AStA FU fordert universitäres Einschreiten gegen professorale Gefälligkeitsgutachten

Pressemitteilung des AStA FU Berlin vom 27.03.2019

Nach der Veröffentlichung eines juristischen Gefälligkeitsgutachtens für die Immobilienlobby durch Prof. Helge Sodan fordert der AStA FU Konsequenzen vom Akademischen Senat und der Universitätsleitung. Wie der Tagesspiegel, die taz, die Berliner Zeitung und das ND berichten, veröffentlichte Prof. Sodan vom Fachbereich Rechtswissenschaft der FU im Auftrag des Immobilienlobbyverbands BBU ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des geplanten Volksbegehrens der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen". Die Initiative plant die Vergesellschaftung des Wohnungsbestands großer Immobilienunternehmen zu einer Entschädigung deutlich unter Verkehrswert.

Prof. Sodan kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, eine solche  Vergesellschaftung verstoße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung. Dem stehen die Gutachten sowohl des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags als auch von Prof. Volkert Vorwerk, von Dr. Reiner Geulen und von Dr. Jörg Beckmann gegenüber, die allesamt von einer grundlegenden Rechtmäßigkeit des Vorhabens ausgehen. Prof. Pestalozza des Fachbereichs Rechtswissenschaft nannte gegenüber der Berliner Zeitung die Annahmen von Prof. Sodan "fernliegend".

Der AStA FU kritisiert die wiederholte Gefälligkeitsbegutachtung durch Prof. Sodan scharf. Dieser hatte bereits im Auftrag von u.a. Airbnb die Wohnraumzweckentfremdungs-Regulierungen für verfassungswidrig erklärt. Weiterhin hielt er den Mindestlohn, das Lobbyregister und die Bürgerversicherung für verfassungswidrig. Sogar an der Erhöhung der Vergnügungssteuer für Glücksspiel an Geldautomaten hatte er verfassungsrechtliche Zweifel. Und auch die Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes durch den Volksentscheid von 2013 befand er als europarechtswidrig.

Tilman Schneider, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, hierzu: "Die FU Berlin braucht verbindliche Standards für bezahlte Gutachteraufträge. Es kann nicht sein, dass Konzerne unter ihre bestellten Rechtsmeinungen noch akademische Titel setzen dürfen. Der Akademische Senat und die Leitung der Universität müssen diesem würdelosen Treiben ein schnelles und effektives Ende setzen, denn es beschädigt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Wissenschaftsbetriebs."

Allgemeiner Studierendenausschuss der Freien Universität Berlin (AStA FU)  

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