Vierte Welle brechen, Studierende nicht im Stich lassen! Dringender Appell und Forderungen an den Berliner Senat und den Bund

Wir, der AStA TU Berlin, der RefRat HU Berlin, die LAK Berlin und der AStA HTW Berlin wenden uns, aufgrund der aktuell wieder dramatischen Corona-Lage und deren Auswirkungen, die wir alle tagtäglich zu spüren bekommen, erneut an die Öffentlichkeit. Seminare finden nur noch selten und immer weniger in Präsenz statt. Die meisten Vorlesungen finden immer noch nicht in Präsenz statt und langsam zeichnet sich leider auch ab, dass auch dieser Winter von erheblichen Corona-Einschränkungen gekennzeichnet sein wird.

Wir haben daher dringende Forderungen formuliert, die sich an den Berliner Senat und den Bund richten, um trotz vieler Schwierigkeiten allen Studierenden den größt möglichen Raum zum Studieren zu ermöglichen.

BAföG grundlegend reformieren

50 Jahre BAföG – kein Grund zum feiern: schon jetzt liegt der Grundbedarfssatz des BAföG real unter dem des ALG II. Ganz zu schweigen von der Wohnkostenpauschale von 325€, für die in Berlin kaum noch ein WG-Zimmer zu finden sein dürfte. Unsere Forderung an die mögliche Ampel-Koalition ist, nicht zuletzt auch aufgrund der steigenden Kosten während der Pandemie für Unterkunft etc., eine Erhöhung zu 650€ BAföG Bedarfssatz Minimum plus 400€ Miete. Die Werte sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern richten sich danach, was der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Sozial-Organisationen als Mindestbetrag für ALG II und Co. definieren.

Außerdem müssen der Zugang zu und die Bezugsmöglichkeiten von BAföG deutlich vereinfacht werden: Im Vergleich zur Einführung von BAföG fallen immer mehr Menschen aus dem BAföG heraus, da die Bemessenheitsgrenzen zu restriktiv, die Altersgrenzen zu starr und einer modernen pluralistischen Demokratie mit dem Anspruch von Chancengleichheit nicht angemessen sind und auch die Antragsstellung als solches bürokratisch überfrachtet ist.

Wir schließen uns den Forderungen von „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zum feiern“ an und fordern die neue Bundesregierung auf, diese ausnahmslos und mit Priorität umzusetzen.

Überbrückungshilfe für Studierende reaktivieren

Die im September diesen Jahres ausgelaufene „Überbrückungshilfe“ für Studierende während der Pandemie muss sofort wieder reaktiviert werden. Studierende befinden sich weiterhin (und kommen jetzt erneut) in massive finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der pandemischen Lage. Auch wenn wir massive Kritik an der viel zu niedrigen (maximal zu 500 €/Monat) und zu bürokratischen Überbrückungshilfe des Bundes und deren intransparenten Vergabekriterien haben, ist es leider das einzige Instrument, was vom Bund erlassen wurde, um Studierende finanziell zu unterstützen. 

Das Bildungsministerium muss die „Überbrückungshilfe“ sofort wieder – am besten reformiert – eröffnen und Studierende unterstützen. Wir halten weiterhin an unseren Forderungen fest, echte soziale Unterstützung für alle Studierenden zu schaffen. Das bedeutet: Das BAföG muss für alle Studierenden geöffnet werden und/oder ALG II muss auch im Vollzeitstudium zugänglich gemacht werden. Studierende fallen leider zu häufig durch alle Raster und haben z.B. kein Anrecht auf die sogenannte Grundsicherung. 

Internationale Studierende in der Pandemie

Aufgrund der Pandemie müssen viele internationale Studierende, wie alle anderen Studierenden, länger studieren. Trotzdem berücksichtigt das Berliner Landesamt für Einwanderung, die Auswirkungen der Pandemie auf internationale Studierende nicht. Aus diesem Grund bekommen viele Studierende Schwierigkeiten bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Die Studienprognose und durchschnittliche Regelstudienzeit müssen der Lage der Pandemie angepasst werden und internationale Studierende müssen mehr Unterstützung von der TU Berlin bekommen.  Zudem sind internationale Studierende durch Jobverluste etc. stark von finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie betroffen und erhalten – bis auf kurzzeitig die Überbrückungshilfe für Studierende – keinerlei finanzielle Unterstützung in Deutschland. Wir fordern den Berliner Senat auf, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einfacher und realistischer zu machen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Studierende zu schaffen!

Wintersemester 2021/2022 als „Corona-Semester“ 

Das aktuelle Wintersemester 2021/2022 ist im Gegensatz zu den letzten drei Semestern in Berlin kein offizielles „Corona-Semester“ mehr. Obwohl, wie bereits dargelegt, die pandemische Situation teils dramatischer ist als in den vergangenen drei Semestern, hat der Berliner Senat die Corona-Semester Regelung (noch) nicht auf das aktuelle Semester angewandt. Die Situation der Studierenden hat sich allerdings, wenn überhaupt, nur minimal gebessert und verschlechtert sich gerade erneut massiv. Die Lehre ist wieder zu sehr großen Teilen digital oder wird gerade wieder auf digitale Lehre umgestellt. Durch die starke Zunahme des Infektionsgeschehens fallen derzeit Lehrveranstaltungen auf Grund von Coronafällen aus, außerdem befinden sich Studierende regelmäßig in Quarantäne und können nicht an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Im aktuellen Semester wird es den meisten Studierenden erneut nicht möglich sein die volle Anzahl an Leistungspunkten zu erbringen und das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden.

Wir fordern den Berliner Senat auf, das aktuelle Semester wieder als „Corona-Semester“ zu definieren, damit sich die „individuelle Regelstudienzeit“ für Berliner Studierende um ein weiteres Semester verlängert und sie nicht auf Grund der Pandemie aus der BAföG-Förderung fallen. Gerade für Studierende, die in diesem Wintersemester ihr Studium begonnen haben, ist dies enorm wichtig, weil sie bisher keine verlängerte Regelstudienzeit haben. Aber auch für alle anderen ist es dringend notwendig! Der Senat muss schnell handeln und den Unsicherheiten der Studierenden entgegenwirken. 

Technikfonds vom Land Berlin

Auch der „Technikfonds“ des Landes Berlin, bei dem Studierende in einer finanziell prekären Situation einmalig bis zu 500€ beantragen konnten, um sich technisch auszurüsten und an der Online-Lehre teilzunehmen, muss wieder aktiviert werden. Viele Studierende sind darauf angewiesen und gerade Erstsemestler*innen, hatten bisher keine Möglichkeit, diesen Fonds zu nutzen, obwohl sie auch in diesem Wintersemester 2021/2022 wieder größtenteils digital studieren.

Der im September 2021 ausgelaufene „Fonds zur Teilhabe am Online Campus Berlin“ muss sofort wieder reaktiviert werden!
 

Unsere Forderungen:

  • BAföG grundlegend reformieren, 650€ Grundbedarf plus 400€ Mietzulage in Berlin. Forderungen von „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zum feiern“ ausnahmslos umsetzen
     
  • Bundesweite Überbrückungshilfe für Studierende reformieren und reaktivieren
     
  • Verlängerung und Vereinfachung der Aufentaltserlaubnis von internationalen Studierenden und Schaffung finanzieller Unterstützung z.B. Zugang zum BAföG oder anderen Sozialleistungen
     
  • Das aktuelle Wintersemester 2021/2022 als „Corona-Semester“ definieren und die individuelle Regelstudienzeit um mindestens ein weiteres Semester erhöhen
     
  • Den Technikfonds vom Land Berlin wieder öffnen
     


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Pressenafragen bitte an sozialberatung@asta.tu-berlin.de 

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