Die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Studierendenschaft der FU wegen der Geschäftsordnung des #StuPa nach der Anträge gegendert werden müssen wurde heute abgewiesen.
2 Mitglieder des Studierendenparlaments hatten 2018 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, weil sie sich durch die Regelung der Geschäftsordnung benachteiligt fühlten. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass Anträge in einer Sprache gestellt werden müssen die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt. Die Kläger weigerten sich dieser Form zu entsprechen.
Wir verteidigten die aus unserer Sicht sinnvolle Geschäftsordnung, die sich das StuPa selbst gegeben hat, heute vor Gericht und konnten erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor.
Zur Nachlesen: https://furios-campus.de/2018/02/12/gender-streit-kommt-vor-gericht/