Häufige Fragen zum Semesterticket

1. Was ist das Semesterticket und für wen gilt es?

1.1 Was ist das Semesterticket und welche Leistungen beinhaltet es?

Das Semesterticket ist ein persönliches nicht übertragbare Fahrerlaubnis für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Form eines digitalen Tickets. Ab dem Sommersemester 2024 ist das Semesterticket ein bundeweit geltendes Deutschlandsemesterticket.

Mit dem DeutschlandSemesterticket kann auf allen Linien der Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Tarifbereich Berlin ABC (Berlin und Umland) gefahren werden, sowie in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in ganz Deutschland! 

Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren allerdings nur bis zu drei Kindern) oder Gepäck oder einem Hund (nur im VBB gebiet!) oder einem Kinderwagen. Es gibt seit dem Sommersemester 2024 keinen Anspruch auf Fahrradmitnahme mehr. Es kann beim VBB jedoch ein Fahrradzusatzticket erworben werden.  Es können keine Anschluss- oder Zusatztickets für Partner_innen o.ä. erworben werden. Ansonsten gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen.

1.2 Muss ich das Semesterticket extra erwerben?

Nein. Die Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds sind Pflichtbeiträge, die alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der FU Berlin entrichten müssen. Die Bezahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung. Wer beitragspflichtig ist und die Beiträge dennoch nicht bezahlt, kann exmatrikuliert werden. (Diese Verpflichtung beruht auf dem Semesterticket-Vertrag, den die Studierendenschaft der FU Berlin mit den Unternehmen des öffentlichen Berliner Nahverkehrs geschlossen hat. Den Vertrag findest du auf dieser Seite unter „Rechtliches“). In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages oder ein Zuschuss zum Semesterticket möglich (siehe Befreiungen vom Semesterticket -> https://astafu.de/semesterticket/befreiung). 

Im Falle einer Befreiung wird die Fahrtberechtigung entzogen (mensch hat also kein vergünstigtes Ticket mehr) und die Gebühren werden zurückerstattet. Nur die Personengruppe der schwer behinderten Studierenden mit SB-Ausweis kann generell von der Zahlung zum Semesterticket ausgenommen werden. 

1.3 Wieso werde ich gezwungen, ein Ticket zu bezahlen, das ich gar nicht haben will?

Das Semesterticket beruht auf einem Solidarmodell. Das heißt, dass alle Studierenden gemeinsam für den Preis aufkommen, damit die Leistung für alle deutlich billiger wird. Insofern zahlst du für diejenigen Studierenden mit, die regelmäßig den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, erhältst aber dafür als Gegenleistung die Möglichkeit, ihn auch selbst nutzen zu können. Wie kommt das? Die Studierenden der FU haben in einer Urabstimmung vom 21. bis 24. Januar 2002 entschieden, dass sie das Semesterticket in dieser Form einführen wollen. Die letzte Urabstimmung fand vom 20. November bis 22. November 2017 statt. Laut Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §18 a darf die Studierendenschaft (Zwangskörperschaft) über die Einführung und Gestaltung eines Semestertickets bestimmen. §14 BerlHG besagt zusätzlich, dass bei eventueller Einführung die Zahlung des Beitrages zwingende Voraussetzung für die Immatrikulation sei. Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu den Ausnahmen und Zuschüssen hat das Studierendenparlament der FU Berlin durch die „Semesterticket-Satzung nach §18 a Abs. 4 BerlHG“ und die „Sozialfonds-Satzung nach §18 a Abs. 5 BerlHG“ geregelt.

1.3.1 Ich fahre immer Fahrrad/Auto. Ich brauche das Ticket nicht. Kann ich mich befreien lassen?

Nein, das Semesterticket beruht auf einem Solidarmodell (siehe vorhergehende Frage). Das heißt, dass alle Studierenden gemeinsam für den Preis aufkommen, damit die Leistung für alle deutlich billiger wird. Insofern zahlst du für diejenigen Studierenden mit, die regelmäßig den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, erhältst aber dafür als Gegenleistung die Möglichkeit, ihn auch selbst nutzen zu können. Die Wahl eines bevorzugten Verkehrsmittels ist also unabhängig von dem Erwerb des Semestertickets der FU.

1.3.2 Ich wohne in Fußlaufweite zur Universität. Muss ich trotzdem das Ticket bezahlen?

Auch Studierende, die direkt neben oder in Fußlaufweite der Universität wohnen, müssen die Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds zahlen (Prinzip Solidarmodell, siehe vorhergehende Fragen). Dieser Umstand stellt auch keinen Härtegrund im Sinne der Sozialfondssatzung dar.

1.3.3 Ist das Semesterticket übertragbar?

Nein. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die nur auf deinen Namen ausgestellt wird und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument als Fahrausweis gilt, also nur in Verbindung mit deinem Pass, Reisepass oder Führerschein.

1.3.4 Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich auch ein Semesterticket?

Die Beiträge zum Semesterticket und zum Sozialfonds müssen alle Studierenden bezahlen, die ihre Fachbereichswahloption an der FU Berlin haben und somit hier ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. In der Regel ist das erste Hauptfach dafür ausschlaggebend. Wer hier keine Wahloption hat, ist insgesamt nicht beitragspflichtig und wird auch nicht zur Zahlung aufgefordert.

Sollte es im Einzelfall bei einer Doppelimmatrikulation (Studierendenstatus an zwei Universitäten, wobei einer nicht in Berlin ist) oder auch bei einer Mehrfachimmatrikulation (Studierendenstatus an zwei Berliner Universitäten) dazu kommen, dass beide Universitäten Semesterticketgebühren für ein Semesterticket des VBB erheben möchten, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen.

WICHTIG: Es gibt Studierende, die sowohl an der FU immatrikuliert sind als auch an einer Hochschule, die kein Semesterticket zur Verfügung stellt (im Wintersemester 2023/24 z.B. die TU Berlin oder die UdK). Dabei ist dann ausschlaggebend, bei welcher Universität ihr als Haupthörer*innen eingetragen seid. Nur über diese Universität könnt ihr ein Semesterticket beziehen.  

 

1.3.5 Ich bin als Austauschstudent/in bzw. Stipendiat/in an der FU Berlin (z.B. über das Erasmus-Programm). Erhalte ich auch ein Semesterticket?

Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der FU immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten dafür das Semesterticket nach den vertraglich geregelten Vereinbarungen.

2. Wie bekomme ich das Ticket?

Das Ticket wird als QR code über ride ticketing in deinem persönlichen Zedat Account online verfügbar und abrufbar sein. Weitere Infos dazu erhaltet ihr in einer Mail von der Studierendenverwaltung. Wir halrten euch dazu auch auf dem laufenden. Was sicher ist: Das Ticket wird vor dem 1. April abrufbar sein. 

2.3 Wieviel kostet das Ticket?

Der Preis für das Semesterticket wird im Vertrag zwischen den Verkehrsbetrieben und der Studierendenschaft festgelegt.

Der Beitrag für das Semesterticket an der FU im SoSe 2021 und WiSe 2021/22 beträgt 198,80€ (inkl. 5,00 € Sozialfond, also 193,80€ für das reine Ticket).

Der Preis für das Semesterticket ist damit seit Jahren gleich günstig geblieben, obwohl die Verkehrsbetriebe seit dem SoSe 2021 6€ mehr für jede*n Studierende*n erhalten. Der AStA FU hat es geschafft im Verbund mit anderen Studierendenvertretungen aus Berlin und Brandenburg eine Bezuschussung des Tickets durch die Länder Berlin bzw. Brandenburg zu erreichen. Durch diesen Zuschuss werden in Berlin die 6€ Erhöhung ausgeglichen und die Semesterticketpreise bleiben für den*die Einzelne*n stabil.

Die Preise für vergangene Semester (exkl. Sozialfondbeitrag) :

  • Wintersemester 2012/13: 172,60 €
  • Sommersemester 2013: 176 €
  • Wintersemester 2013/14: 176 €
  • Sommersemester 2014: 179,40 €
  • Wintersemester 2014/15: 179,40 €
  • Sommersemester 2015: 184,10 €
  • Wintersemester 2015/16: 184,10 €
  • Sommersemester 2016: 188,90 €
  • Wintersemester 2016/17: 188,90 €
  • Sommersemester 2017: 193,80 €
  • Wintersemester 2017/18: 193,80 €
  • Sommersemester 2018: 193,80 €
  • Wintersemester 2018/19: 193,80 €
  • Sommersemester 2019: 193,80 €
  • Wintersemester 2019/20: 193,80€
  • Sommersemester 2021: 193,80€
  • Wintersemester 2021/22: 193,80€
  • Sommersemester 2022: 193,80€
  • Wintersemester 2022/23: 193,80€
  • Sommersemester 2023: vrsl. 193,80€

2.4 Wie setzen sich die Rückmeldegebühren an der FU zusammen?

Die aktuelle Zusammensetzung von Immatrikulations-/Rückmeldegebühr, Semesterticket, Sozialbeitrag für das studierendenWERK sowie den Beitrag zur Studierendenschaft findest du hier:

https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/gebuehren/index.html

3.1. Ich wurde ohne Semesterticket kontrolliert und muss nun eine Strafe zahlen

Wenn du ohne Ticket kontrolliert wurdest, musst du ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" (EBE) zahlen in Höhe von 60€. Du kannst die Kosten für dein EBE auf 7€ senken, in dem du innerhalb einer Woche nachweist, dass du im Besitz eines Semesterticket bist. Dies ist online oder an einem Schalter der BVG möglich. Mehr Infos dazu findest du hier.

4. Ich bin als Austauschstudent/in bzw. Stipendiat/in an der FU Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?

Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der FU immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten dafür das Semesterticket nach den vertraglich geregelten Vereinbarungen.

5. Wer ist eigentlich die/der Semesterticketbeauftragte?

Der AStA der FU hat eine_n Semesterticketbeauftragte_n. Diese_r ist vom AStA der FU beauftragt, sich um die Angelegenheiten des Semestertickets im weitesten Sinne zu kümmern. Hierunter fällt nicht die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung und Zuschuss vom bzw. zum Semesterticket. Hauptsächlich ist es Aufgabe der Semesterticketbeauftragten zusammen mit SemTix Berlin (Zusammenschluss der Semesterticketbeauftragten aller beteiligten Berliner Hochschulen) die Vertrags- und Preisverhandlungen mit den Verkehrsunternehmen (VBB) zu führen. Des Weiteren ist sie für jedwede Art von Fragen und Beschwerden zuständig, die nicht vom Semesterticketbüro geklärt werden können. Das sind z. B. Fragen zum Vertrag und den Satzungen, Fragen und Beschwerden, die im Falle einer fragwürdigen Behandlung bei Fahrscheinkontrollen o. Ä. auftauchen oder Fragen und Beschwerden über Abstimmungen zum Semesterticket-Vertrag oder die derzeitige Lage zur FU-Politik bezüglich des Semestertickets.

Kontakt zur Semesterticketbeauftragten:

Freie Universität Berlin
Allgemeiner Studierendenausschuss
Otto-von-Simson-Straße 23
14195 Berlin

Oder per Mail: semtix {at} astafu.de