument*innen des Produktes Bildung, sondern Mitglieder der Universität, die an deren Gestaltung gleichberechtigt teilhaben sollten. Daher halten wir eine Verfolgung von Studierenden nach § 123 StGB Hausfriedensbruch in keinem Fall für gerechtfertigt. Aus diesem Grund fordert das 36. Studierendenparlament hiermit das Präsidium der Freien Universität Berlin, namentlich den Präsidenten Peter-André Alt, dazu auf, die Strafanträge gegen die Besetzer*innen bedingungslos fallen zu lassen. [1] https://www.taz.de/!5405000