Beantragung eines Teilzeitstudiums in allen Studiengängen möglich: Engagierte Studierende stellen Muster-Antrag zur Verfügung!
Das seit 2011 gültige neue Berliner Hochschulgesetz ermöglicht allen Studierenden in Berlin auf Antrag das Teilzeitstudium. Das bedeutet, dass Fachsemester, die für Anrechnungen verschiedener Art heran gezogen werden, halb statt voll gezählt werden.