Aktuelles

Wichtige Info zum Thema Einklagen: Veränderte Kostensätze

Die Kostensätze für die einstweilige Anordnung, die Klage sowie ggf. anfallende Anwaltskosten im Rahmen des Einklagens in Berlin haben sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren verändert.

Das neue, leicht erhöhte Kostenrisiko beim Einklagen setzt sich nun wie folgt zusammen::

- die einstweilige Anordnung kostet nun 219€
- das Klageverfahren schlägt mit 438€ zu Buche
- der geltende Satz für die Vergütung der Anwält*innen der Hochschule für die einstweilige Anordnung sowie das Klageverfahren beträgt nun jeweils 492,54€

Hochschulverträge: AStA FU verurteilt Drohung des Wissenschafts-Staatssekretärs gegen die FU

In der Kuratoriumssitzung am 23.08.2013 drohte Wissenschafts-Staatssekretär Knut Nevermann (SPD) mit einer Haushaltssperre, falls die FU sich weigere, den Hochschulvertrag zu unterschreiben: “Ich warne davor, dass irgendeiner auf die Idee kommt, zu sagen: Wenn ihr nicht das Eine tut, Parlament, dann tun wir das Andere nicht. Ein Parlament lässt sich von einer nachgeordneten und völlig von Steuergeldern abhängigen Einrichtung nicht unter Druck setzen.

Studentische Stellungnahme zu den Hochschulvertragsverhandlungen für die Jahre 2014 – 2017

Wir nehmen die Bemühungen des Berliner Senats zur Kenntnis, trotz der anhaltend schwierigen Haushaltslage die Hochschulen des Landes Berlin in den Jahren 2014 – 2017 hinreichend zu finanzieren. Auf Grundlage des vorgesehenen Budgetrahmens werden die Hochschulen jedoch für eine Wahrung des Status Quo kämpfen müssen, ein Zuwachs an Qualität oder Leistung ist ausgeschlossen. Grund sind die knappen Investitionsmittel, unter denen langfristig die Substanz leidet, und die ungewisse Finanzierungsperspektive für die Zeit nach dem Auslaufen des Hochschulpakts des Bundes.

FU Berlin verweigert Mitgliedern des Akademischen Senats gezielt Auskunft: Senator*innen erfahren aus studentischem Campusmagazin von umstrittener Personalentscheidung

Der haarsträubende Prozess um die Bestellung einer offiziell von der Universität beauftragten Interessenvertretung und Ansprechperson für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der FU Berlin geht in eine neue Runde. Nachdem sich die FU fast zwei Jahre lang für die Bestellung eines Behindertenbeauftragten, einen formellen und vom Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vorgegebenen Prozess zur Stärkung der Belange behinderter und chronisch kranker Studierender, Zeit gelassen hat, wurde nun mit Fr. Prof.

Mehr Schein als Sein: Keine wirksame Qualitätssicherung an der "F"U Berlin

Am 11.06.2013 wurde im Rahmen einer zweiten Informationsbegehung der Akkreditierungsagentur AQAS, welche durch das Präsidium der „F“U mit dem Prozess der Systemakkreditierung beauftragt worden ist, die studentische Stellungnahme zur Situation an der „F“U übergeben. Darin enthalten: Kritik an undemokratischen Verhältnissen und an schlechten Lern- und Lehrverhältnissen.

FU-Präsident verabschiedet sich von grundständiger Lehre: Bachelor-Studierende zu schlecht für die FU Berlin?

Wenn ein Uni-Präsident von seiner Zukunftsvision für das Hochschulwesen erzählt, sollte genauer hingehört werden, denn er spricht als Lobbyist in Richtung der Politik. Erschreckend ehrlich verabschiedete sich FU-Präsident Alt am 29. Mai 2013 bei einer Podiumsdiskussion des Vereins "Berliner Wirtschaftsgespräche" von der grundständigen Lehre als Kernaufgabe der Universitäten, wie der Tagesspiegel berichtet[1]:

Studierende reichen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen FU-Präsidium beim Berliner Senat ein: Protest gegen anhaltende Repression durch die Universitätsleitung

Am 04.06.2013 haben studentische Vertreter*innen aus dem Akademischen Senat der FU, dem Erweiterten Akademischen Senat der FU sowie dem Allgemeinen Studierendenausschuss der FU Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sämtliche Mitglieder des Präsidiums eingelegt (bis auf den erst kürzlich gewählten 2. Vizepräsidenten). Somit richtet sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen

den Präsidenten der FU, Herrn Univ.-Prof. Peter-André Alt,

die Erste Vizepräsidentin der FU, Frau Univ.-Prof. Monika Schäfer-Korting,