Der AStA der FU unterstützt die Forderung, dass die Hauptstadtzulage in Höhe von bis zu 150€ allen Beschäftigten der Hochschulen ausgezahlt werden muss. Unterschreibt jetzt die Petition!
Link zur Petition: https://www.change.org/p/hauptstadtzulage-f%C3%BCr-alle-besch%C3%A4ftigten-der-berliner-hochschulen
Was ist die Hauptstadtzulage? Die Hauptstadtzulage wurde 2020 vom Berliner Senat eingeführt, und besteht aus einer Lohnzulage von bis zu 150€ monatlich. Sie soll die Anstellung bei der Verwaltung des Landes Berlin attraktiver zu machen, die anders als in anderen Bundesländern mit den Jobs der Ministerialebene des Bundes konkurrieren. Ihre Laufzeit ist bis 2025 angesetzt.
Was ist das Problem? Die Hauptstadtzulage wird allen Beschäftigten der Berliner Verwaltung gezahlt, nicht jedoch den nach TV-L Beschäftigten der Hochschulen. Weil diese nur mittelbar beim Land Berlin beschäftigt sind, wird ihnen die Zulage nicht gewährt. Nur die an den Hochschulen angestellten Beamt*innen erhalten die Hauptstadtzulage, alle anderen gehen leer aus.
Erhalten studentische Beschäftigte die Zulage? Studentische Beschäftigte erhalten die Hauptstadtzulage nicht. Es wäre aber durchaus wünschenswert, dass auch sie eine vergleichbare Zulage für ihre Arbeit erhalten.