Wichtige Info zum Thema Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren: AStA FU finanziert Musterklage
Nach eingehender anwaltlicher Prüfung hat sich der AStA FU dazu entschlossen, eine Musterklage für Betroffene zu finanzieren, welche die Rückerstattung der verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren (1996-2004) nicht mehr im Jahr 2013 bei der FU Berlin beantragt haben, und nun – gemäß der Auffassung der FU bzw. der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin – ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können sollen.