Entscheidung des Senats für Wissenschaft: Rückmeldegebühren werden auf Antrag erstattet
Wie die Taz vom 22.2.13 berichtet, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend uns Wissenschaft in einem Schreiben an die Universitäten bestätigt, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren stattzugeben ist“.