Musterklage zu verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren nicht erfolgreich / Ansprüche hunderter Betroffener nicht mehr durchsetzbar
Am 04.04.2014 berichteten wir zuletzt über unsere Bemühungen diejenigen aktiven und ehemaligen Studierenden der FU zu unterstützen, die eine Rückerstattung der verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren 1996-2004 nicht bis 2013 bei der FU Berlin beantragt haben.
Diese können – gemäß der Auffassung der FU bzw. der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin – ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen.